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Anlage S Km abrechnung (kleingewerbe)

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    Anlage S Km abrechnung (kleingewerbe)

    Hallo Allerseits,

    ich möchte meine gefahrenen Km die ich mit meinem Privat PKW als Kleingewerbetreibender gefahren bin
    abrechnen (umsatz unter 17.500€, nutzung des PKW fürs gewebe unter 50%).

    Soweit ich weiß kann ich 30 Cent/Km abrechnen und als Betriebskosten geltent machen.....aber wo trage ich
    es ein? Da ich unter den 17T€ liege muss ich keine EÜR machen, nur die Anlage S, aber wo tage ich die Km ein
    bzw. den daraus resultierenden Betrag (Km*30Cent= XXX€).

    Gruß Thomas

    #2
    AW: Anlage S Km abrechnung (kleingewerbe)

    Du MUSST NICHT eine Anlage EÜR machen, Du DARFST aber. Ansonsten musst Du eine eigengestrickte Einnahme-Überschuss-Rechnung machen und mit einreichen. Das Gesamtergebnis, also der Gewinn oder Verlust, kommt dann zusätzlich in die Anlage G (NICHT Anlage S) in die Zeile 4.

    Zusätzlich ggf. Zeilen 15-16 und 21 ff. prüfen !
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage S Km abrechnung (kleingewerbe)

      Hi,

      danke schon mal für die Antwort, aber mir ist noch immer nicht klar wo ist die Km meines PKW´s Abrechne,
      evtl. stehe ich auf dem "schlauch"!

      Wo liegt der unterschied in der Anlage S und G? Eine EÜR wede ich machen und mit abgeben (rechne ich hier die Km ab)?

      das macht mich noch Wahnsinnig. (Hut ab vor den Leuten die das Studiert haben!)

      Gruß

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        #4
        AW: Anlage S Km abrechnung (kleingewerbe)

        Im Gegensatz zur Anlage N werden diese Kosten bei Gewerbetreibenden idR nicht so aufgebröselt. Somit reicht erst mal die Gesamtangabe der Fahrtkosten in der Einnahme-Überschuss-Rechnung, ggf. meldet sich das Finanzamt.

        Die Anlage G ist für Gewerbetreibende, das ist eine selbständige gewerbliche Tätigkeit.

        Die Anlage S ist für selbständige NICHTgewerbliche Tätigkeit, d.h. idR Freiberufler.

        Wenn Dein Gewinn unterhalb der Gewerbesteuerpflichtgrenze von 24.5000 € liegt, hat das idR keine steuerliche Auswirkung, ansonsten sind in der Anlage G ein paar Eintragungen mehr, siehe meinen vorherigen Post.
        Schönen Gruß

        Picard777

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          #5
          AW: Anlage S Km abrechnung (kleingewerbe)

          Ok, so langsam komme ich auf die Gerade, entweder Denke ich zu Komplieziert oder ich bin zu Dumm
          bzw. habe ich zu viel icm Netz gelesen und kann nicht unterscheiden was richtig/falsch ist!

          Beispiel mein Kleingewerbe:

          2014 5000€ Umsatz (Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG)
          2014 500€ Ausgaben für Material (Beriebskosten)?
          2014 2000Km mit dem Auto gefahren (zum Kunden). Wie und wo trage ich das ein?

          sorry sonst verstehe ich es nicht!

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            #6
            AW: Anlage S Km abrechnung (kleingewerbe)

            Hi,

            so jetzt habe ich es!! Habe mit dem Finanzamt Tel.,
            ich muss den Betrag in der Zeile 61 eintragen (EÜR 2. Seite)!

            Gruß Thomas

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              #7
              AW: Anlage S Km abrechnung (kleingewerbe)

              Also sag mal, veralbern kann ich mich selber. Wenn Du DOCH die Anlage EÜR verwenden möchtest, was Du bisher ja negiert hast, dann frage nicht so herum, sondern frage konkret, wo das in der Anlage EÜR reinkommt und Du hättest die Antwort bekommen und Ruhe wäre gewesen. *grummel*
              Schönen Gruß

              Picard777

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