Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

    Bei der Berechnung der Einkommensteuer werden die Kapitalerträge dem Einkommen zugerechnet und der normalen Einkommensteuer unterworfen OBWOHL in der Anlage KAP die Günstigerprüfung gewählt wurde.

    Welcher Fehler liegt hier vor?

    #2
    AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

    Ich stelle mir die gleiche Frage.
    Mit Eingabe KAP wäre eine erhebliche Nachzahlung zu leisten. Abgeltungssteuer, Kirchensteuer sowie Soli wurden von der Bank einbehalten. Ohne Eingabe Kap wäre Rückerstattung. Muss die KAP überhaupt ausgefüllt werden. Kennt jemand die Errechnung (Prozent) des persönlichen Steuersatzes? Wie hoch müsste das Einkommen sein, so dass die Abgeltungssteuer die günstigere Variante ist.
    Vielen Dank.
    Grüsse
    starshine25

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

      Also nach meiner Meinung liegt im Programm ein Fehler in der Berechnung vor!
      Die Günstigerprüfung muß dazu führen das, die in der KAP eingetragenen Einkünfte mit MAXIMAL 25% KapSt. zuzüglich darauf 5,5% SoliZ. bzw. gegebenenfalls Kirchsteuer besteuert werden.

      Liegt der persönliche Steuersatz auf das normale Einkommen in der Spitze höhe als diese pauschalen 25% dürften KEINE weiteren Steuern auf die KAP-Einkünfte erhoben werden.

      Das Programm addiert aber die Einkünfte der KAP einfach zum normalen Einkommen hinzu, so das dann der persönliche Spitzensteuersatz berechnet wird...und eine Nachzahlung auf die Einkünfte der KAP dargestellt wird.

      Das ist nach meiner Meinung FALSCH!

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

        Ich habe mal probeweise zusätzlich Einkünfte von 100.000 € eingegeben mit dem Ergebnis, dass in der Berechnung die Kapitaleinkünfte einschließlich der darauf entfallenden Abzugssteuern unberücksichtigt bleiben.
        Am Programm kann es also nicht liegen. Suchen Sie den Fehler in Ihren Eingaben.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

          Das sieht nur auf dem ersten Blick so aus.

          Tatsächlich wird es nicht berechnet, wenn man sich die Berechnung der ESt genauer anguckt.

          Eine Beispielsberechnung bei mir sieht so aus:

          Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
          Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205.678
          abzüglich noch nicht ausgeschöpfter
          Sparer-Pauschbetrag. . . . . . . . . . . . . . . . . -801
          Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG. . . . . . 204.877

          Dieser Betrag wird nicht dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.
          Zuletzt geändert von Petzer; 07.03.2010, 13:22.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

            Hallo, starshine 25!

            Unter der folgenden Adresse erhalten Sie eine Berechnung der Steuer mit Durchschnitts- und Grenzsteuersatz:

            http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39812/DE/BMF__Startseite/Service/Interaktiver_20Abgabenrechner/node.html?__nnn=true

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

              Hallo!

              Ich habe das gleiche Problem und ich wüsste beim besten Willen nicht, wo ich etwas falsch eingegegeben haben könnte (abgesehen von den Zeilen 4, 5 und 6).
              Ich habe nur Eintragungen in den Zeilen 7, 14, 49 und 50 sowie Mini-Beträge in den Zeilen 8, 15 und 52.

              Kreuze ich nun Zeile 4 und Zeile 6 an (Zeile 6 muss ich ankreuzen, weil noch keine KirchenSt abgeführt wurde), ist mein Erstattungsbetrag um einiges niedriger, als wenn ich nur Zeile 6 ankreuze.

              Oder anders gesagt: Die Günstigerprüfung führt bei mir zu einer höheren Steuerlast, als wenn ich sie weglasse.

              Schaue ich mir die beiden Berechnungen an, so wird mir bei der Günstigerprüfung zwar die im Rahmen der Abgeltungssteuer einbehaltene KESt erstattet, dafür ist die insgesamt festgesetzte Steuer höher, weil sämtliche Kapitalerträge eindeutig meinem zvE hinzugerechnet und dann offenbar mit meinem persönlichen Steuersatz versteuert werden, der demnach wohl über dem Satz der Abgeltungssteuer liegt.

              Ohne Günstigerprüfung wird mir die Abgeltungssteuer logischerweise nicht erstatet, dafür ist mein zvE auch niedriger (weil die Kapitalerträge nicht addiert werden) und somit auch die Gesamtsteuer.
              Festgesetzte Einkommensteuer plus gezahlte Abgeltungssteuer sind dann in der Summe immer noch niedriger als bei der Günstigerprüfung die festgesetzte Einkommenssteuer minus erstattete Abgeltungssteuer. (Alles noch plus Soli natürlich.)

              Wie kann das sein? Evtl. doch ein Fehler im Programm?
              Denn so macht die Günstigerprüfung ja keinen rechten Sinn.

              Grüße
              bgx80

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

                Zitat von bgx80 Beitrag anzeigen
                Wie kann das sein? Evtl. doch ein Fehler im Programm?
                Denn so macht die Günstigerprüfung ja keinen rechten Sinn.

                habe mal eine Probeberechnung mit halb-fiktiven Werten gemacht.
                Ohne Anlage KAP: 1098,-€ Steuerrückzahlung
                Mit Anlage KAP und dem Ankreuzen von Zeile 4: 850,-€ Steuerrückzahlung
                Mit Anlage KAP ohne dem Ankreuzen von Zeile 4: 1100,-€

                Ausser Anlage KAP wurde nichts verändert. Der Betrag in Zeile 49 entspricht exakt 25% von (Kapitalerträge - Pauschbetrag). Persönlicher Grenzsteuersatz liegt irgendwo zwischen 30% und 40%.

                d.h. eine Günstigerprüfung scheint bei mir tatsächlich nicht zu funktionieren. Sobald Zeile 4 angekreuzt ist werden die Kapitalerträge den "Summe der Einkünfte" hinzugefügt.

                Ich habe Version 11.2.0 installiert.
                Gibt es da inzwischen was neues?
                Zuletzt geändert von Steuerzahler666; 29.03.2010, 20:54.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

                  es ist anzunehmen, das die fehlerhafte steuerberechnung getrost ignoriert werden darf. fuer das absenden der erklärung an sich ist sie nicht erforderlich.
                  und das finanzamt rechnet mit einem eigenen Programm (das wohl auch nicht einsatzbereit ist) ... also ggf. warten und warten, oder einfach ein ei drüberschlagen und abschicken ;-)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

                    Hallo,
                    bei mir ist das ganze noch abenteuerlicher. Der pers. Steuersatz liegt bei 15%. Sowohl meine Frau als auch ich haben Kapitalerträge und diese versteuert. Bei angekreuzter Günstigerprüfung in den Anlagen KAP würde ich erwarten, daß in der Berechnung die gezahlten Steuern (eingetragen in KAP) auftauchen und in der Berechnung der zu versteuernden Kapitalerträge alle angegebenen Werte, davon ab der Freibetrag. Tatsächlich werden NUR Beträge aus meiner Anlage KAP aufgelistet, die aufgrund von Freistellungsaufträgen noch nicht versteuert wurden. Die bereits versteuerten Beträge und alle Steuern tauchen in der Berechnung überhaupt nicht auf.

                    Ich habe die gleiche Berechnung bereits für meine Mutter durchgeführt, auch dort ist der pers. Steuersatz niedriger (angekreuzte Günstigerprüfung). Dort wurden die Steuer und die Kapitalerträge korrekt in die Berechnung einbezogen.

                    Offensichtlich wird das Programm mit Besonderheiten (versteuerte und unversteuerte KE) bereits nicht mehr fertig. Noch schlimmer wird es, wenn anrechenbare Auslandssteuern hinzukommen. Dann gibt es gar keine Berechnung mehr.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

                      Hallo mb75053,

                      bei einem persönlichen Steuersatz von 15% liegt der Grenzsteuersatz bei etwa 28%, also über dem Abgeltungsteuersatz. Die Günstigerprüfung lohnt sich nicht.

                      Wenn es unversteuerte Kapitalerträge gab, müssen nur Zeile 5 angekreuzt und die entsprechenden Daten eingegeben werden.

                      MfG Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 03.05.2010, 12:28.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

                        danke für den Hinweis. Nur so ganz trifft das wohl nicht zu, denn von den versteuerten Kapitalerträgen wäre doch in jedem Fall der Freibetrag abzusetzen und die darauf entfallenen Steuern zu berücksichtigen. Da die Summe der unversteuerten Kapitalerträge sehr klein (ca. 200€) und die voll versteuerten nur knapp über dem Freibetrag liegen (ca. 2000€, darauf ca. 500€ Steuern) müßten doch wohl 2000+200-1600=600€ in der Berechnung auftauchen (zu versteuern), sowie die 500€ Steuern. Es tauchen aber nur die unversteuerten Beträge auf und auf die wird der Pauschbetrag angerechnet (und natürlich nicht ausgeschöpft), die 500€ Steuern tauchen nirgendwo auf.

                        Nach überschlägiger Berechnung müßte statt der (aus anderen Quellen resultierenden Nachzahlung) trotz allem eine Rückzahlung ausgewiesen werden.

                        Das Ergebnis ist ohnehin nicht umfassend, daß ich bei diesem Erstversuch die Anlagen SO, AUS und die Anrechnung von Auslandssteuern und Altverlusten weggelassen habe, damit ist dann keine Berechnung mehr möglich.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

                          Hallo mb75053,

                          es korrekt, dass die abgeführten Steuern erstattet werden, wenn bei schlecht aufgeteilten Freistellungsaufträgen der Sparer-Pauschbatrag nicht vollständig genutzt wurde. Aber genau dafür gibt es den "Antrag zur Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmt Kapitalerträge", Zeile 5. Die Günstigerprüfung (Zeile 4) ist etwas anderes und muss bei einem persönlichen Steuersatz von 15% in der Regel nicht gewählt werden. Das vereinfach die ganze Sache dann etwas.

                          Gemeinsma mit Zeile 5 sind zwingend die Zeilen 14 und 14a auszufüllen, und ich vermute, dass dort der Fehler liegt. Was hast du denn dort eingetragen, und wie kommst du auf diese Beträge?

                          Und was meinst du mit "unversteuerte Kapitalerträge" ? Sind das die freigestellten Erträge, oder wirklich unversteuerte Erträge, etwa von einer ausländischen Bank? Letztere würden in die Zeilen 15ff gehören.

                          MfG Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

                            Hallo nochmal und danke für die ausfühliche Antwort.

                            Die "unversteuerten" KE sind KE, die aufgrund eines Freistellungsauftrags nicht versteuert wurden. Die habe ich in Zeile 7 als Korrektur eingetragen. Die Einträge in Zeile 15 wurden korrekt erfasst. In Zeile 14 stehen die Summen der in Zeile 7 korrigierten ("unversteuerten") Beträge und der von den Banken abgerechneten Pauschbeträge, 14a ist in beiden Fällen 0, da ja alle KE in der Anlage KAP erklärt wurden. Die Freistellungsaufträge sind über mehrere Banken verteilt, wegen stark schwankender Erträge läßt es sich nie vermeiden, daß diese nicht ganz ausgeschöpft werden.

                            Solange keine Günstigerprüfung angekreuzt ist, erfolgt die Steuerberechnung. Andernfalls erfolgt Abbruch, Meldung: "Sie haben einen Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, haben jedoch angegeben, dass nicht alle Kapitalerträge erklärt wurden."

                            Ich bin davon ausgegangen, daß mit "Günstigerprüfung" gemeint ist, daß geprüft werden soll, ob es günstiger ist, die nach Abzug der Freibeträge verbleibenden KE mit der Abgeltungssteuer zu versteuern oder mit dem persönlichen Steuersatz. Auf diese Möglichkeit wollte ich nicht verzichten.

                            Da es aber bei mehreren Banken kaum gelingen kann, ohne KAP auszukommen und auch noch die Freibeträge voll auszuschöpfen, müssten doch wohl alle KE und alle Steuern auf beide Arten berechnet werden, oder entfällt der Freibetrag bei Inanspruchnahme der Abgeltungssteuer ?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

                              Hallo mb75053,

                              die Meldung |Sie haben einen Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, haben jedoch angegeben, dass nicht alle Kapitalerträge erklärt wurden.| kommt durch einen Eintrag in Zeile 14a, denn bei der Günstigerprüfung kann und darf es keine weiteren NICHT erklärten Erträge geben. Wenn also Zeile 4 gewählt wird, darf in Zeile 14a nichts stehen (auch keine Null). Und wenn Zeile 5 gewählt wird, MUSS Zeile 14a ausgefüllt werden. Wenn nun beide Fälle zusammentreffen, gibt es quasi einen Widerspruch und Elster kann die Steuer nicht berechnen; die Erklärung kann aber abgeschickt werden (mit ausgefüllter Zeile 5).

                              Was du in Zeile 7 korrigiert hast, ist mir nicht klar. Jedenfalls sind grundsätzlich auch die freigestellten Erträge zu erklären, und diese sollten auch in voller Höhe in der Steuerbescheinigung der Bank stehen. Der Sparer-Pauschbetrag wird vom Finanzamt automatisch angesetzt (ggf. gemindert um bereits ausgenutzte Teile davon bei anderen, NICHT erklärten Erträgen).

                              Dein Verständnis von der Günstigerprüfung ist durchaus korrekt, außer dass nicht der persönliche Steuersatz (hier 15%), sondern der Grenzsteuersatz (hier 28%) zur Anwendung kommt.

                              Den Sparer-Pauschbetrag (=Freibetrag) gibt es in jedem Fall. Praktisch sind die ersten 801 bzw. 1602 Euro steuerfrei, egal ob mit Abgeltungsteuer oder nicht.

                              Vorschlag: Trage einfach ALLE deine Erträge von ALLEN Banken ein, dazu ALLE abgeführten Steuern (Zeile 49ff). Und dann Zeile 4 und 5 wählen, in Zeile 14 den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (VORSICHT: nicht den beauftragten) und in Zeile 14a Null. Elster kann dann zwar nicht rechnen (siehe oben), aber die Erklärung kann abgeschickt werden.
                              Imho wird die Günstigerprüfung sicher negativ ausfallen, was zur Folge hat, dass sämtlich Kapitalerträge (abzüglich Sparer-Pauschbetrag natürlich) mit 25% + Soli und ggf. Kirchensteuer besteuert werden. Eventuell zuviel abgeführte Steuern aufgrund der ungünstig verteilten Freistellungsaufträge werden erstattet.

                              MfG Stefan
                              Zuletzt geändert von reckoner; 03.05.2010, 15:40.
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X