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Dienstwagen 0,002% Regelung

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    Dienstwagen 0,002% Regelung

    Hallo,
    mein Arbeitgeber versteuert meinen Dienstwagen nach der 1% Regelung mit 0,03% pro Entfernungskilometer. Aufgrund vieler Dienstreisen in 2014 wäre für mich die 0,002% Regelung attraktiv. Wie kann ich diese in Elster eingeben?

    #2
    AW: Dienstwagen 0,002% Regelung

    Zitat von Matthias_nb Beitrag anzeigen
    Aufgrund vieler Dienstreisen in 2014 wäre für mich die 0,002% Regelung attraktiv
    Das hat nichts miteinander zu tun. Die 0.002%-Regelung kann bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung des Fahrzeuges für die Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte angesetzt werden (siehe http://www.spesen-ratgeber.de/geldwe...0002-regelung/).

    Für die Dienstfahrten hat der Arbeitgeber aber Ihnen gerade einen Dienstwagen überlassen, damit keine Kosten entstehen.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Dienstwagen 0,002% Regelung

      Hallo Kent,

      vielleicht war die Beschreibung meines Anliegens nicht klar genug. Den Link habe ich zuvor schon gefunden, daher weis ich dass die 0,002% Regelung für mich interessant ist.

      Ich war 2014 max. 120 Tage im Büro, den Rest auf Geschäftsreisen. Daher ist die 0,03% Pauschale für die Fahrten zum Büro (50 km einfach) zu teuer. Ich könnte also einiges an Steuern sparen.

      Was ich jedoch wissen will ist, wo ich das im Elster-Formular eintragen muss. In der Anlage N finde ich nur die Möglichkeit, die Arbeitsstätte und die Entfernungskilometer einzutragen. Super wäre es, wenn mir jemand eine Kopie des Formulars schicken könnte damit ich ein Beispiel habe.

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        #4
        AW: Dienstwagen 0,002% Regelung

        Aufgrund vieler Dienstreisen in 2014 wäre für mich die 0,002% Regelung attraktiv
        Damit soll doch zum Ausdruck gebracht werden, dass der Weg Wohnung-Arbeitsstätte an deutlich weniger als 180 Arbeitstagen zurück gelegt wurde.

        In dem verlinkten Artikel steht doch auch drin, wie man vorgehen muss. Bescheinigung Arbeitgeber zur Anzahl der Fahrten usw.

        Da der geldwerte Vorteil (Sachbezug) im versteuerten Bruttolohn enthalten ist und nicht gesondert ausgewiesen wird, braucht man m. E. auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe des versteuerten Sachbezugs und die Basis der Berechnung.

        Der Unterschied muss außerhalb eines Steuerprogramms ermittelt werden, z. B. mit Excel. Den Differenzbetrag würde ich bei sonstigen Werbungskosten eintragen.

        Die Darstellung in dem verlinkten Artikel, dass der Differenzbetrag der Steuerersparnis entspricht, ist natürlich Unfug.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Dienstwagen 0,002% Regelung

          Selber ermitteln und das Ergebnis unter sonstige Werbungskosten eintragen sowie die Ermittlung als Anlage der Erklärung beifügen.
          Was du noch benötigst:
          - Bescheinigung des AG über die Gesamtkosten des PKW
          - Bescheinigung des AG über den versteuerten geldwerten Vorteil sowie dessen Ermittlung
          - ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für den Firmenwagen
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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