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Bundeswehr Reserveübung Fahrtkosten

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  • stiller
    antwortet
    AW: Bundeswehr Reserveübung Fahrtkosten

    Zitat von wuppergolfer Beitrag anzeigen
    1. Erstmal sorry für die falsche Einstellung! Hatte über die Suche Bundeswehr eingegeben und dort ein ähnliches Thema auch im ElsterFormular gefunden.

    2. Danke für Eure Tipps, die alle richtig sind, was ich bereits auch von anderer Stelle bestätigt bekommen habe.

    3. Muß ich den thread selbst löschen oder schließen oder verschwindet der von alleine in den Sphären des Netzes?
    Der thread bleibt bestehen, für andere Suchende mit Hilfe auf eine Bestätigung.
    Löschen kannst Du ihn sowieso nicht.

    mitgefangen - mitgehangen = Mitschuld.
    Zuletzt geändert von stiller; 26.02.2015, 19:25. Grund: mitgefangen mitgehangen

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  • wuppergolfer
    antwortet
    AW: Bundeswehr Reserveübung Fahrtkosten

    1. Erstmal sorry für die falsche Einstellung! Hatte über die Suche Bundeswehr eingegeben und dort ein ähnliches Thema auch im ElsterFormular gefunden.

    2. Danke für Eure Tipps, die alle richtig sind, was ich bereits auch von anderer Stelle bestätigt bekommen habe.

    3. Muß ich den thread selbst löschen oder schließen oder verschwindet der von alleine in den Sphären des Netzes?

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Bundeswehr Reserveübung Fahrtkosten

    Um das Thema abzuhaken:

    wenn deine Einnahmen bzgl. der Wehrübung steuerfrei sind (vgl. Beitrag Charlie24) , dann kannst du gemäß § 3 c EStG hierzu keine Werbungskosten geltend machen.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Bundeswehr Reserveübung Fahrtkosten

    Hallo,

    was meint Uschi? :-)

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Bundeswehr Reserveübung Fahrtkosten

    Eine sicher sehr ausführliche Anfrage mit verständlicher Sachverhaltsbeschreibung.

    Aber was bitte hat das Thema mit ElsterFormular zu tun? Doch rein gar nichts.

    Alle Fragen betreffen das materielle Steuerrecht. Welche Antworten bekommt man zu den Themen im Internet:

    - Verdienstausfallentschädigungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz unterliegen nach § 32 b Absatz 1 Satz 1 Nr.1 h EStG dem Progressionsvorbehalt, d. h. sie wirken sich auf den Steuersatz aus, sind aber zumeist steuerfrei (Ausnahmen: §§ 13a und 13b).

    - Wehrsold ist ebenfalls steuerfrei

    Ob Reiseaufwendungen zu einer Veranstaltung, bei der man steuerfreie Einkünfte erzielt, überhaupt Werbungskosten sein Können?

    Steuerberatung ist hier nicht zulässig!

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  • wuppergolfer
    hat ein Thema erstellt Bundeswehr Reserveübung Fahrtkosten.

    Bundeswehr Reserveübung Fahrtkosten

    Ich habe folgendes Problem:
    Ich habe meine Einkommenssteuererklärung bisher immer selbst ohne Probleme gemacht, nur war ich im Jahr 2014 auf einer Reserveübung bei der Bundeswehr und weiß jetzt nicht, wie ich was und wo eintragen muß. Ich hoffe, das ich hier fachkundige Hilfe bekomme.

    Fakten:
    Einfache Entfernung Wohnort Wuppertal - Dienstort Hannover mit eigenem PKW 242 km
    Dauer der Reserveübung 13.01. - 19.03.2014
    Einkommen während dieser Zeit durch Leistungen nach Unterhaltsicherungsgesetz USG durch die Kommune und Wehrsold durch die Bundeskasse.
    Durch die Bundeskasse wurde während der Übung ein Verpflegungsgeld gezahlt, sowie Unterkunft und Verpflegung gestellt.
    Durch die Bundeskasse wurden für die Anreise am ersten Übungstag und für die Heimreise am letzten Übungstag jeweils 48,00€ gezahlt.
    Für Familienheimfahrten wurde durch die Bundeskasse eine Reisebeihilfe von 577,15€ gezahlt.

    Jetzt meine Fragen:
    Gebe ich in der Anlage N unter den Angaben zum Arbeitslohn nur das an, was ich bei meinem Arbeitgeber außerhalb der Wehrübung, laut Steuerbescheinigung 2014 verdient habe oder muß ich die Leistungen, laut USG, die ich von der Kommune erhalten habe, mit dazu rechnen?
    Oder reicht es, wenn ich von der Kommune die Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt mit einreiche?
    Muß ich das erhaltene Verpflegungsgeld irgendwo mit angeben und falls ja, wo?
    Sind irgendwo weitere Pauschalbeträge für Verpflegung oder Reinigung der Uniform irgendwo geltend zu machen?
    Da ich in diesem Zeitraum jedes Wochenende von Freitag bis Sonntag nach Hause gefahren bin und eine Reisebeihilfe bekommen habe, die aber nur 0,20€ je gefahrenen Kilometer/einfache Fahrt beträgt, das Finanzamt aber bei Fahrten zur Arbeit 0,30€ je gefahrenen Kilometer/einfache Fahrt anrechnet, wie und wo kann ich die Differenz von 0,10€ je gefahrenen Kilometer/einfache Fahrt eintragen und ist das überhaupt möglich/vorgesehen?

    Hier dazu noch ein Auszug aus der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr ZDv 20/3:

    a) Für die Dienstantrittsreise und die Heimreise nach der Entlassung gibt es einen Gutschein für eine Bahnfahrt oder es werden nach § 5 Bundesreisekostengesetz 0,20 €/km Distanz Haustür <==> Kaserne erstattet. Pro Fahrt allerdings nicht mehr als 130 €

    b) Reisebehilfe: Für Wehrübende mit einer Übungsdauer von MEHR ALS 12 TAGEN, d.h. ab dem 13. Tag, werden für Familienheimfahrten am DIENSTFREIEN WOCHENENDE oder bei mind. zwei ZUSAMMENHÄNGENDEN DIENSTFREIEN Tagen in der Woche (bei Schichtdienst) die Kosten bis zur Höhe eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel (i.d.R. Deutsche Bahn) erstattet.

    c) Für a) und b) gilt: Erstattet werden die Kosten "bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse. Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden".

    Es wäre sehr schön, wenn sich hier jemand finden würde, der sich mit der Materie Bundeswehr/Reservedienstleistende auskennt und mir weiterhelfen würde. Ich bedanke mich schonmal im Voraus für die Antworten!
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