In der elektronischen Lohnsteuerabrechnung steht in Zeile 20 eine Summe von 75 Euro für Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit.
Laut Elster soll das in Anlage N Zeile 51 oder 56 angegeben werden. Dazu habe ich bei "Werbungskosten: Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" die Kurzform gewählt und nur die selbst ermittelten Kosten eingetragen.
Bei der Plausibilitätsprüfung werde ich aufgefordert, die Angaben bei "Werbungskosten: 1. Auswärtstätigkeit" zu machen. Fülle ich hier die Tätigkeit, den Zeitraum und nur die Verpflegungskosten im Ausland aus (Resekosten und Übernachtungskosten sind nicht angefallen, da vom Arbeitgeber bezahlt) bekomme ich andauernd den Fehler: "Es wurden Angaben zu Reisekosten bei Auswärtstätigkeit getätigt, es müssen daher auch Angaben zum Beschäftigungsverhältnis gemacht werden". Wie soll man die Kurzform anwenden?
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!
Laut Elster soll das in Anlage N Zeile 51 oder 56 angegeben werden. Dazu habe ich bei "Werbungskosten: Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" die Kurzform gewählt und nur die selbst ermittelten Kosten eingetragen.
Bei der Plausibilitätsprüfung werde ich aufgefordert, die Angaben bei "Werbungskosten: 1. Auswärtstätigkeit" zu machen. Fülle ich hier die Tätigkeit, den Zeitraum und nur die Verpflegungskosten im Ausland aus (Resekosten und Übernachtungskosten sind nicht angefallen, da vom Arbeitgeber bezahlt) bekomme ich andauernd den Fehler: "Es wurden Angaben zu Reisekosten bei Auswärtstätigkeit getätigt, es müssen daher auch Angaben zum Beschäftigungsverhältnis gemacht werden". Wie soll man die Kurzform anwenden?
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