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Gewinnanteil für Genußrechtskapital

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    Gewinnanteil für Genußrechtskapital

    Guten Abend,
    ich mache für meine Schwiegermutter die Einkommenssteuererklärung und habe eine Frage, die ich im Internet nirgendwo beantwortet finde. Vielleicht weiß hier jemand Bescheid darüber:

    Ihr verstorbener Mann hat ein Buch geschrieben und da kommt nun jedes Jahr noch Geld und eine Steuerbescheinigung bei ihr an. Jetzt liegt mir eine Einzelsteuerbescheinigung vor und da steht:
    7,0 % Gewinnanteil für Genußrechtskapital gezahlt, Kapitalertragsteuer i, Höhe von 25 % abgezogen, ebenso Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer.
    Jetzt frage ich mich, wo gebe ich die Kapitalerträge an und kann ich die Kapitalertragsteuer geltend machen, wenn die Freistellungssumme von 801,00 € nicht ausgeschöpft wurde? Und soll sie diesem Verlag einen Freistellungsauftrag geben? Sie hat ansonsten gar keine Kapitalerträge gehabt.

    Weder Sie noch ich wissen auch, woher die Kapitalerträge überhaupt stammen. Hat ihr Mann möglicherweise Anteile dort gekauft? Oder ist das noch aus dem Buchverkauf?

    Vielen Dank für einen Tipp
    Gruß Patricia

    #2
    AW: Gewinnanteil für Genußrechtskapital

    Guten Tag,
    wäre es nicht zielführender, dem Verlag diese Fragen zu stellen.............
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Gewinnanteil für Genußrechtskapital

      Hallo,
      ja sicher ist es einfach, den Verlag zu fragen, woher die Kapitalerträge stammen. Jedoch ändert das nichts daran, dass ich nicht weiß wo ich die eintragen soll.
      Aber egal, ich werds schon rausfinden....
      Gruß
      Patri

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        #4
        AW: Gewinnanteil für Genußrechtskapital

        Zeile 7 der Anlage KAP

        Wo sollen die sonst denn eingetragen werden? Inländische Kapitalerträge (siehe § 20 EStG) mit Steuerabzug

        Und soll sie diesem Verlag einen Freistellungsauftrag geben?

        Das wäre nicht dumm, vorausgesetzt, man findet ein halbwegs passendes Formblatt. Neutrale Formblätter sind inzwischen gar nicht mehr so leicht zu finden.


        http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...ngsauftrag.pdf
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Gewinnanteil für Genußrechtskapital

          Hallo,

          wo das einzutragen ist sollte eigentlich auf der Steuerbescheinigung stehen (mit Zeilennummern).

          Das ganze hört sich übrigens nach gewöhnlichen Genussscheinen an (kann man grob mit Anleihen vergleichen), vielleicht gab es die ja mal als Entlohnung. Gehört der Verlag eventuell zum Bertelsmann-Konzern?

          Und wenn es Genussscheine sind, dann sollte es diese selbst eigentlich auch noch geben. Von wo kommt denn die Steuerbescheinigung? Direkt von dem Verlag, oder doch von einer (Depot)Bank?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Gewinnanteil für Genußrechtskapital

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo,

            wo das einzutragen ist sollte eigentlich auf der Steuerbescheinigung stehen (mit Zeilennummern).
            Diese Meinung hatte ich hier im Forum auch mal vertreten, musste mich dann aber eines Besseren belehren lassen:

            Es gibt je nach Aussteller verschiedene vom Bundesfinanzministerium vorgeschriebene Muster. Grob gesagt enthalten die Muster für Kreditinstitute tatsächlich die Zeilennummern, die von den Körperschaften selbst auszustellenden aber nicht.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Gewinnanteil für Genußrechtskapital

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Diese Meinung hatte ich hier im Forum auch mal vertreten, musste mich dann aber eines Besseren belehren lassen:

              Es gibt je nach Aussteller verschiedene vom Bundesfinanzministerium vorgeschriebene Muster. Grob gesagt enthalten die Muster für Kreditinstitute tatsächlich die Zeilennummern, die von den Körperschaften selbst auszustellenden aber nicht.


              Danke für diesen Hinweis, denn auf dieser Steuerbescheinigung steht es definitiv nicht drauf. Wenn es draufstünde, würde ich hier auch nicht so blöde nachfragen.
              Ich habe es jetzt eingetragen, wo ich sonst auch Kapitalerträge eintrage und wir werden dem Verlag einen Freistellungsauftrag erteilen und gut ist.
              Gruß
              Patri

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