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steuerpflichtige AG/AN Umlage zu VBL

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    steuerpflichtige AG/AN Umlage zu VBL

    Hallo,
    Auf meinen „Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2014“ in der Tabelle in der Zeile 34 „steuerpflichtige AG/AN Umlage zu VBL“ ist eine Zahl eingetragen, die ich auf „ElsterFormular“ – „Einkommensteuererklärung 2014“ übertragen möchte. Ich finde leider keine passende Position wo ich das tuen soll. Bitte um konkrete Hinweise, welche Anlage in „ElsterFormular“ und welche Position soll diese Angabe beinhalten.
    LG, wies

    #2
    AW: steuerpflichtige AG/AN Umlage zu VBL

    Auf meinen „Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2014“ in der Tabelle in der Zeile 34 „steuerpflichtige AG/AN Umlage zu VBL“ ist eine Zahl eingetragen, die ich auf „ElsterFormular“ – „Einkommensteuererklärung 2014“ übertragen möchte.
    Warum willst du das tun? Glaubst du, das wäre für deine Einkommensteuerbelastung von Bedeutung?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: steuerpflichtige AG/AN Umlage zu VBL

      Hallo Charlie24,

      ich meine, dass die Zahl kann nur meine Steuererklärung begünstigen. Die darf auf keinen Fall sie belasten. Ich habe Antwort erwartet und nicht weitere Fragen. https://www.elster.de/anwenderforum/...cons/icon7.png .

      LG, wies.

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        #4
        AW: steuerpflichtige AG/AN Umlage zu VBL

        Die Antwort findest du hier!


        https://www.elster.de/anwenderforum/...-VBL-(Klassik)
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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