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Frage zu einem Eintrag § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG ??

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    Frage zu einem Eintrag § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG ??

    Hallo! Guten Tag, bin neu hier im Forum und habe direkt eine Frage:
    Ich erhalte seit einem halben Jahr eine Betriebsrente und habe heute eine Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt über steuerpflichtige Leistungen nach § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG erhalten.
    In welches Feld meiner Steuererklärung muss ich diesen Betrag einsetzen ??
    Danke für einen lieben Hinweis !
    GLG Senta
    LG Senta

    #2
    AW: Frage zu einem Eintrag § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG ??

    Wenn man nun böse wäre, könnte man sagen, da, wo es auch ins Papierformular kommt.

    Aber wenn man nett ist:

    Die Lektüre von § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG klingt nach aufgelöstem Riestervertrag. 30% Auszahlung sind wohl steuerfrei, bleiben 70% übrig.
    Zeile 31 der Anlage R klingt wie ein guter Kandidat. Ob die Bescheinigung nur die 70% oder den vollen Betrag enthält, von dem man 70% eintragen muss, kA. Versicherer fragen.

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      #3
      AW: Frage zu einem Eintrag § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG ??

      Hallo und Danke für die Rückantwort!
      Es handelt sich hier nicht um eine Riester-Rente, sondern um eine ganz normale betriebliche Altersversorgung ??
      GLG Senta

      - - - Aktualisiert - - -

      Muss mich korrigieren : In der Zeile des Betrages steht hier : §22 Nr. 5 Satz 1 EStG
      LG Senta

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zu einem Eintrag § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG ??

        Dann erübrigt sich die Frage, ob nun 70 oder 100% einzutragen sind, und es bleibt bei Z31.

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zu einem Eintrag § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG ??

          Hallo!
          Bedanke mich nochmals herzlich und wünsche einen schönen Sonntag!
          GLG Senta
          LG Senta

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