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Freiberufliche Einkünfte aus dem nicht EU-Ausland

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    Freiberufliche Einkünfte aus dem nicht EU-Ausland

    Hallo zusammen,

    bin nebenberuflich als Übersetzer tätig, meine Kunden kommen grundsätzlich alle aus dem Ausland. Jetzt bin ich mir unschlüssig, ob ich nur Anlage S ausfüllen muss oder auch Anlage AUS. Gewerbe habe ich keins und von der Umsatzsteuer bin ich als Kleinunternehmer befreit, falls das irgendwie relevant ist. Auch sollten die Umsätze hier nicht steuerbar sein, gemäß § 3a Abs. 2 UStG.

    Bin über jede Hilfe dankbar, vielen Dank im voraus.

    MfG vD

    #2
    AW: Freiberufliche Einkünfte aus dem nicht EU-Ausland

    Ob der Auftraggeber Ausländer ist oder nicht, hat doch nichts mit ausländischen Einkünften zu tun!

    Du bist doch hier tätig und erzielst deine Einnahmen hier im Inland.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Freiberufliche Einkünfte aus dem nicht EU-Ausland

      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine Antwort. Das dachte ich mir eigentlich auch schon, aber mich hat unter anderem dieser Artikel verwirrt: http://www.goetzbuchholz.de/UStAuslandi.htm

      Ich weiß, in dem Artikel geht es um Umsatzsteuer. Aber trotzdem hat mich vor allem folgende Passage etwas skeptisch gemacht:
      "Zunächst heißt es im Umsatzsteuergesetz, dass die deutsche Umsatzsteuer nur zu erheben ist für "Umsätze, die ein Unternehmer im Inland ... ausführt". Klingt einfach, ist aber kompliziert. Denn wo wird der Umsatz ausgeführt, wenn ich (in meinem Büro in Deutschland) einen Roman übersetze, der in einem Verlag mit Sitz in Paris erscheinen soll? Die erstaunliche Antwort heißt: Der Umsatz wird in Frankreich ausgeführt und ist deshalb in Deutschland nicht steuerbar."

      Nochmals vielen Dank.

      MfG vD

      Kommentar


        #4
        AW: Freiberufliche Einkünfte aus dem nicht EU-Ausland

        Gehe quasi noch einmal auf START: Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei grundverschiedene Sachen, die bis auf wenige Berührungspunkte nichts miteinander zu tun haben.

        Wenn Du nur im deutschen Ort X tätig bist, hast Du hier Deine einkommensteuerliche Betriebsstätte und damit mit der Anlage AUS nichts zu tun. Umsatzsteuerlich ist die Aussage in dem Artikel sicher richtig. Näheres erfährst Du bei Deinem Steuerberater.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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