Hallo,
ich habe mitten im Jahr einen Monat Elternzeit genommen. Auf meinem Gehaltsnachweis steht, Zeit ohne Anspruch auf Arbeitslohn 1. Muss ich meine Arbeit splitten? Also 01.01 bis zur Elternzeit und Elternzeit Ende - 31.12?
Das Elterngeld habe ich natürlich eingetragen. Hintergrund: Elster meldet mir einen Fehler bei der Steuerberechnung. Die Plausibilität stimmt allerdings.
"
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Vorsorgeaufwand: Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist
größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen. Bitte überprüfen Sie Ihre
Angaben."
Ich habe auf der Gehaltsabrechnung auch den Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen KV von 6905,25 Euro nach unten korrigiert. So hoch kann das ka gar nicht sein. Ist nicht 3.985,20 € das Maximum? Wenn ich alles korrekt eingegeben habe und Elster kein Problem hat, muss ich mich vielleicht an die Personalabteilung wenden.
Danke,
Patrick
ich habe mitten im Jahr einen Monat Elternzeit genommen. Auf meinem Gehaltsnachweis steht, Zeit ohne Anspruch auf Arbeitslohn 1. Muss ich meine Arbeit splitten? Also 01.01 bis zur Elternzeit und Elternzeit Ende - 31.12?
Das Elterngeld habe ich natürlich eingetragen. Hintergrund: Elster meldet mir einen Fehler bei der Steuerberechnung. Die Plausibilität stimmt allerdings.
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AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Vorsorgeaufwand: Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist
größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen. Bitte überprüfen Sie Ihre
Angaben."
Ich habe auf der Gehaltsabrechnung auch den Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen KV von 6905,25 Euro nach unten korrigiert. So hoch kann das ka gar nicht sein. Ist nicht 3.985,20 € das Maximum? Wenn ich alles korrekt eingegeben habe und Elster kein Problem hat, muss ich mich vielleicht an die Personalabteilung wenden.
Danke,
Patrick
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