Hallo zusammen,
nachdem ich bei der Suche zu dem Punkt nichts gefunden habe hier meine Frage:
Wir haben auf Grund der Behinderung eines unserer Söhne ein Behindertentestament durch einen spezialisierten Anwalt ausarbeiten lassen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Kosten dafür (mittlerer 5 stelliger Betrag) als außergewöhnliche Belastung absetzen kann.
Es sind ja Kosten, die mir zwangsläufig auf Grund der besonderen Verhältnisse entstehen, nur für eine kleine Minderheit anfallen, ich mich dazu subjektiv verpflichtet fühle und keinen direkten Gegenwert dafür erhalte aber direkt damit belastet werde.
Danke
Peter
nachdem ich bei der Suche zu dem Punkt nichts gefunden habe hier meine Frage:
Wir haben auf Grund der Behinderung eines unserer Söhne ein Behindertentestament durch einen spezialisierten Anwalt ausarbeiten lassen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Kosten dafür (mittlerer 5 stelliger Betrag) als außergewöhnliche Belastung absetzen kann.
Es sind ja Kosten, die mir zwangsläufig auf Grund der besonderen Verhältnisse entstehen, nur für eine kleine Minderheit anfallen, ich mich dazu subjektiv verpflichtet fühle und keinen direkten Gegenwert dafür erhalte aber direkt damit belastet werde.
Danke
Peter
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