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Anlage Kap: Kein Freistellungsauftrag aber auch keine Steuer zurück

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    Anlage Kap: Kein Freistellungsauftrag aber auch keine Steuer zurück

    Hallo!

    Es bezieht sich auf 2013! War zufrieden mit dem Guthaben vom Finanzamt und versuche erst jetzt die Berechnung zu verstehen. Ich will einfach wissen, wo der Fehler liegt.

    - Hatte keinen Freistellungsauftrag eingereicht.
    - Kapitalerträge (lt. Steuerbescheininguung): 1.171
    ************************************************** ****
    Bescheid
    Gewinne aus der Veräußerung von Aktien...1.171
    ...
    abzüglich noch nicht ausgeschöpfter
    Sparer-Pauschbetrag...0
    Kapitalerträge i.S.d.....1.171
    ....
    zu versteuern nach ....1.171..............286
    ...
    ************************************************** ***
    Ich dachte, 801 (bin single) sollte zuerst von 1171 abgezogen worden oder?

    So habe ich das Formular (2013!) ausgefüllt:
    Z. 5: 1
    Z. 7,8,9: 1171
    Z. 14: 0
    Z. 15: nichts geschrieben. (War hier nicht so sicher. Jetzt glaube ich, 0 wäre da richtig, da es anderen Kapitalerträge nicht gibt)

    Wo war dann das Hauptproblem?

    #2
    AW: Anlage Kap: Kein Freistellungsauftrag aber auch keine Steuer zurück

    Steht doch hier:

    abzüglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag...0


    Null heißt, die Berechnung geht davon aus, dass der Sparerfreibetrag voll ausgeschöpft wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Kap: Kein Freistellungsauftrag aber auch keine Steuer zurück

      Natürlich wäre die Zeile 15 auszufüllen gewesen, denn das Finanzamt kann ja nicht riechen, dass Du tatsächlich keine weiteren Kapitalerträge hattest, da Du ja das Kreuz in Zeile 5 und nicht in Zeile 4 gemacht hast.

      Summa Summarum: Zeile 14 und 15 immer vollständig und richtig ausfüllen. In Zeile 4 und 5 immer schauen, was passt, im Zweifelsfall Zeile 4 und dann ALLE Kapitalerträge erklären. Und natürlich die Steuerberechnung mit Deinem Steuerprogramm machen, dann siehst Du auch die Auswirkung.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Anlage Kap: Kein Freistellungsauftrag aber auch keine Steuer zurück

        Wenn es zeitlich noch geht, heißt das, Einspruch einlegen und die Erklärung berichtigen bzw. vervollständigen und neu übermitteln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage Kap: Kein Freistellungsauftrag aber auch keine Steuer zurück

          Hallo,

          die Erklärung wurde aber nicht mit Elster gemacht (denn dann wäre der Fehler nicht passiert). :-)


          >>>Wenn es zeitlich noch geht, heißt das, Einspruch einlegen

          Ansonsten wäre noch zu prüfen, ob nicht eine "Offenbare Unrichtigkeit" vorliegt ( §129 AO). Denn eigentlich darf bei einem leeren Feld nicht einfach 801 angenommen werden (ich lasse beispielsweise auch viele Felder leer, trotzdem darf das Finanzamt dann nicht einfach etwas dazuerfinden).

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 23.02.2015, 14:43.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Anlage Kap: Kein Freistellungsauftrag aber auch keine Steuer zurück

            § 129 AO ja wohl weniger, wenn der Bearbeiter ungefragt dann "0" ergänzt, sich also Gedanken macht.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Anlage Kap: Kein Freistellungsauftrag aber auch keine Steuer zurück

              Hallo,

              >>>§ 129 AO ja wohl weniger, wenn der Bearbeiter ungefragt dann "0" ergänzt, sich also Gedanken macht.

              Ja, Null wäre wohl OK.
              Aber das ist hier nicht der Fall, er hat ganz offensichtlich 801 Euro angenommen.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Anlage Kap: Kein Freistellungsauftrag aber auch keine Steuer zurück

                Hi Leute,

                danke für die Antworten! War also mein Fehler. Da ich damals nicht sicher war, was in Zeile 15 zu schreibe, bin ich davon ausgegangen, dass wenn ich das Feld leer lasse, würde das Finanzamt das entsprechend korrigieren oder nachfragen (es gibt doch ein Feld für telefonische Rückfragen...Ich habe da meine Handynummer geschrieben. Und das Finanzamt hat mich früher bzgl. meiner Steuererklärung geschrieben. War aber über was anders.)

                Yep, ich habe damals leider in Papierform gemacht. Ich werde dieses Mal mit Elster machen.

                Ich glaube es ist schon zu spät für einen Einspruch. (Fast ein Jahr hier.) Ab und zu bezahlt man das Lehrgeld.

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