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Steuererklärung - Hilfe bei erster Tätigkeitsstätte / Beruf Springer

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    Steuererklärung - Hilfe bei erster Tätigkeitsstätte / Beruf Springer

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2014. Folgendes Problem: Ich war letztes Jahr als Springerin angestellt bei einem Dienstleistungsunternehmen, eingesetzt bei verschiedenen Kunden des Arbeitsgebers. Laut Arbeitsvertrag gibt es keinen festen Einsatzort. Es ist so, dass ich bspw. in Woche 1 bei Kunde A, in Woche 2 bei Kunde B, in Woche 3 bei Kunde A und Kunde C war etc.

    Was ist nun meine erste Tätigkeitsstätte, was muss ich hier reinschreiben? Den Kunden, bei dem ich am meisten letztes Jahr im Einsatz war? Und alle anderen Kunden trage ich dann unter dem Punkt "Auswärtstätigkeiten" ein oder wie ist es richtig?

    Bin gerade etwas ratlos. Vielen Dank für Eure Hilfe.

    MfG

    #2
    AW: Steuererklärung - Hilfe bei erster Tätigkeitsstätte / Beruf Springer

    IMHO gibt es in dem Fall gar keine.

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      #3
      AW: Steuererklärung - Hilfe bei erster Tätigkeitsstätte / Beruf Springer

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      IMHO gibt es in dem Fall gar keine.
      Sorry, verstehe nicht genau, was du meinst?

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        #4
        AW: Steuererklärung - Hilfe bei erster Tätigkeitsstätte / Beruf Springer

        Keine erste Tätigkeitsstätte.

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          #5
          AW: Steuererklärung - Hilfe bei erster Tätigkeitsstätte / Beruf Springer

          Okay alles klar, danke. D. h. für mich also, dass ich den Punkt "Entfernungspauschale" komplett frei lasse, richtig?

          Wenn ich jetzt zu dem Punkt "Auswärtstätigkeit" gehe, dann muss ich doch in Zeile 49 "nein" anklicken, oder? Denn mein AG hat meine Fahrtkosten (Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) in vollem Rahmen steuerfrei ersetzt. D. h. ich muss dann gar nicht im Detail die Fahrten zu den einzelnen Kunden hier auflisten, oder?

          Und wie sieht es mit dem Verpflegungsmehraufwand aus, hier kann ich aber schon Angaben machen, wenn ich länger als 8h von meiner Wohnung entfernt war, obwohl die Kunden des AG in derselben Stadt lagen wie meine Wohnung?

          Dankeschön!
          Zuletzt geändert von teresa88; 08.02.2015, 11:37.

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            #6
            AW: Steuererklärung - Hilfe bei erster Tätigkeitsstätte / Beruf Springer

            Wenn es keine erste Tätigkeitsstätte gibt, bleibt die Pendlerpauschale frei.

            Z49 betrifft vom AG bereitgestellte Sammelbeförderung. Das wäre ein Werksbus, aber nicht der normale ÖPNV. Es wären also die Fahrtkosten für den ÖPNV sowie die steuerfreien Erstattungen des AG einzutragen, im Idealfall ein Nullsummenspiel.

            Verpflegungsaufwand ist eintragbar, der Gesetzgeber geht davon aus, dass man sich bei seiner ersten Tätigkeitsstätte eine geeignete Verpflegung einrichten kann, die nicht teurer ist, als die zuhause, bei Auswärtstätigkeit aber eben nicht.

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