Hallo zusammen,
bin nebenberuflich als Übersetzer tätig, meine Kunden kommen grundsätzlich alle aus dem Ausland. Jetzt bin ich mir unschlüssig, ob ich nur Anlage S ausfüllen muss oder auch Anlage AUS. Gewerbe habe ich keins und von der Umsatzsteuer bin ich als Kleinunternehmer befreit, falls das irgendwie relevant ist. Auch sollten die Umsätze hier nicht steuerbar sein, gemäß § 3a Abs. 2 UStG.
Bin über jede Hilfe dankbar, vielen Dank im voraus.
MfG vD
bin nebenberuflich als Übersetzer tätig, meine Kunden kommen grundsätzlich alle aus dem Ausland. Jetzt bin ich mir unschlüssig, ob ich nur Anlage S ausfüllen muss oder auch Anlage AUS. Gewerbe habe ich keins und von der Umsatzsteuer bin ich als Kleinunternehmer befreit, falls das irgendwie relevant ist. Auch sollten die Umsätze hier nicht steuerbar sein, gemäß § 3a Abs. 2 UStG.
Bin über jede Hilfe dankbar, vielen Dank im voraus.
MfG vD
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