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Anlage Kind Problem

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    Anlage Kind Problem

    Hi,
    Elster bringt mich wieder um den Verstand.

    Problem: Anlage Kind
    Sohn ist volljährig, seit 9/2013 im Studium und hat 2014 noch Kindergeld erhalten.
    Deshalb muss ich wohl Anlage Kind ausfüllen.
    In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung war das Kindergeld schon aufgeführt. (vielleicht die Anlage Kind nicht mehr notwendig?)

    Angabe zum Kind und in Zeile 16 Studium 010114-311214 gemacht.

    In Zeile 23 einen Häkchen bei Ja, da vorher Ausbildung und Arbeit im gleichen Betrieb.

    Zeile 24 und 25 müsste ich mit Nein beantworten, da im Studium und nicht gearbeitet.
    Aber hier wirft Elster immer einen Fehler, egal ob ich ankreuze oder nicht.

    Wo ist der Fehler??

    Gruß
    Bernd

    #2
    AW: Anlage Kind Problem

    Zitat von berlon Beitrag anzeigen
    Zeile 24 und 25 müsste ich mit Nein beantworten
    Dass kann nicht der Fall sein, denn wenn Zeile 24 Nein ist dann ist ja Zeile 25 gar nicht mehr auszufüllen.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind Problem

      ok, der Fehler wurde Behoben, die roten Hinweise kommen nicht mehr.

      Plausibilitätsprüfung läuft ohne Fehler durch,
      Steuerberechnungsmodul bring:

      AHW Abbruch-Hinweise
      Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
      des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

      Die monierten Angaben sind korrekt und vorhanden!?

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        #4
        AW: Anlage Kind Problem

        1. Wie sind die tatsächlichen Verhältnisse? Verheiratet, Zusammenveranlagung? Kind beider Ehegatten?

        2. Was hast Du eingetragen? Kindschaftsverhältnis, Anspruch auf Kindergeld?

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Kind Problem

          Zeile 4-8 Daten eingetragen
          Zeile 10 2x leiblich

          6 den Anspruch eingetragen

          16 wie im 1. Post angegeben

          23 ja
          24 nein


          Hauptvordruck
          15 verheiratet
          24 Zusammenveranlagung und Gütergemeinschaft

          Kind ist gemeinsames Kind

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Kind Problem

            Wieviel steht denn drin als Anspruch auf Kindergeld? Wurde das Kind im Lauf des Jahres volljährig?

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              #7
              AW: Anlage Kind Problem

              als Anspruch steht 368 drin. Hat nur nach den Jan. und Feb. bekommen.

              Kind ist schon länger volljährig, es greift aber die bis 25 Jahre Klausel.

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage Kind Problem

                Dann darfst Du meiner Meinung nach in Kennzahl 16 nur bis Februar eintragen. Auch wenn die Frage sinngemäß eigentlich nicht falsch beantwortet wurde.

                - - - Aktualisiert - - -

                Hm, habs ausprobiert, ich kann den Fehler nicht erzeugen. Das Kind ist 1989 geboren, ja?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage Kind Problem

                  so, geändert

                  8 0101-2802
                  16 01012014-28022014

                  Meldung immer noch die gleiche.

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                    #10
                    AW: Anlage Kind Problem

                    Im Jahr 2013 wurde eines meiner studierenden Kinder 25. Damals wurden die weiteren Angaben, die sich auf das ganze Jahr bezogen, problemlos akzeptiert.

                    Bei mir war der Kindergeldbetrag zwar etwas höher (5 Monate), aber ELFO hat das auch bei der Steuerberechnung damals nicht moniert und richtig gerechnet, auch der anteilige Kinderfreibetrag wurde richtig ermittelt.

                    Einen Fehler in der Vorausberechnung kann ich nicht finden, bei mir läuft das mit 368 auch heuer durch.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage Kind Problem

                      Notfalls einfach so abschicken, geht ja trotzdem. Und für die Steuerberechnung die Anlage Kind einfach löschen.
                      Mfg

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                        #12
                        AW: Anlage Kind Problem

                        Hallo,

                        du weißt aber schon, dass du für deinen Freund keine Erklärung erstellen darfst.
                        Warum wird sowas immer wieder erwähnt.
                        Anlage Kind. hälftiger Kindergeldbetrag eingeben.
                        Kinderfreibetrag sollte er eintragen lassen.(beim FA)
                        Ist kein Eintrag vorhanden wird das halbe Kind durch Abgabe der Anlage Kind berücksichtigt
                        Es ist natürlich ein steuerlicher Vorteil für ihn (evtl. Kinderfreibetrag, Soli, KiSt)

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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