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Gewinnermittlung Freiberufler unter der steuerpflichtigen Grenze

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    Gewinnermittlung Freiberufler unter der steuerpflichtigen Grenze

    Hallo

    Ich bin Studentin und arbeite freiberuflich als Übersetzerin, sodass ich nun zum ersten Mal eine Steuererklärung einreichen muss. Ich habe mich bereits durch das Forum hier gesucht, jedoch keinen identischen Fall gefunden, daher wollte ich noch einmal auf Nummer Sicher gehen:

    1. Ich habe im ganzen Jahr nur etwa 1400 € freiberuflich verdient und liege damit deutlich unter der Grenze ab der man Steuern zahlen muss. Reicht es da, wenn ich als Gewinn einfach nur die Rechnungssummen addiere? Ich hatte ja keine Ausgaben. Und kann ich auch die Seite zu Sonderausgaben einfach leer lassen? Ich bezahle zwar Studiengebühren aber da ich eh keine Steuern bezahlen muss und daher nichts davon absetzten muss, würde ich mir die Mühe mit den Nachweisen gerne ersparen Kann ich auch die Werbungskosten einfach weglassen?

    2. Ich hatte nebenbei eine Stelle als studentische Hilfskraft an der Uni (150€ im Monat) über Lohnsteuerkarte. Das kommt bei Anlage N dazu, nicht?

    Danke
    Zuletzt geändert von utopiate; 23.02.2015, 17:49.

    #2
    AW: Gewinnermittlung Freiberufler unter der steuerpflichtigen Grenze

    Gewinn ist Einnahmen minus Ausgaben. Wenn es keine Ausgaben gab, entspricht der Gewinn den Einnahmen.

    Ich sehe keinen Zwang, Sonderausgaben zu erklären. Wenn man sie nicht absetzen will (was nur dann schlau ist, wenn sie sich nicht auswirken), kann man sie weglassen.
    Allerdings ist deine Formulierung, dass du bei den selbständigen Einkünften bei 1400€ und damit unterhalb dessen liegst, wofür man Steuern zahlen muss, missverständlich. Relevant sind nicht die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, sondern der Gesamtbetrag der Einkünfte. Wenn die unterhalb des Grundfreibetrags liegen, kann man sich die Sonderausgaben sparen.

    Entgelt über Lohnsteuerkarte kommt tatsächlich in die Anlage N.

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      #3
      AW: Gewinnermittlung Freiberufler unter der steuerpflichtigen Grenze

      Danke! Ja, das hätte ich erwähnen sollen - die Summe jeglicher Einkünfte beträgt 3400 € und liegt damit immer noch weit unter der Grenze.

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