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Innergemeinschaftlicher Ewerb in der EÜR

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    #16
    AW: Innergemeinschaftlicher Ewerb in der EÜR

    Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Steuer in diesem Fall in die EÜR eingetragen wird und irgendwo wieder als Ausgabe abgezogen wird. Ich wüsste auch gar nicht wo!

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      #17
      AW: Innergemeinschaftlicher Ewerb in der EÜR

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Steuer in diesem Fall in die EÜR eingetragen wird und irgendwo wieder als Ausgabe abgezogen wird. Ich wüsste auch gar nicht wo!
      Sie haben sich das richtig vorgestellt.

      ~ Einzelne Buchungsfälle werden nicht in die EÜR eingetragen.

      ~ Alle Eintragungen in der EÜR sind Zusammenfassungen aus einer vorschriftsmäßigen geführten Buchhaltung, welche auch Buchungen betreffend Innergemeinschaftlicher Erwerb enthalten.

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        #18
        AW: Innergemeinschaftlicher Ewerb in der EÜR

        Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
        ~ Alle Eintragungen in der EÜR sind Zusammenfassungen
        Es geht aber auch keine Summe der Vorsteuern in die EÜR ein. Mal hypothetisch angenommen es gäbe nur zwei Geschäftsvorfälle im Jahr, nämlich einen innergemeinschaftlichen Erwerb und den Weiterverkauf dieser Ware, dann würde der Steuerbetrag aus dem Erwerb nicht in der EÜR auftauchen.

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          #19
          AW: Innergemeinschaftlicher Ewerb in der EÜR

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Es geht aber auch keine Summe der Vorsteuern in die EÜR ein. Mal hypothetisch angenommen es gäbe nur zwei Geschäftsvorfälle im Jahr, nämlich einen innergemeinschaftlichen Erwerb und den Weiterverkauf dieser Ware, dann würde der Steuerbetrag aus dem Erwerb nicht in der EÜR auftauchen.
          Hier können Sie einmal nachverfolgen wie Eintragungen nach Ihrer Hypothese in EÜR vorgenommen werden:

          Beispiel: 2 Geschäftsvorfälle im Steuerjahr (ohne einer vorschriftsmäßigen geführten Buchhaltung)


          Beispiel:

          Ausgangsrechnung
          (Weiterverkauf der Ware aus innergemeinschaftlichen Erwerb) 100,00 € (Lieferung an Kunde D in Deutschland)
          zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 19,00 €
          Rechnungssumme ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 119,00 €



          Eingangsrechnung für Warenlieferung ~~~~~~~~~~~~~~~100,00 € (von Lieferant F aus Frankreich)
          zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 19,00 € (Erwerbsbesteuerung durch Rechnungsempfänger)
          Rechnungssumme ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 119,00 €




          EÜR

          Betriebseinnahmen
          Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 119,00 €
          Summe der Betriebseinnahmen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 119,00 €

          Betriebsausgaben
          Waren ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 100,00 €
          Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben:
          Gezahlte Vorsteuerbeträge ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 19,00 €
          Summe der Betriebsausgaben ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~119,00 €

          Ermittlung des Gewinns
          Summe der Betriebseinnahmen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 119,00 €
          abzüglich Summe der Betriebsausgaben ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 119,00 €

          Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~000,00 €

          Ergebnis:
          ~ in diesem Fall ergeben dann Umsatzsteuer und Vorsteuer ein Nullsummenspiel. ~

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            #20
            AW: Innergemeinschaftlicher Ewerb in der EÜR

            Hallo Jambo,
            das ist so nicht korrekt abgebildet
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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              #21
              AW: Innergemeinschaftlicher Ewerb in der EÜR

              Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
              in diesem Fall ergeben dann Umsatzsteuer und Vorsteuer ein Nullsummenspiel.
              Das stimmt am Ende nicht, denn 19 € vereinnahmte USt muss ja noch ans Finanzamt abgeführt werden.

              Ich glaub aber trotzdem nicht dass in diesem Fall Vorsteuer in der EÜR auftaucht.

              Kommentar


                #22
                AW: Innergemeinschaftlicher Ewerb in der EÜR

                L. E. Fant: korrekt
                Grüsse
                Kontierung

                in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                  #23
                  AW: Innergemeinschaftlicher Ewerb in der EÜR

                  Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
                  L. E. Fant: korrekt
                  Endlich
                  Dachte schon ich bin total daneben.

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