Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag fehlt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Arbeitnehmer-Pauschbetrag fehlt

    In meinem Einkommen-Steuerbescheid 2013 steht:

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn x
    ab Freibeträge für Versorgungsbezüge x
    Werbungskosten zu Versorgungsbezügen 102
    ab Arbeitnehmer-Pauschbetrag 564

    Nach der Steuerberechnung mit Elsterformular fehlt der Eintrag ab Arbeitnehmer-Pauschbetrag:

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn x
    ab Freibeträge für Versorgungsbezüge x
    Werbungskosten zu Versorgungsbezügen 102

    Muss ich den irgendwo eintragen oder entfällt der einfach?

    #2
    AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag fehlt

    Bei der Reform der Besteuerung der Altersbezüge ab 2005 wurde Versorgungsempfängern der früher gewährte Arbeitnehmerpauschbetrag gestrichen und durch einen Pauschbetrag für Versorgungsbezüge ersetzt.

    Wenn im Jahr 2013 für einen Teil des Jahres noch ein aktives Beschäftigungsverhältnis bestand, gibt es dafür natürlich noch den anteiligen Arbeitnehmerpauschbetrag .
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag fehlt

      Danke, Charlie - wo find ich dann den Pauschbetrag für Versorgungsbezüge?

      Kommentar


        #4
        AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag fehlt

        Hallo,

        >>>wo find ich dann den Pauschbetrag für Versorgungsbezüge?

        ??? - steht doch schon in deinem Eingangsposting (die 102 Euro).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag fehlt

          Ein kleiner Trost ist, dass der Wegfall des AN-Pauschbetrags für Versorgungsempfänger übergangsweise durch einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag abgemildert wird.

          Da aber auch der Versorgungsfreibetrag abgeschmolzen wird, ist das natürlich nur ein kleiner Trost.

          Immerhin, wer 2013 in den Ruhestand ging, erhält maximal: 2.040 € + 612 € steuerfrei, 2014 sind es dann maximal 1.920 € + 576 €.
          Die jeweiligen steuerfreien Beträge gelten im Übrigen lebenslang
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag fehlt

            Danke Dir Charlie - die Eintreiber wünsche ich in die Höhle!

            Kommentar


              #7
              AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag fehlt

              die Eintreiber wünsche ich in die Höhle!
              Es muss Hölle heißen!

              Die Eintreiber können eigentlich nichts dafür! Die Reform der Besteuerung der Alterseinkünfte war aufgrund mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unumgänglich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag fehlt

                Man kann ja auch mal unvoreingenommen überlegen und so tun, als wäre man nicht betroffen:

                Der gemeine Arbeitnehmer hat häufig jede Menge Werbungskosten, insbesondere Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. erster Tätigkeitsstätte und kommt dadurch häufig sowieso in die Nähe von 1.000 € und darüber.

                Der gemeine Versorgungsempfänger hat regelmäßig außer vielleicht Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungskosten sehr geringe bis fast gar keine Werbungskosten, insbesondere keine Fahrten. Wieso soll dann dieser Personenkreis mit mehreren hundert € Werbungskostenabzug begünstigt werden, die dieser Personenkreis fast nie hat ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                Lädt...
                X