Guten Tag,
Ich wollte gerade meine erste Steuererklärung verfassen und bin auf einige Fragen gestoßen.
Ich habe noch keine Steuernummer, sondern nur eine Identifikationsnummer. Wenn ich die Steuernummer nicht angebe, ermittelt das Finanzamt dann eine?
Zu meiner Person:
Ich habe meine Ausbildung Mitte Juli beendet und daraufhin als Facharbeiter im gleichen Betrieb noch bis Mitte September gearbeitet, bevor ich ein Vollzeitstudium begonnen habe.
Meine Lohnsteuerbescheinigung weist im Zeitraum vom 01.01. - 14.09.2014 folgende Zahlen auf:
Bruttoarbeitslohn 10.346 €
Lohnsteuer: 480 €
Solidaritätszuschlag: 23,68 €
Kirchensteuer: 38,36 €
AN-Beitrag zur gesetzlichen KV: 848 €
- " - PV: 114 €
AV: 155 €
Außerdem hatte ich noch Abzüge für die VBL-Umlage, die aber nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen.
Ab 15.09.2014 hatte ich wegen meines begonnen Studiums keinerlei Einkünfte mehr, was bedeutet, dass ich auf eine Rückerstattung hoffen kann, oder?
Da mein Studium ein Zweitstudium darstellt, kann ich studienrelevante Kosten als Verlustvortrag feststellen lassen.
Aber wie gehe ich jetzt am besten bei der Steuererklärung vor ?
Weil die ersten 10 Monate fallen unter die Rubrik "Einkommenssteuererklärung" und die letzten 2 Monate unter "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlsutvortrags" ?!
Für das Studium hatte ich bis zum 31.12.2014 Ausgaben in Höhe von ca 300€, inklusive Fahrtkosten.
Vielen Dank schonmal im Voraus
Gruß,
Roland 91
Ich wollte gerade meine erste Steuererklärung verfassen und bin auf einige Fragen gestoßen.
Ich habe noch keine Steuernummer, sondern nur eine Identifikationsnummer. Wenn ich die Steuernummer nicht angebe, ermittelt das Finanzamt dann eine?
Zu meiner Person:
Ich habe meine Ausbildung Mitte Juli beendet und daraufhin als Facharbeiter im gleichen Betrieb noch bis Mitte September gearbeitet, bevor ich ein Vollzeitstudium begonnen habe.
Meine Lohnsteuerbescheinigung weist im Zeitraum vom 01.01. - 14.09.2014 folgende Zahlen auf:
Bruttoarbeitslohn 10.346 €
Lohnsteuer: 480 €
Solidaritätszuschlag: 23,68 €
Kirchensteuer: 38,36 €
AN-Beitrag zur gesetzlichen KV: 848 €
- " - PV: 114 €
AV: 155 €
Außerdem hatte ich noch Abzüge für die VBL-Umlage, die aber nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen.
Ab 15.09.2014 hatte ich wegen meines begonnen Studiums keinerlei Einkünfte mehr, was bedeutet, dass ich auf eine Rückerstattung hoffen kann, oder?
Da mein Studium ein Zweitstudium darstellt, kann ich studienrelevante Kosten als Verlustvortrag feststellen lassen.
Aber wie gehe ich jetzt am besten bei der Steuererklärung vor ?
Weil die ersten 10 Monate fallen unter die Rubrik "Einkommenssteuererklärung" und die letzten 2 Monate unter "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlsutvortrags" ?!
Für das Studium hatte ich bis zum 31.12.2014 Ausgaben in Höhe von ca 300€, inklusive Fahrtkosten.
Vielen Dank schonmal im Voraus
Gruß,
Roland 91
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