Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Angabe Kirchensteuerpflicht bei getren. Veranlagung & untersch. Regionszugehörigkeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Angabe Kirchensteuerpflicht bei getren. Veranlagung & untersch. Regionszugehörigkeit

    Hinweis nach drücken des Steuerberechungknopfs:
    "Obwohl Sie nach Ihren Angaben nicht kirchensteuerpflichtig sind, haben Sie Lohnkirchensteuer
    erklärt. Die Lohnkirchensteuer wurde maschinell nicht berücksichtigt. Bitte prüfen und ändern Sie
    ggf. Ihre Angaben." Jetzt bin ich ratlos und weiss nicht wirklich welche Einstellungen ich ändern soll. Ich habe meine Religionszugehörigkeit angegeben. Angaben zu meinem dauernd getrennt lebneden Ehemann habe ich nicht vorgenommen, aufgrund getrennter Veranlagung. Gleichzeitig zahle ich aber noch für Ihn (Ehemann mit anderer Religionszugehörigkeit), die Kirchensteuer (Ausweis auf meiner Lehnsteuerkarte). Was muss ich tun, damit mir die volle Kirchensteuer angerechnet wird. Vielen Dank für nützliche Hinweise

    #2
    AW: Angabe Kirchensteuerpflicht bei getren. Veranlagung & untersch. Regionszugehörigk

    Da hast du zwei Möglichkeiten:

    1) rechne beide Beträge zusammen und trage die Summe in der Anlage N als deine KiSt ein

    oder

    2) lass die KiSt deines Mannes weg und bitte mittels separatem Schreiben beim FA um die Erstattung


    Möglichkeit 1 dürfte jedoch unkomplizierter sein :-)
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Angabe Kirchensteuerpflicht bei getren. Veranlagung & untersch. Regionszugehörigk

      Vielen Dank für Deine hilfreiche und schnelle Rückmeldung!

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Da hast du zwei Möglichkeiten:

      1) rechne beide Beträge zusammen und trage die Summe in der Anlage N als deine KiSt ein

      oder

      2) lass die KiSt deines Mannes weg und bitte mittels separatem Schreiben beim FA um die Erstattung


      Möglichkeit 1 dürfte jedoch unkomplizierter sein :-)

      Kommentar


        #4
        AW: Angabe Kirchensteuerpflicht bei getren. Veranlagung & untersch. Regionszugehörigk

        Hallo!

        Ich habe das gleiche Problem (getrennte Veranlagung und konfessionsverschiedene Ehe):
        https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post190777

        Der Hinweis verschwindet, wenn Zeile 7 der Lohnsteuerbescheinigung nicht eingetragen wird.
        Wenn diese Zeile eingetragen wird, dann erscheint der Hinweis fälschlicherweise und leider wird dann auch noch oben bei der Angabe "Abzug vom Lohn" falsch berechnet. Zeile 7 wird nicht berücksichtigt. Unten in der Steuerberechnung passt es dann aber wieder.
        Meiner Meinung nach ein Fehler in der Elster-Software.

        Den Tipp 1) von "Beamtenschweiß" würde ich jetzt nicht direkt anwenden. Warum?
        Der Arbeitgeber hat die Daten der Lohnsteuerbescheinigung bereits an das Finanzamt elektronisch übermittelt. Vermutlich stiftet das nur Verwirrung, wenn einfach selbständig die Summe aus Zeile 6+7 gebildet wird und dann in Zeile 6 alleine eingetragen wird.
        Sollte der Tipp 1) so gemeint gewesen, dass er nur zur korrekten Berechnung in der Elster-Software dienen sollte OHNE Datenübermittlung an das Finanzamt, geht er in Ordnung, denke ich.

        Kommentar


          #5
          AW: Angabe Kirchensteuerpflicht bei getren. Veranlagung & untersch. Regionszugehörigk

          Zitat von cwick Beitrag anzeigen
          Hallo!

          Ich habe das gleiche Problem (getrennte Veranlagung und konfessionsverschiedene Ehe):
          https://www.elster.de/anwenderforum/...ll=1post190777

          Der Hinweis verschwindet, wenn Zeile 7 der Lohnsteuerbescheinigung nicht eingetragen wird.
          Wenn diese Zeile eingetragen wird, dann erscheint der Hinweis fälschlicherweise und leider wird dann auch noch oben bei der Angabe "Abzug vom Lohn" falsch berechnet. Zeile 7 wird nicht berücksichtigt. Unten in der Steuerberechnung passt es dann aber wieder.
          Meiner Meinung nach ein Fehler in der Elster-Software.

          Den Tipp 1) von "Beamtenschweiß" würde ich jetzt nicht direkt anwenden. Warum?
          Der Arbeitgeber hat die Daten der Lohnsteuerbescheinigung bereits an das Finanzamt elektronisch übermittelt. Vermutlich stiftet das nur Verwirrung, wenn einfach selbständig die Summe aus Zeile 6+7 gebildet wird und dann in Zeile 6 alleine eingetragen wird.
          Sollte der Tipp 1) so gemeint gewesen, dass er nur zur korrekten Berechnung in der Elster-Software dienen sollte OHNE Datenübermittlung an das Finanzamt, geht er in Ordnung, denke ich.
          Hängst Dich gern ran, an irgendwelche Einträge?
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: Angabe Kirchensteuerpflicht bei getren. Veranlagung & untersch. Regionszugehörigk

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            Hängst Dich gern ran, an irgendwelche Einträge?
            Nein! Ich verlinkte zwei Threads, die ggf. von der Thematik zusammengehören könnten.
            Falls andere Benutzer auf ähnliche Probleme stoßen.
            Ist eigentlich üblich in vielen Foren.

            Aber wenn das nicht gewünscht ist, dann mache in Zukunft meinen eigenen Thread auf.

            Kommentar


              #7
              AW: Angabe Kirchensteuerpflicht bei getren. Veranlagung & untersch. Regionszugehörigk

              Zitat von cwick Beitrag anzeigen
              Nein! Ich verlinkte zwei Threads, die ggf. von der Thematik zusammengehören könnten.
              Falls andere Benutzer auf ähnliche Probleme stoßen.
              Ist eigentlich üblich in vielen Foren.

              Aber wenn das nicht gewünscht ist, dann mache in Zukunft meinen eigenen Thread auf.
              Hallo, ein neuer thread ist wesentlich besser..
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

              Kommentar


                #8
                AW: Angabe Kirchensteuerpflicht bei getren. Veranlagung & untersch. Regionszugehörigk

                Ich habe das gleiche Problem und konnte mir hier leider keine Lösung erlesen.
                Bekomme auch den Hinweis:

                "Obwohl Sie nach Ihren Angaben nicht kirchensteuerpflichtig sind, haben Sie Lohnkirchensteuer
                erklärt. Die Lohnkirchensteuer wurde maschinell nicht berücksichtigt. Bitte prüfen und ändern Sie
                ggf. Ihre Angaben."

                Ich habe im Hauptvordruck Seite 2 Sonderausgaben Zeile 42 die aufgerundete Summe der bezahlten Beträge.
                In Anlage N Zeile 6 ist jeweils die bezahlte Steuer.
                Wir haben unterschiedliche konfession. Muss ich da was beachten?

                Kommentar

                Lädt...
                X