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Hauhaltsnahe Dienstleistungen (Mietnebenkosten) Wo angeben? Wie viel? Nachweise?
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AW: Hauhaltsnahe Dienstleistungen (Mietnebenkosten) Wo angeben? Wie viel? Nachweise?
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AW: Hauhaltsnahe Dienstleistungen (Mietnebenkosten) Wo angeben? Wie viel? Nachweise?
Es geht hier also nicht um unterstütztende Auskünfte von denen, die es besser oder soger richtig wissen, für die, die nur mal eine kleine Unterbelichtung haben.
Es werden im Forum trotzdem häufig Tipps in steuerlichen Angelegenheiten gegeben, weil sich die erlaubte Hilfe zum Umgang mit den verschiedenen ELSTER-Programmen nicht immer vom Steuerthema selbst trennen lässt.
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AW: Hauhaltsnahe Dienstleistungen (Mietnebenkosten) Wo angeben? Wie viel? Nachweise?
Wenn sich hier keiner traut aus dem "Nähkästchen" (Erfahrungsschatz) zu plautern, weil er befürchtet, verklagt zu werden, dann ... schaue ich mir erstmal die Sportschau an.
Tschüß
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AW: Hauhaltsnahe Dienstleistungen (Mietnebenkosten) Wo angeben? Wie viel? Nachweise?
Zitat von reinhardHB Beitrag anzeigenEs hat etwas gedauert, bis ich das BMF-Schreiben zu dem Thema gefunden habe.
"Tschuldigung, ist halt keine Steuerauskunftsstelle hier, sondern Elsteranwenderforum. "
Es geht hier also nicht um unterstütztende Auskünfte von denen, die es besser oder soger richtig wissen, für die, die nur mal eine kleine Unterbelichtung haben.
Du empfiehlst also, kostenpflichtig eine Steuerauskunftsstelle aufzusuchen. Danke.
Dafür sind StB oder LStHV da, um steuerliche Sachverhalte zu klären.
Einen bestehenden Sachverhalt einzutragen, o.k., da helfen wir. Einfach gesagt: Ob es einzutragen ist - Steuerberatung, wo es einzutragen ist - Forum.
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AW: Hauhaltsnahe Dienstleistungen (Mietnebenkosten) Wo angeben? Wie viel? Nachweise?
Es hat etwas gedauert, bis ich das BMF-Schreiben zu dem Thema gefunden habe.
"Tschuldigung, ist halt keine Steuerauskunftsstelle hier, sondern Elsteranwenderforum. "
Es geht hier also nicht um unterstütztende Auskünfte von denen, die es besser oder soger richtig wissen, für die, die nur mal eine kleine Unterbelichtung haben.
Du empfiehlst also, kostenpflichtig eine Steuerauskunftsstelle aufzusuchen. Danke.
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AW: Hauhaltsnahe Dienstleistungen (Mietnebenkosten) Wo angeben? Wie viel? Nachweise?
U.a. weil das Anwendungsschreiben des BMF erwähnt war, wo genau das beantwortet wird.
Tschuldigung, ist halt keine Steuerauskunftsstelle hier, sondern Elsteranwenderforum.
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AW: Hauhaltsnahe Dienstleistungen (Mietnebenkosten) Wo angeben? Wie viel? Nachweise?
Woran erkennst Du, dass ich die älteren Beiträge nicht gelesen haben sollte ???
Immerhin gehört doch meine Frage zum Thema.
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AW: Hauhaltsnahe Dienstleistungen (Mietnebenkosten) Wo angeben? Wie viel? Nachweise?
Zitat von reinhardHB Beitrag anzeigenIch bekomme meine Betriebskostenabrechnung - z.B. 2014 - erst im Dezember 2015 !
Kann ich - um den Abgabetermin einhalten zu können - die Werte aus 2013, die mir mein Vermieter jetzt bescheinigen könnete, einsetzen?
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AW: Hauhaltsnahe Dienstleistungen (Mietnebenkosten) Wo angeben? Wie viel? Nachweise?
Ich bekomme meine Betriebskostenabrechnung - z.B. 2014 - erst im Dezember 2015 !
Kann ich - um den Abgabetermin einhalten zu können - die Werte aus 2013, die mir mein Vermieter jetzt bescheinigen könnete, einsetzen?
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AW: Hauhaltsnahe Dienstleistungen (Mietnebenkosten) Wo angeben? Wie viel? Nachweise?
Die Angabe erfolgt bei den Haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. Handwerkerkosten im Hauptvordruck.
Eingetragen werden die vollen begünstigten Beträge, hiervon werden dann 20% erstattet.
Aber nicht alle Nebenkosten sind begünstigt. Treppenhausreinigung, Schneeräumung z.B. gehen, Müllabfuhr wieder nicht. Heizungswartung ja, Mess- und Prüfleistungen wie die Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger nicht.
Sprich: Man fragt den Vermieter nach einer Bescheinigung, das auch die Unterteilung nach haushaltnahen DL und Handwerkerleistungen vornimmt, ein entsprechendes Muster gibt es im BMF-Schreiben zu dem Thema. Hier steht auch, dass trotz Zu- und Abflussprinzip es nicht beanstandet wird, wenn die Kosten für den Veranlagungszeitraum angegeben werden, in dem die Abrechnung erfolgt.
Findest du kompliziert? Bist du nicht alleine. Die Chancen stehen aber nicht schlecht, dass sich das irgendwann für die meisten Leute eh erledigt, weil ein Sockelbetrag von 300€ sehr stark im Gespräch ist, der erstmal überschritten werden muss.
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Tina35 hat ein Thema erstellt Hauhaltsnahe Dienstleistungen (Mietnebenkosten) Wo angeben? Wie viel? Nachweise?.Hauhaltsnahe Dienstleistungen (Mietnebenkosten) Wo angeben? Wie viel? Nachweise?
Hallo,
ich bin als Berufsanfänger noch unerfahren im Bereich Steuererklärung und hoffe ihr könnte mir weiterhelfen.
Ich habe gelesen man kann Mietnebenkosten teilweise von der Steuer absetzen.
- In welcher Zeile muss ich diese angeben?
- Gebe ich den vollen Betrag an oder bereits nur den Betrag den man ansetzen kann (habe mal gelesen es wären 20%)?
- Besteht nachweispflicht? Bekomme leider die Abrechnung für 2014 erst im Mai, aber in den Vorjahren waren die Mietnebenkosten mehr oder weniger identisch, könnte also die Daten von 2013 nehmen.
Schon einmal Danke für eure Hilfe.
Tina
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