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Schwerbehinderung - Haushaltshilfe absetzen

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    Schwerbehinderung - Haushaltshilfe absetzen

    Hallo,

    ich habe aufgrund meiner Schwerbehinderung einen Gdb von 70 und beschäftige eine Haushaltshilfe.
    Neben meinem Pauschbetrag für allgemeine außergewöhnliche Belastungen müsste ich bis zu 924 Euro für die Haushaltshilfe absetzen, auch wenn diese weniger als meine zumutbaren Kosten sind.

    Meine Fragen:

    a) ist das so richtig
    b) wo kann ich diese Kosten für die Haushaltshilfe im Formular (Zeile?) eintragen?

    danke und gruß

    #2
    AW: Schwerbehinderung - Haushaltshilfe absetzen

    Hallo,

    zu a) das ist falsch entweder Behinderten -Pauschbetrag oder tatsächlich entstandene Kosten als außergewöhnliche Belastung.
    die Pauschale von 924 € kannst du absetzen, wenn DU jemanden unentgeltlich pflegst.
    zu b) m.E. Zeile 72 oder 73 - lies dazu die Eingabehilfe

    Gruß FIGUL

    Die Zeilenangaben beziehen sich auf den Hauptvordruck Seite 3
    Zuletzt geändert von FIGUL; 09.02.2015, 14:15. Grund: Ergänzung
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Schwerbehinderung - Haushaltshilfe absetzen

      Hallo FIGUL,

      danke, aber das steht bei den verschiedensten Übersichten anders drin - bspw:

      http://www.pamue.de/Nachteilsausgleiche.htm

      Hier steht dass "Zusätzlich zu den Pauschbeträgen können Sie folgende Kosten absetzen...)Haushaltshilfe 50 % Behinderung 924 EUR, darunter 624 EUR jährlich"

      "Bis zu 924 Euro für Haushaltshilfe
      Schwer behinderte Steuerzahler können jedes Jahr bis zu 924 Euro für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
      Diese Regelung gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: III R 36/95) auch für hauswirtschaftliche Arbeiten des Lebensgefährten, der mit dem Behinderten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, berichtet das Institut für Wirtschaftspublizistik, Dem Gericht zu Folge müssen die Partner keinen Dienst- oder Arbeitsvertrag abschließen. Bedingung ist jedoch, dass tatsächlich Zahlungen für Hausarbeiten geleistet werden. Das Finanzministerium hat den Abzug jedoch auf Fälle mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 beschränkt."

      Gruß

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        #4
        AW: Schwerbehinderung - Haushaltshilfe absetzen

        Ist ja schön, dass das da steht, ist nur uralt. § 33a Abs. 3 EStG in der damaligen Fassung wurde schon ab 2009 abgeschafft. Dafür gibt es nun die Dinge im Hauptbogen Zeile 71-79 für Alle.
        Zuletzt geändert von Picard777; 09.02.2015, 14:41.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Schwerbehinderung - Haushaltshilfe absetzen

          Hallo,

          zur Information

          § 33a Abs. 3 Nr. 2 EStG
          Gilt nur bis zum Veranlagungszeitraum (VZ) 2008.
          Ab VZ 2009 kann die Steuerermäßigung nach § 35a(2) EStG in Anspruch genommen werden (BMF-Schreiben vom 15.02.2010)

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Schwerbehinderung - Haushaltshilfe absetzen

            Vielen Dank für eure "Aufklärung".

            Aber heisst das dann, dass wenn ich die Haushaltshilfe als Minijoberin angemeldet habe, ich nur die 20% von 2.553 Euro - also 510 Euro absetzen kann, oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
            Auf Lohnsteuerkarte geht nicht, da hier anscheinend ihre Pensionszahlungen gekürzt werden würden.

            Hat jemand eine andere Idee?

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              #7
              AW: Schwerbehinderung - Haushaltshilfe absetzen

              du kannst nicht die 510 absetzen, die 510 Euro sind eine direkte Steuerermäßigung.

              Kommentar


                #8
                AW: Schwerbehinderung - Haushaltshilfe absetzen

                Wenn Du letztlich über diese -veraltete- Internetseite gestolpert bist, wäre es hilfreich, wenn Du den Betreiber auf seinen Nunmehrfehler hinweisen würdest, damit nicht noch mehr darüber stolpern.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                Kommentar


                  #9
                  AW: Schwerbehinderung - Haushaltshilfe absetzen

                  Ja, habe mich vielleicht falsch ausgedrückt - ich meinte dass ich dann nur 2.553 absetzen kann -somit nur 510 Euro raubekomme. Da ich allerdings 5.400 euro im Jahr für die Haushaltshilfe zahle, kann ich dennoch nur knapp die Hälfte absetzen

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                    #10
                    AW: Schwerbehinderung - Haushaltshilfe absetzen

                    Siehe folgende Steuerwegweiser der Hessischen Finanzverwaltung:

                    http://verwaltung.hessen.de/irj/serv...22222,true.pdf

                    http://verwaltung.hessen.de/irj/serv...22222,true.pdf
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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