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Erste Tätigkeitsstelle nicht vorhanden! Trotzdem Eingabepflicht?!

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    Erste Tätigkeitsstelle nicht vorhanden! Trotzdem Eingabepflicht?!

    Hallo zusammen,

    Sachverhalt:
    Leiharbeiter
    Einsatzort: wochenweise auf einer anderen Baustelle.
    Eingabe der Fahrtkosten = Werbungskosten: Auswärtstätigkeit (Zeile 49)
    Hier liste ich zahlreiche Baustellen auf mit den Fahrtkosten für Hin und Rückfahrt (0,30€/km)

    Bei der Prüfung kommt die Meldung, dass auch die Erste Tätigkeitsstätte eingegeben werden muss.
    Die gibt es nicht, da keine Baustelle länger wie paar Monaten andauert bzw. es nicht notwendig ist täglich zum Arbeitgeber zu fahren...

    Was tun?
    Vielen Dank

    #2
    AW: Erste Tätigkeitsstelle nicht vorhanden! Trotzdem Eingabepflicht?!

    Zitat von DSRocker Beitrag anzeigen
    Bei der Prüfung kommt die Meldung, dass auch die Erste Tätigkeitsstätte eingegeben werden muss.
    Wie muss man sich das vorstellen? Wie lautet der Text genau?


    EDIT: habs grad selber mal ausprobiert. Ohne irgendeine Meldung! Hast Du vielleicht doch irgendeinen Eintrag von Zeile 31 bis 39?
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.02.2015, 15:54.

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      #3
      AW: Erste Tätigkeitsstelle nicht vorhanden! Trotzdem Eingabepflicht?!

      Guter Hinweis: Zeile 39 ist mit den Steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Fahrten zw. Whg und erster Tätigkeitsstätte belegt...

      Warum macht der AG diese Zuschüsse dorthin; es gibt keine erste Tätigkeitsstätte...
      Ohne den Eintrag wirds ohne Meldung berechnet...

      Ich kann ja die Erstattung in die Zeile 51 (vom AG steuerfrei ersetzt) eintragen?! Das wäre allerdings ja nicht korrekt...
      Zuletzt geändert von DSRocker; 15.02.2015, 16:16. Grund: Hinweis

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Tätigkeitsstelle nicht vorhanden! Trotzdem Eingabepflicht?!

        Anscheinend hast du doch eine erste Tätigkeitsstätte.
        Die Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber.
        Frag doch mal bei ihm nach.
        Mfg

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          #5
          AW: Erste Tätigkeitsstelle nicht vorhanden! Trotzdem Eingabepflicht?!

          Es kann seit der Neufassung des § 9 Abs. 4 EStG zwar nicht mehr vorkommen, dass ein Arbeitnehmer mehr als eine erste Tätigkeitsstätte hat, aber ob der Arbeitgeber die erste Tätigkeitsstätte sachgerecht bzw. richtig bestimmt hat, ist ein anderes Thema, das nichts mit Elster und Co. zu tun hat.

          Grundsätzlich kann die erste Tätigkeitsstätte sicher arbeitsvertraglich bestimmt werden. Eine Festlegung im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung kann auch richtig sein, wenn die sachlichen Voraussetzungen des § Abs. 4 EStG bei einer der Tätigkeitsstätten erfüllt werden.

          Geklärt werden muss das allein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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