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Kind 18, in Ausbildung, eigene Wohnung: wie kann ich Unterhaltszahlung geltend machen

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    Kind 18, in Ausbildung, eigene Wohnung: wie kann ich Unterhaltszahlung geltend machen

    Hallo, ich bin Alleinerziehend, mein Sohn ist letztes Jahr ausgezogen; er befindet sich in Ausbildung und bekommt eine Ausbildungsvergütung. Ich beziehe das volle Kindergeld und erhalte keine Unterhaltsleistungen vom Vater (auch mein Sohn bekommt vom Vater keinen Unterhalt). Ich bezahle monatlich 200 Euro an meinen Sohn als Aufstockung zur Ausbildungsvergütung.

    Was kann ich wo steuerlich geltend machen? Kann mich jemand anleiten?

    #2
    AW: Kind 18, in Ausbildung, eigene Wohnung: wie kann ich Unterhaltszahlung geltend ma

    Du musst die Anlage Kind ausfüllen.

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      #3
      AW: Kind 18, in Ausbildung, eigene Wohnung: wie kann ich Unterhaltszahlung geltend ma

      Das ist klar, aber was trage ich wo ein? Für meine monatliche Zahlung sehe ich kein geeignetes Feld...

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        #4
        AW: Kind 18, in Ausbildung, eigene Wohnung: wie kann ich Unterhaltszahlung geltend ma

        Für die auswärtige Unterbringung gibt es die Zeilen 50 und 51, sonst gibt es da nichts.

        Der normale Unterhalt ist durch das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag steuerlich berücksichtigt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Kind 18, in Ausbildung, eigene Wohnung: wie kann ich Unterhaltszahlung geltend ma

          Danke, Charlie24!

          Wird das auch anerkannt, wenn die eigene Wohnung des Kindes in der gleichen Stadt ist, wo auch ich wohne und wo auch die Ausbildung absolviert wird? Eigentich könnte mein Sohn ja theoretisch noch hier bei mir wohnen; er zog es aber vor, lieber selbständig zu wohnen; er ist ja 18...

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            #6
            AW: Kind 18, in Ausbildung, eigene Wohnung: wie kann ich Unterhaltszahlung geltend ma

            Entscheidend ist wohl, ob er den Haushalt der Eltern verlassen hat.

            Aber das geht jetzt schon in Richtung Steuerberatung und die ist mir zumindest hier nicht erlaubt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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