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Azubi/Angestellter/Student innnerhalb eines Jahres

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    Azubi/Angestellter/Student innnerhalb eines Jahres

    Guten Tag,

    Ich wollte gerade meine erste Steuererklärung verfassen und bin auf einige Fragen gestoßen.

    Ich habe noch keine Steuernummer, sondern nur eine Identifikationsnummer. Wenn ich die Steuernummer nicht angebe, ermittelt das Finanzamt dann eine?

    Zu meiner Person:
    Ich habe meine Ausbildung Mitte Juli beendet und daraufhin als Facharbeiter im gleichen Betrieb noch bis Mitte September gearbeitet, bevor ich ein Vollzeitstudium begonnen habe.

    Meine Lohnsteuerbescheinigung weist im Zeitraum vom 01.01. - 14.09.2014 folgende Zahlen auf:

    Bruttoarbeitslohn 10.346 €
    Lohnsteuer: 480 €
    Solidaritätszuschlag: 23,68 €
    Kirchensteuer: 38,36 €
    AN-Beitrag zur gesetzlichen KV: 848 €
    - " - PV: 114 €
    AV: 155 €
    Außerdem hatte ich noch Abzüge für die VBL-Umlage, die aber nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen.


    Ab 15.09.2014 hatte ich wegen meines begonnen Studiums keinerlei Einkünfte mehr, was bedeutet, dass ich auf eine Rückerstattung hoffen kann, oder?
    Da mein Studium ein Zweitstudium darstellt, kann ich studienrelevante Kosten als Verlustvortrag feststellen lassen.

    Aber wie gehe ich jetzt am besten bei der Steuererklärung vor ?
    Weil die ersten 10 Monate fallen unter die Rubrik "Einkommenssteuererklärung" und die letzten 2 Monate unter "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlsutvortrags" ?!
    Für das Studium hatte ich bis zum 31.12.2014 Ausgaben in Höhe von ca 300€, inklusive Fahrtkosten.

    Vielen Dank schonmal im Voraus
    Gruß,
    Roland 91

    #2
    AW: Azubi/Angestellter/Student innnerhalb eines Jahres

    _Wenn ich die Steuernummer nicht angebe, ermittelt das Finanzamt dann eine?

    Es wird eine zuteilen.


    _Ab 15.09.2014 hatte ich wegen meines begonnen Studiums keinerlei Einkünfte mehr, was bedeutet, dass ich auf eine Rückerstattung hoffen kann, oder?

    Du bist hier im Forum für ElsterFormular. ElsterFormular bietet Dir die Möglichkeit, dass mal durchzurechnen.


    _Weil die ersten 10 Monate fallen unter die Rubrik "Einkommenssteuererklärung"

    Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Es gibt keine Einkommensteuererklärung für Januar bis Oktober.


    _und die letzten 2 Monate unter "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlsutvortrags" ?!

    Nein, die Verluste November und Dezember werden natürlich erstmal mit Januar bis Oktober gegengerechnet.


    _Für das Studium hatte ich bis zum 31.12.2014 Ausgaben in Höhe von ca 300€, inklusive Fahrtkosten.

    ... bei Einnahmen von 10.346 ... da fehlen noch ein paar Tausender zum Verlust.

    Kommentar


      #3
      AW: Azubi/Angestellter/Student innnerhalb eines Jahres

      Zitat von Roland91 Beitrag anzeigen
      Aber wie gehe ich jetzt am besten bei der Steuererklärung vor ?
      Weil die ersten 10 Monate fallen unter die Rubrik "Einkommenssteuererklärung" und die letzten 2 Monate unter "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlsutvortrags" ?!
      Sowas gibt es nicht. ESt ist eine Jahressteuer. In welchem Zeitraum innerhalb des Jahres die Einkünfte erzielt werden, ist dabei egal.

      Insofern ist die gute Nachricht, dass nach Abzug der 1000€ Werbungskostenpauschale und der Sozialversicherung das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen dürfte und somit die ESt Null ist und es alle gezahlte Lohnsteuer zurück gäbe. Einen Verlust hattest du aber nicht, da Bruttoentgelt minus nachgewiesene Werbungskosten positiv sein dürfte.

      Kommentar


        #4
        AW: Azubi/Angestellter/Student innnerhalb eines Jahres

        Vielen Dank schonmal für die schnelle Antworten !!

        Eine Frage bleibt noch:

        Ich hatte, während ich noch in einem Arbeitsverhältnis war, schon relevante Ausgaben für mein zukünftiges Zweitstudium, wie z.B Semesterbeitrag,Notebook,Bücher etc.
        Soll ich das dann unter Sonderausgaben verbuchen oder fällt das schon unter "Werbungskosten" bei Anlage N ?
        Oder kann ich das sogar ganz weglassen, da ich ohnehin die gezahlte Lohnsteuer komplett zurückbekomme, egal was ich an Werbungskosten in diesem Jahr hatte ?!

        Kommentar


          #5
          AW: Azubi/Angestellter/Student innnerhalb eines Jahres

          Hallo,

          siehe Beitrag L. E. Fant

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Azubi/Angestellter/Student innnerhalb eines Jahres

            Zitat neysee:
            " Insofern ist die gute Nachricht, dass nach Abzug der 1000€ Werbungskostenpauschale und der Sozialversicherung das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen dürfte und somit die ESt Null ist und es alle gezahlte Lohnsteuer zurück gäbe. Einen Verlust hattest du aber nicht, da Bruttoentgelt minus nachgewiesene Werbungskosten positiv sein dürfte. "

            Das mit dem Verlustvortrag dürfte ich verstanden haben.

            Allerdings bekomme ich ca 100€ weniger erstattet, als ich einbezahlt habe.
            Ich habe das Formular "Vorsorgeaufwand" weggelassen, weil die SV-Beiträge darin genau gleich waren, wie ich sie bei der Lohnsteuerbescheinigung angegeben habe, das Formular bei der Berechnung aber ständig Fehlermeldungen verursacht hat.
            Habe ich etwas falsch gemacht bzw. irgendwo womöglich ein kleines Häkchen o.Ä. vergessen ?


            Gruß,
            Roland91

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              #7
              AW: Azubi/Angestellter/Student innnerhalb eines Jahres

              Du musst die Anlage Vorsorgeaufwand schon hinzufügen...
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: Azubi/Angestellter/Student innnerhalb eines Jahres

                Hallo,

                die Anlage Vorsorgeaufwand ist elementar und sollte nie weggelassen werden.
                Die SV Beiträge werden extra automatisch übernommen, nur so werden sie berücksichtigt.
                In Zeile 11 ist JA anzukreuzen.

                Welche Fehlermeldungen gibt es denn und wo?
                Gruß, Basteltyp

                ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
                ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                  #9
                  AW: Azubi/Angestellter/Student innnerhalb eines Jahres

                  Okay, das Kreuzchen bei "Ja" in Zeile 11 hat gefehlt. Vielen Dank, jetzt bekomme ich den vollen Betrag erstattet !

                  Ich schreibe mein im Juli gekauftes Notebook über 3 Jahre ab. Muss ich das dieses Jahr schon unter den Werbungskosten angeben, obwohl es mir nichts bringt, weil ich keinen Verlust habe, oder kann ich mir die Arbeit noch sparen und es erst in den folgenden Jahren dann über die restlichen 31 Monate abschreiben ?

                  Gruß, Roland91

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Azubi/Angestellter/Student innnerhalb eines Jahres

                    Es schadet nicht, mit der AfA zeitgerecht zu beginnen, auch wenn es steuerlich momentan unterm Strich nichts bringt.

                    Man spart sich in den Folgejahren immerhin Erläuterungen zu dem Thema.

                    Man kann zwar Computer in 3 Jahren abschreiben, nachdem aber die Entwicklung bei der Hardware zwischenzeitlich an Dynamik verloren hat, kann man sich auch über eine längere Nutzungsdauer von 4 oder 5 Jahren Gedanken machen und so die AfA auf einen längeren Zeitraum verteilen. Das muss man selber entscheiden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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