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Umzugskosten

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    Umzugskosten

    Hallo,
    ich bin im Februar Umgezogen näher zur Arbeit. Mindenstens 1/2 Stunde ersparnis. Aber habe die Maklergebühren im Dezember bezahlt Beleg vorhanden. Den Umzug kann ich doch auch nächstes Jahr also für 2015 (geltend die Pauschalen zumindest) und die Maklergebühren doch für 2014 oder?

    Gruß
    ertkn

    #2
    AW: Umzugskosten

    Unter einer Stunde Ersparnis ist der Umzug in der Regel NICHT beruflich veranlasst und daher KEINE Werbungskosten. Der Vorteil davon ist, dass Du Dir über die zeitliche Zuordnung keine Gedanken mehr zu machen brauchst, da es bei Dir ja nur eine HALBE Stunde ist.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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