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Steuererklärung alleine, oder zusammen mit der Tochter, die im Anerkennungsjahr ist?

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    Steuererklärung alleine, oder zusammen mit der Tochter, die im Anerkennungsjahr ist?

    Hallo an die Experten hier.
    Meine Stieftochter macht eine Ausbildung zur Erzieherin und ist seit dem 1.8.2014 im Anerkennungsjahr und bekommt dafür zum ersten Mal Geld, da es vorher eine schulische Ausbildung war.
    Jetzt meine Frage, soll man besser zusammen die Steuererklärung machen, oder ist es besser für die Tochter, wenn sie die Erklärung alleine abgibt, damit sie dann auch etwas von ihren Steuern zurückbekommt und auch die Kilometer absetzen kann.

    Doch was ist dann mit dem Kindergeld, dass wir ja noch bekommen?

    Wäre dankbar für Hilfe.

    #2
    AW: Steuererklärung alleine, oder zusammen mit der Tochter, die im Anerkennungsjahr i

    Solange deine Stieftochter mit dir nicht verheiratet ist, muss sie ihre eigene Steuererklärung schon selbst machen.

    Das Kindergeld kommt in die Anlage Kind in der Steuerklärung der Eltern bzw. hälftig in die der jeweiligen Elternteile.

    PS : das hier ist ein Forum rund um Elster. Steuerberatung ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
    Mfg

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      #3
      AW: Steuererklärung alleine, oder zusammen mit der Tochter, die im Anerkennungsjahr i

      Du bringst da was vollkommen durcheinander: Schaue Dir mal die Formulare an, dann wirst Du feststellen, dass eine Zusammenveranlagung zwischen Vater bzw. Mutter UND Stieftochter nicht möglich ist, da da regelmäßig nicht gleichzeitig eine in Deutschland gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit der Stieftochter besteht. Das Ganze ist kein Wunschkonzert.

      Die Anlage Kind ist in der Steuererklärung der Stieftochter vollkommen fehl am Platz, es sei denn sie hätte selbst Kinder.

      Die Anlage Kind in der Steuererklärung der Mutter oder des Vaters ist vollkommen losgelöst von der STEUERERKLÄRUNG der Stieftochter. Vater und Mutter tragen in der Anlage Kind den Kindergeldanspruch an entsprechender Stelle ein, da das Kindergeld den Eltern zusteht.

      Wenn Du mit dem Vater oder der Mutter nicht verheiratet bist und daher nur STIEFvater oder -mutter bist, hast Du keinen Anspruch auf Kindergeld und die Anlage Kind brauchst Du dann auch nicht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Steuererklärung alleine, oder zusammen mit der Tochter, die im Anerkennungsjahr i

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Solange deine Stieftochter mit dir nicht verheiratet ist, muss sie ihre eigene Steuererklärung schon selbst machen.

        Das Kindergeld kommt in die Anlage Kind in der Steuerklärung der Eltern bzw. hälftig in die der jeweiligen Elternteile.

        PS : das hier ist ein Forum rund um Elster. Steuerberatung ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
        Danke für die Antwort, bisher haben wir die anderen Jahre die Tochter immer nur bei Anlage Kind eingetragen, da es ja nur eine schulische Ausbildung war.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Du bringst da was vollkommen durcheinander: Schaue Dir mal die Formulare an, dann wirst Du feststellen, dass eine Zusammenveranlagung zwischen Vater bzw. Mutter UND Stieftochter nicht möglich ist, da da regelmäßig nicht gleichzeitig eine in Deutschland gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit der Stieftochter besteht. Das Ganze ist kein Wunschkonzert.

        Die Anlage Kind ist in der Steuererklärung der Stieftochter vollkommen fehl am Platz, es sei denn sie hätte selbst Kinder.

        Die Anlage Kind in der Steuererklärung der Mutter oder des Vaters ist vollkommen losgelöst von der STEUERERKLÄRUNG der Stieftochter. Vater und Mutter tragen in der Anlage Kind den Kindergeldanspruch an entsprechender Stelle ein, da das Kindergeld den Eltern zusteht.

        Wenn Du mit dem Vater oder der Mutter nicht verheiratet bist und daher nur STIEFvater oder -mutter bist, hast Du keinen Anspruch auf Kindergeld und die Anlage Kind brauchst Du dann auch nicht.
        Bin verheiratet mit der Mutter, und mir wurde mal gesagt, solange KIndergeld gezahlt wird, kommt die Tochter mit rein in die eigene Steuererklärung und die Bezüge der Tochter werden in der Anlage Kind eingetragen.
        Ist aber auch logisch, jeder der Steuern zahlt, hat eine eigene Steuernummer und muss daher selber die Steuererklärung machen.
        Danke

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          #5
          AW: Steuererklärung alleine, oder zusammen mit der Tochter, die im Anerkennungsjahr i

          Hallo,

          Zitat: die Bezüge der Tochter werden in der Anlage Kind eingetragen.

          Das gabs mal in der Steinzeit (gefühlt)
          Hättest du dir erst einmal die Anlage Kind angeschaut, hättest du gesehen, dass die Auskunft falsch ist.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Steuererklärung alleine, oder zusammen mit der Tochter, die im Anerkennungsjahr i

            Zitat von tillobel Beitrag anzeigen
            Bin verheiratet mit der Mutter, und mir wurde mal gesagt, solange KIndergeld gezahlt wird, kommt die Tochter mit rein in die eigene Steuererklärung und die Bezüge der Tochter werden in der Anlage Kind eingetragen.
            Stimmt auch. Deren Einkünfte und Bezüge kommen aber nur ALLEIN FÜR DIE PRÜFUNG DES KINDERFREIBETRAGS FÜR DIE ELTERN in die Anlage Kind hinein. Davon unabhängig ist das Thema der EIGENEN Steuererklärung des Kindes, wo die Höhe der Einkommensteuer DES KINDES ermittelt wird.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Steuererklärung alleine, oder zusammen mit der Tochter, die im Anerkennungsjahr i

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Stimmt auch. Deren Einkünfte und Bezüge kommen aber nur ALLEIN FÜR DIE PRÜFUNG DES KINDERFREIBETRAGS FÜR DIE ELTERN in die Anlage Kind hinein. Davon unabhängig ist das Thema der EIGENEN Steuererklärung des Kindes, wo die Höhe der Einkommensteuer DES KINDES ermittelt wird.
              s/kommen/kamen/

              S. Beitrag Figul.

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