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Kinderfreibetrag nach Scheidung?

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    Kinderfreibetrag nach Scheidung?

    Hallihallo,
    wir sitzen gerade an unserer Steuererklärung und haben folgendes Problem, ich schildere erstmal die Sachlage:
    Mein Mann hat aus erster Ehe 3 Kinder, also davon noch 1,5 auf Karte. Seine Ex, bei der die Kinder leben, bezieht das Kindergeld. Er zahlt monatlich Unterhalt. Dieser ist aber ja nicht absetzbar oder? Da er ja von dem Kindergeld nix hat, fragen wir uns, ob er von den 1,5 Freibetragen Gebrauch machen kann? Wo wäre das anzugeben?
    Unseren Sohn haben wir in der Anlage Kind mjt 184 Kindergeld eingetragen.
    Vielen Dank im Voraus!

    - - - Aktualisiert - - -

    Achso mein Gedanke war 3x Anlage Kind und dann je 0,5 / halbes Kindergeld eintragen? Wir haben aber die Steuernr/Kindergeldnr nicht und die Ex wird uns da sicher nicht behilflich sein... Beim Amt anrufen?

    #2
    AW: Kinderfreibetrag nach Scheidung?

    Hier ist ein Forum zur Anwendung der Software ElsterFormular. Trotzdem bekommt man kurioserweise einige passende Treffer, wenn man rechts oben in der Suche den Begriff Unterhalt eingibt. Welchen Begriff hast Du denn eingegeben, so dass Du keine brauchbaren Ergebnisse erhalten hast?

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag nach Scheidung?

      Kurzfassung :
      - Unterhalt nicht abzugsfähig
      - nur Anlage Kind auszufüllen
      - ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist, siehst du in der Steuerberechnung
      Mfg

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        #4
        AW: Kinderfreibetrag nach Scheidung?

        Zitat von Erdbärchen Beitrag anzeigen
        Hallihallo,
        Achso mein Gedanke war 3x Anlage Kind und dann je 0,5 / halbes Kindergeld eintragen? Wir haben aber die Steuernr/Kindergeldnr nicht und die Ex wird uns da sicher nicht behilflich sein... Beim Amt anrufen?
        wenn es drei kinder gibt, ist auch für jedes eine Anlage Kind auszufuellen. richtig ist auch, das der Anspruch auf das jeweils haelftige kindergeld einzutragen ist.
        das der mann das nicht direkt bekommt spielt keine rolle, da das in der regel bei den unterhaltszahlungen bereits angerechnet wurde - steuerlich irrelevant.

        ob und wie sich das insgesamt steuerlich auswirkt, haengt von der einkommenssituation ab und sieht man wie Elster-Tester schon schrieb an hand der Berechnung.
        eine Wahlmöglichkeit zwischen kindergeld und freibetrag gibt es nicht, es wird automatisch berechnet was günstiger ist.

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