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Geringfügige Erwerbstätigket eines Kindes

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    Geringfügige Erwerbstätigket eines Kindes

    Hallo,

    ich habe eine Fehlermeldung bei der Anlage Kind, die ich nicht verstehe. Ich habe ein Kind und bei diesem zeigt mir das Programm eine Fehlermeldung an.

    Das Kind ist 2014 bereits volljährig gewesen und absolviert ein Studium. Diese Information habe ich auch in die Zeile 16 eingetragen! Dann kommen die Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes (nur bei Eintragungen in den Zeilen 16 bis 20). Ich habe daher eine Eintragung gemacht, da ich in Zeile 16 ja ein Kreuz gemacht habe.
    Bei Zeile 24 kreuze ich NEIN an, da das Kind noch keine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat.

    In Zeile 26 habe ich JA angekreuzt, da das Kind eine geringfügige Beschäftigung neben dem Studium ausübt. Dann habe ich den Zeitraum und die Anzahl der Stunden eingetragen. Allerdings führt dies zu der Fehlermeldung:

    "Es wurden Angaben zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis gemacht oder einer anderen Erwerbstätigkeit des Kindes gemacht. Dies ist nur zulässig, wennh auch angegeben wurde, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat."

    Dabei werden die Felder in Zeile 24 und 25 sowie 26 rot hinterlegt. Nach meinem Verständniss geht das Kind einer Erwerbstätigkeit nach, wenn auch nur geringfügig. Allerdings darf ich das Kreuz dort wohl nur bei JA machen, wenn ich auch in Zeile 23 JA angekreuzt habe, was ich ziemlich sinnlos finde, da das Kind keine Berufsausbildung abgeschlossen hat.

    Hat jemand zu diesem Problem eine Lösung?

    Vielen Dank schon mal.


    Gruß
    Thomas H.

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    #2
    AW: Geringfügige Erwerbstätigket eines Kindes

    Bei Zeile 23 nein darfst du nichts in den Folgezeilen ankreuzen. Das ist dann nicht nötig.

    Kommentar


      #3
      AW: Geringfügige Erwerbstätigket eines Kindes

      Dann werde ich das mal so machen!

      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Kommentar

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