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Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

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    #16
    AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

    danke nochmal, so wie von Dir im letzten Absatz beschrieben habe ich es auch gemacht. Allerdings muß ich noch etwas warten, weil noch zwei Bank-Bescheinigungen ausstehen. Letzlich geht jede Rechnung vorläufig daneben, da das Programm ja meine Altverluste nicht kennt und diese nirgends vorgegeben werden können (die "fressen" jede noch so großen KE auf Jahre auf).

    Noch eine Frage habe ich zum Grenzsteuersatz: ich bin bisher davon ausgegangen: Einkommen und KE werden addiert und darauf wird die Einkommensteuer laut "Tabelle" ermittelt. Ich habe nie nachgerechnet, ob die Steuer auf die hinzugekommene Summe (in dem Fall: KE) in jedem Fall den Grenzsteuersatz ergibt, egal wie groß sie ist (auch im Verhältnis zueinander) und daß das immer mehr als 25% sind. ABer das ist ja nicht so wichtig.

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      #17
      Kapitalerträge

      Hallo,

      ich will das Programm schließen und was kommt da in rot: FÜR den Abzug außergewöhnlicher Belastungen ist eine Aussage ...Kapitalerträge zu treffen. ERiC.

      Ich habe keine Kapitalerträge.
      Wo muss ich was machen?

      Wenn Sie experte bin, bin ich so frei und hänge noch eine Frage an: Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten, Zeile 50, leuchtet auch rot auf.
      Wie bekomme ich die 0 weg.

      Bitte danke

      Gruß

      Anja

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        #18
        AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

        Ab der Version 11.4 liegen deutliche Verbesserungen in der Berechnung vor. Ist die neueste Version installiert?
        Alles wird gut!

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          #19
          AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

          Anja

          erst mal Fehler Kapitalerträge:
          im Hauptvordruck Zeile 72 oder 73 ausfüllen

          und hier ist noch ein Hinweis zum anderen Fehler

          https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=24702&highlight=ausw%E4rtst%E4tig keit
          Zuletzt geändert von sophie m.; 03.05.2010, 17:11.

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            #20
            AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

            Hallo mb75053,

            zum Thema Grenzsteuersatz: Die Kapitalerträge erhöhen das Einkommen und damit auch den Steuersatz (meist nur ein wenig). Dieser höhere Steuersatz gilt dann aber für das gesamte zu versteuernde Einkommen (natürlich wie immer nur oberhalb des Grenzsteuersatzes von ~8.000 Euro). Dadurch erhöht sich die Steuer auf die Kapitalerträge überproportional.

            Der Grenzsteuersatz ist ein Mindestwert (theoretisch für den/die nächsten Euro), bei hohen oder sehr hohen Zusatzeinkünften kann die zusätzliche Steuer sogar bis auf 42% steigen (Reichensteuer mal außen vor gelassen).

            Zum Grenzsteuersatz ausrechnen: https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #21
              AW: Steuerberechnung berücksichtigt nicht die Günstigerprüfung der KAP

              nochmals danke, so habe ich es auch verstanden. Nur habe ich nie genau nachgerechnet, bei welchem Zusatzbetrag (KE) sich bereits die 25% ergeben, wenn bei einem Einkommen ohne diesen Betrag 15% Steuern zu zahlen sind. Das ist offensichtlich schon bei sehr kleinen Zusatzbeträgen der Fall. Meine Altverluste dürften noch ein paar Jahre reichen, daß mir diese Rechnung erst einmal erspart bleibt.

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