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Kosten für Behindertentestament als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

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    Kosten für Behindertentestament als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

    Hallo zusammen,
    nachdem ich bei der Suche zu dem Punkt nichts gefunden habe hier meine Frage:
    Wir haben auf Grund der Behinderung eines unserer Söhne ein Behindertentestament durch einen spezialisierten Anwalt ausarbeiten lassen.
    Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Kosten dafür (mittlerer 5 stelliger Betrag) als außergewöhnliche Belastung absetzen kann.
    Es sind ja Kosten, die mir zwangsläufig auf Grund der besonderen Verhältnisse entstehen, nur für eine kleine Minderheit anfallen, ich mich dazu subjektiv verpflichtet fühle und keinen direkten Gegenwert dafür erhalte aber direkt damit belastet werde.
    Danke
    Peter

    #2
    AW: Kosten für Behindertentestament als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

    Nein, geht nicht, m.E.. Sie fallen gerade nicht zwangsläufig an, denn Niemand hindert Dich daran KEIN Testament zu machen. Das Du mit dem Testament verhindern möchtest, dass -nach Deinem Tod- familienmäßig gesehen "ungünstige" Verteilungen erfolgen, berührt -rechtlich gesehen- Dich nicht mehr.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Kosten für Behindertentestament als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

      Hallo Picard777,
      vielen Dank für Deine rasche Antwort und Deine Einschätzung.
      Aus meiner Sicht handelt jeder, der wie bei uns z.B. Immobilien besitzt, seinen Nachkommen (Erben) unverantwortlich, wenn er seine Hinterlassenschaft nicht regelt, speziell wenn der Umstand eines behinderten Kindes mit einzubeziehen ist. Aber das ist, und da gebe ich Dir recht eine sehr persönliche Angelegenheit. Deine Argumentation ist für mich also durchaus nachvollziehbar, doch gebe ich zu bedenken, dass haushaltsnahe Dienstleistungen auch nicht immer unbedingt, bzw. erzwungen nötig sind, also auch auf Basis einer freien Entscheidung beauftragt werden - und die sind ja auch absetzbar, gilt auch für die Gartenpflege etc.
      Auf der anderen Seite sehe ich mir nur die Fakten, sprich die Definition, bzgl. des Themas außergewöhnliche Belastung an und reagiere entsprechend.
      Ich werde es mal probieren und das Ergebnis posten.
      Schönes WE, Peter

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        #4
        AW: Kosten für Behindertentestament als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

        Eine Anmerkung noch: Wirkt sich das überaus ? Denn wenn die zumutbare Eigenbelastung nicht überschritten wird, hat die Eintragung keinerlei Auswirkung auf die Steuer.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Kosten für Behindertentestament als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

          aber gerne doch - noch ein paar Infos zur pers. Situation.
          Mein Sohn ist 100% schwerbehindert mit Merkzeichen H, ich verdiene in der passiven Phase meiner Altersteilzeit deutlich weniger, habe noch zwei studierende Söhne und ziemliche Kosten für Therapien für den behinderten Sohnemann.
          Mit Elster durchgespielt ist der Erstattungsbetrag ohne Testamentskosten ca. 500€ niedriger - es lohnt sich also.

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            #6
            AW: Kosten für Behindertentestament als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

            1. Hier ist keine Steuerberatung erlaubt. Das ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

            2. Wie kommst du denn darauf, außergewöhnliche Belastungen mit Handwerkerleistugen zu vergleichen? Das sind zwei völlig verschiedene paar Stiefel. Bei den Handwerkerleistungen ist die Zwangsläufigkeit doch gar keine Voraussetzung.

            3. Mit dem "naja, das trage ich halt mal ein " wäre ich an deiner Stelle vorsichtig.
            Mfg

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              #7
              AW: Kosten für Behindertentestament als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

              Zitat von peegee1410 Beitrag anzeigen
              doch gebe ich zu bedenken, dass haushaltsnahe Dienstleistungen auch nicht immer unbedingt, bzw. erzwungen nötig sind, also auch auf Basis einer freien Entscheidung beauftragt werden - und die sind ja auch absetzbar, gilt auch für die Gartenpflege etc.
              Die Steuererstattung auf haushaltsnahe DL und Handwerkerleistungen dient auch nicht der Entlastung der Steuerzahler und Kompensation von zwangsläufigen Ausgaben, sondern dient dem politischen Zweck der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Daher auch so kleine Details wie unbare Zahlung.

              Überzeuge den Gesetzgeber z.B. in Form deines Bundestagsabgeordneten, dass die Arbeitsbeschaffung für notleidende Notare politisch dringend notwendig ist, dann gibt es vielleicht auch bald Steuererstattungen auf die entsprechenden Kosten.

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