Hallo zusammen,
ich bin etwas verwirrt, als ich die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen hab.
Dort wird mir unter "Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss für Verpflegung bei Auswärtstätigtkeit" die Summe aller ungekürzten (!) Pauschalen aus dem Kalenderjahr 2014 bescheinigt.
Ausgezahlt wurde mir aber richtigerweise jeweils nur der gekürzte Betrag, wovon z. B. 4,80 Euro für ein Frühstück abgezogen wurden.
Müsste dann jetzt in der Lohnsteuerbescheinigung nicht auch nur Summe aller mir ausgezahlten, sprich gekürzten, Beträge stehen?
Das wäre in meinen Augen die Summe von dem was ich wirklich steuerfrei ausgezahlt bekommen habe.
Wenn ich in Elster die Erklärung mache, muss ich ja die Summe meiner Verpflegungsmehraufwände eingeben, und die jeweils ums Frühstück kürzen.
Da ich dann auf einen geringeren Betrag komme, als in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben ist, kommt ein Plausifehler.
Mein Arbeitgeber hat zusätzlich den Großbuchstaben M bescheinigt.
Auf Nachfrage wurde mir von der Lohnbuchhaltung erklärt, das alles korrekt sei. Wenn ich die Reisekosten-Hinweise lese, glaub ich das nicht.
Hat jemand vielleicht eine Erklärung für mich, warum das korrekt so korrekt wäre?
Oder alternative einen Link, wo ich nachlesen kann, was der Arbeitgeber bescheinigen muss, denn so eine Aussage hab ich nicht gefunden.
Danke u. Grüße
Piwi
ich bin etwas verwirrt, als ich die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen hab.
Dort wird mir unter "Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss für Verpflegung bei Auswärtstätigtkeit" die Summe aller ungekürzten (!) Pauschalen aus dem Kalenderjahr 2014 bescheinigt.
Ausgezahlt wurde mir aber richtigerweise jeweils nur der gekürzte Betrag, wovon z. B. 4,80 Euro für ein Frühstück abgezogen wurden.
Müsste dann jetzt in der Lohnsteuerbescheinigung nicht auch nur Summe aller mir ausgezahlten, sprich gekürzten, Beträge stehen?
Das wäre in meinen Augen die Summe von dem was ich wirklich steuerfrei ausgezahlt bekommen habe.
Wenn ich in Elster die Erklärung mache, muss ich ja die Summe meiner Verpflegungsmehraufwände eingeben, und die jeweils ums Frühstück kürzen.
Da ich dann auf einen geringeren Betrag komme, als in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben ist, kommt ein Plausifehler.
Mein Arbeitgeber hat zusätzlich den Großbuchstaben M bescheinigt.
Auf Nachfrage wurde mir von der Lohnbuchhaltung erklärt, das alles korrekt sei. Wenn ich die Reisekosten-Hinweise lese, glaub ich das nicht.
Hat jemand vielleicht eine Erklärung für mich, warum das korrekt so korrekt wäre?
Oder alternative einen Link, wo ich nachlesen kann, was der Arbeitgeber bescheinigen muss, denn so eine Aussage hab ich nicht gefunden.
Danke u. Grüße
Piwi
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