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Lohnsteuerbescheinigung 2009

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    Lohnsteuerbescheinigung 2009

    Hallo,

    ich hoffe, dass mir bei meinem Problem jemand weiterhelfen kann: ich habe letztes Jahr in den Sommerferien einen zweiwöchigen Ferienjob gemacht und dafür muss ich jetzt nen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Dann habe ich letztes Jahr im September mit einer Ausbildung begonnen und möchte da jetzt meinen täglichen Arbeitsweg (19 km) mit meinem privaten Auto steuerlich absetzen. Nun ist die Frage, ob ich beides in einem Formular machen kann oder ob ich für jede Sache ein Formular ausfüllen muss.

    Über baldige Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    Freundliche Grüße!

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung 2009

    alles zusammen in eine einkommensteuererklärung.
    sie benötigen mindestens den hauptvordruck und anlage N, ggf. noch Anlage Vorsorgeaufwand und weitere...
    In anlage N koennen sie mehrere lohnsteuerbescheinigungen erfassen, wenn sie denn fuer jeden job eine haben...
    ebenso gehören die Kosten für den Weg zur Arbeit auf Anlage N, Seite 2, das lohnt sich allerdings nur, wenn sie insgesamt ueber 920 Euro kommen, da sie dies als werbungskostenpauschbetrag eh angerechnet bekommen - bei 19km entfernung kommen sie bei 4 monaten arbeit vermutlich gerade mal auf ~450 euro fahrtkosten...

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung 2009

      Das heißt, dass ich meinen Arbeitsweg für die 4 Monate in 2009 gar nicht absetzen brauche? Oder wie muss ich das verstehen?
      Wie kann ich bei Elster-Online Rechnungen von Arbeitskleidung mitschicken?

      Ich bedanke mich im Voraus!

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung 2009

        Zitat von pase00 Beitrag anzeigen
        Das heißt, dass ich meinen Arbeitsweg für die 4 Monate in 2009 gar nicht absetzen brauche? Oder wie muss ich das verstehen?
        Wie kann ich bei Elster-Online Rechnungen von Arbeitskleidung mitschicken?

        Ich bedanke mich im Voraus!
        Wenn die Werbungskosten in der Summe 920 € nicht übersteigen dann wirken sie sich nicht aus. Es ist aber kein Problem, sie trotzdem einzutragen, wenn man vorher nicht rechnen möchte. Falzo hat ja schon mal gut vorgerechnet.

        Sollten dann die Aufwendungen für die Arbeitskleidung wirklich 470 € übersteigen, dann kann man die Belege zusammen mit der komprimierten Steuererklärung - oder bei authentifizierter Übermittlung mit einem kurzen Begleitschreiben - ans Finanzamt schicken.

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