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    Bestattungskosten

    Hallo!
    Ich mach jetzt zum ersten mal die Steuererklärung über das Elster Programm. Bis jetzt ging alles ganz easy. Aber bei dem Punkt: außergewöhnliche Belastungen fängt mein Problem an. Ich habe die Kosten bezüglich des Todesfalles meiner Mutter eingetragen. Bei der Plausibilitätsprüfung kommt jetzt die Meldung: ich soll eine Aussage zu den Kapitalerträgen machen ? Ich hab aber gar keine Kapitalerträge! Könnte mir vielleicht kurz jemand erklären, was da gemeint ist. Ich hab schon rumgegoogelt, find aber keine Erklärung. Sorry, bei der Steuer scheint mein Verstand auszusetzen. )
    Vielen Dank für Hilfe!
    LG Marion

    #2
    AW: Bestattungskosten

    zeile 72 ein kreuzchen machen.

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      #3
      AW: Bestattungskosten

      Sorry, aber in meiner Anlage KAP gehen die Zeilen nur bis 61! Was nu??

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        #4
        AW: Bestattungskosten

        uuupsss, im Hauptvordruck. Bingo!

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          #5
          AW: Bestattungskosten

          So, keine Fehler mehr!!
          Es lebe dieses Forum! Danke für die prompte Hilfe!!
          Schönen Sonntag noch!
          LG Marion

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            #6
            AW: Bestattungskosten

            ich mache die erklärung für 2009
            und weiß immer noch nicht recht wo ich die bestattungskosten eintrgaen soll
            danke iom voraus

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              #7
              AW: Bestattungskosten

              Hallo,
              du gehst im Hauptvordruck auf Seite 3 und trägst die Bestattungskosten in Zeile 68 ein.
              Danach ist eine Angabe zu den Kapitalerträgen erforderlich, wie im vorigen Fall wenn es bei dir zutrifft also ein Kreuz in Zeile 72

              Tschüß

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                #8
                AW: Bestattungskosten

                was genau ist mit kapitalerträgen gemeint?

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                  #9
                  AW: Bestattungskosten

                  Hallo ASAK82,

                  >>>was genau ist mit kapitalerträgen gemeint?

                  Alles, was auch in die Anlage KAP gehören würde: Zinsen, Dividenden, Spekulationsgeschäfte (imho auch die aus der Anlage SO), etc.

                  MfG Stefan
                  Zuletzt geändert von reckoner; 17.05.2010, 16:24.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Bestattungskosten

                    aber in bezug auf die bestattungkosten?

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                      #11
                      AW: Bestattungskosten

                      Hallo,
                      deine Bestattungskosten sollen doch als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, deshalb musss wie im Vordruck erläutert eine Angabe zu den Kapitalerträgen gemacht werden.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Bestattungskosten

                        die da wären???
                        sorry ich stell mich doof an ich weiß

                        also unter außergewöhnliche belastungen. das ist klar da schreib ich die ganzen kosten für beerdigung usw auf
                        aber was bei kapitalerträgen?

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                          #13
                          AW: Bestattungskosten

                          Hallo,
                          dort kreuzt du in Zeile 72 an, wenn die Kapitalerträge 801 € nicht übersteigen, wenn du verheiratet bist dürfen sie 1602 € nicht übersteigen, ansonsten trägst du deine Kapitalerträge in Zeile 73 ein eventuell 1603 € oder wie hoch deine Erträge eben sind.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Bestattungskosten

                            kapitalertrag ist also was ich / wir verdienen?

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                              #15
                              AW: Bestattungskosten

                              die kapitalerträge haben als solches nichts direkt mit den bestattungskosten zu tun, damit sind eben deine ganz normalen einnahmen gemeint, die du etwa durch zinsen aufm sparbuch oder gewinne aus aktienhandel etc. erzielt hast.
                              die angabe wird in dem bereich nur benötigt, da für die absetzbarkeit der aussergewoehnlichen belastungen berechnet wird, wieviel nach deinem gesamten einkommen du überhaupt absetzen kannst oder nicht.

                              wenn du weniger zinsen und co. als die von holzgoe bezifferten beträge von deiner bank bekommen hast, machst du eben einfach ein kreuz in zeile 72... fertig.

                              Nachtrag: Kapitalerträge sind nur Einkuenfte die du eben mit bereits vorhandenem Kapital erzielst. das ist nicht dein Lohn oder dergleichen. wenn das Wort als solches unklar ist, lies doch mal bei wikipedia den begriff Kapitalertrag nach ;-)

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