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Kinderfreibetrag nicht leiblicher Sohn

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    Kinderfreibetrag nicht leiblicher Sohn

    Hallo.

    Ich hoffe ich formuliere alles jetzt richtig.
    Ich bin verheiratet und habe mit meiner Frau einen gemeinsamen Sohn. Meine Frau brachte einen Sohn aus einer früheren Beziehung mit in die Beziehung. Der junge hat seit unserer Heirat unseren Familiennamen.

    Der leibliche Vater zahlt 40 Euro Unterhalt.
    Bei der Steuer bekomme ich aber nur anteilig den Kinderfreibetrag.

    Auf der Lohnsteuerkarte habe ich den Jungen auch nur als halbes Kind mit drauf.

    Das Finanzamt meinte ich soll einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen ???

    Hat ja jemand Erfahrungen ?

    Danke schonmal für hilfe

    gruß

    Massimo

    #2
    AW: Kinderfreibetrag nicht leiblicher Sohn

    Guten Morgen,
    in diesem Forum werden Hilfestellungen zur Anwendung ELSTER gegeben, Beratung jedweder Art ist nicht gestattet, diese erteilen Lohnsteuerhilfevereine für Arbeitnehmer und Rentner sowie Steuerberater für alle Einwohner
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderfreibetrag nicht leiblicher Sohn

      ok sorry....

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderfreibetrag nicht leiblicher Sohn

        Der leibliche Vater hat grundsätzlich Anrecht auf den halben Kinderfreibetrag. Daher kann bei dir/euch auch nur der Halbe berücksichtigt werden. Es kann höchstens ein Antrag auf Übertragung gestellt werden, sofern der Kindsvater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% nachkommt.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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