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Werbungskosten für Arbeitnehmer

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    Werbungskosten für Arbeitnehmer

    Hallo zusammen,
    letztes Jahr habe ich noch die folgenden Werbungskosten abgesetzt: Steuerberatungskosten 35 €, Arbeitsmittel ohne Belege 110 € und die Hälfte der gezahlten Unfallversicherung. Kann mir bitte jemand sagen, ob man diese Werbungskosten dieses Jahr für 2009 auch noch absetzen kann?
    Besten Dank im voraus! Ciao

    #2
    AW: Werbungskosten für Arbeitnehmer

    Unter 920 € braucht man gar keine WK einzutragen.

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      #3
      AW: Werbungskosten für Arbeitnehmer

      Hallo Petzer,
      danke für die Antwort. Ich habe allerdings noch weitere Werbungskosten und würde somit über 920 € kommen. Daher meine Frage, ob die u.a. WK noch abgesetzt werden können. Wie gesagt, letztes Jahr hat sie das FA noch anerkannt.
      Danke und Gruß

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        #4
        AW: Werbungskosten für Arbeitnehmer

        Zitat: die Hälfte der gezahlten Unfallversicherung

        M.E. sind das keine WK.

        Besuche doch mal einen StB oder LStHV.

        Gruß
        Stiller
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Werbungskosten für Arbeitnehmer

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Zitat: die Hälfte der gezahlten Unfallversicherung

          M.E. sind das keine WK.

          Besuche doch mal einen StB oder LStHV.
          Oder man liest die Anleitung zu den Formularen, da steht es nämlich drin.

          Kommentar


            #6
            AW: Werbungskosten für Arbeitnehmer

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            Zitat: die Hälfte der gezahlten Unfallversicherung

            M.E. sind das keine WK.

            Besuche doch mal einen StB oder LStHV.

            Gruß
            Stiller
            Falsch, 50% der UV können als WK abgesetzt werden.

            Berechnung lt. BFH wie folgt:

            8 Stunden Arbeit
            8 Stunden Freizeit
            8 Stunden Schlafen

            => Kosten werden aufgeteilt auf 8 Stunden Arbeit u. 8 Stunden Freizeit.

            Die 110 € Arbeitsmittel sind eine freiwillige, d. h. nicht amtliche Nichtaufgriffsgrenze und kann gestrichen werden. Die StB.-Kosten kämen nur für Software, Fachliteratur o. andere steuerliche Beratung in Frage.

            Ergo, prinzipiell alles WK.

            Gruß Der Wissende

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