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Abbruch-Hinweis wegen angeblichem Doppeleintrag

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    Abbruch-Hinweis wegen angeblichem Doppeleintrag

    hallo zusammen,

    ich bin etwas verwirrt.

    nachdem ich die steuererklärung für 2014 angefertigt habe, kam bei der steuerberechnung der abbruch-hinweis, dass eine berechnung nicht erfolgen konnte, weil ich angeblich für mich und meine frau identische werte für entgeltersatzleistungen eingetragen hätte.
    das habe ich mehrfach nachgesehen. das stimmt jedoch nicht. meine frau war 2014 6 monate arbeitslos. ich habe sowohl im hauptvordruck als auch in der anlage n das arbeitslosengeld meiner frau eingetragen, und zwar immer bei ihr.
    eine berechnung ist auch nach einem neustart des programms nicht möglich.
    nachdem ich im hauptvordruck die entgeltersatzleistung raus genommen habe, kommt dieser hinweis nicht mehr, und eine berechnung ist möglich.
    mache ich das rückgängig und nehme den betrag in der anlage n raus, kann auch berechnet werden.
    aber eben nicht, wenn ich es in beiden vordrucken eintrage.

    mache ich irgendwas falsch oder spinnt das programm???

    ich hoffe, das programm spinnt. wenn ich nämlich in einem der beiden vordrucke den betrag raus nehme, müssen wir eine beträchtliche summe nachzahlen.

    #2
    AW: Abbruch-Hinweis wegen angeblichem Doppeleintrag

    Wahrscheinlich steht bei der Zeile im Hauptvordruck bloß aus Spaß, dass da nicht die Werte reinsollen, die in Zeile 27 bis 29 der Anlage N stehen.

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweis wegen angeblichem Doppeleintrag

      der abbruch-hinweis lautet wie folgt:

      Sie haben für sich und Ihren Ehegatten Einkommens- bzw. Lohn- / Entgeltersatzleistungen mit
      identischen Werten erklärt, bitte prüfen Sie Ihre Angaben.

      ich habe aber nicht für mich UND meine frau identische werte eingetragen, sondern nur für meine frau.

      liegt es daran, dass die entgeltersatzleistungen nur in eines der felder gehört?
      in welches trage ich das denn ein?

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        #4
        AW: Abbruch-Hinweis wegen angeblichem Doppeleintrag

        Die Fehlermeldung sagt, dass für Ehemann oder Ehefrau die identischen Werte zweimal eingetragen sind. An keiner Stelle steht, dass derselbe Wert für Mann und Frau eingetragen wurde. Das ist der Unterschied zwischen den Wörten und und oder, der in der Fehlermeldung leider nicht sehr deutlich wird.

        Ansonsten: Füllt die Frau die Anlage N eh aus, kommt das ALG1 da rein.
        Da im Hauptvordruck ausdrücklich steht, dass hier nicht die Werte reinkommen, die schon in Anlage N stehen, kommen sie da nicht rein.

        Da ALG1 dem Progressionsvorbehalt unterliegt, kann eine Nachzahlung doch nicht wirklich überraschen?
        Zuletzt geändert von neysee; 19.02.2015, 20:58.

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