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Nachzahlung - wie trage ich diese als "negative" Kirchensteuererstattung ein ?

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    Nachzahlung - wie trage ich diese als "negative" Kirchensteuererstattung ein ?

    Hallo,
    ich hatte letztes Jahr erstmals nachzahlen müssen. Dabei war natülich anteilig auch Kirchensteuer.
    Jetzt gibt es aber bei den Sonderausgaben nur das Feld "erstattet in 2014" und ein Minuszeichen nimmt Elster nicht.
    Kann ich einfach den Zusatzbetrag zu dem auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen Betrag addieren (habe ich ja gezahlt) oder wird das automatisch verrechnet ?
    Wie werden denn die Vorauszahlungen zu denen ich gezwungen war verrechnet ?
    Oder muss ich die irgendwo eintragen ? Wenn ja auf welcher Anlage ?
    Herzlichen Dank
    Gruss

    #2
    AW: Nachzahlung - wie trage ich diese als "negative" Kirchensteuererstattung ein ?

    Hallo,

    wenn Sie de Fakto keine Erstattungen hatten, ist auch nichts einzutragen.
    Die geleisteten Vorauszahlungen müssen Sie selbst nach der Ermittlung durch das Steuerprogramm
    verrechnen / gegenrechnen, um eine Erstattung oder erneute Nachzahlung zu checken.
    Eintragungen sind, soviel ich weiß, nicht möglich.
    Das FA kennt natürlich alle Ihre Zahlungseingänge und wird diese berücksichtigen.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 25.02.2015, 20:30.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Nachzahlung - wie trage ich diese als "negative" Kirchensteuererstattung ein ?

      Kann ich einfach den Zusatzbetrag zu dem auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen Betrag addieren (habe ich ja gezahlt)
      Ja sicher! In Zeile 42 HV ist die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer, nicht die bescheinigte Kirchensteuer einzutragen.

      Es geht um Sonderausgaben und es gilt das Zu- und Abflussprinzip gemäß § 11 EStG. Für welches Jahr da gerade gezahlt wird, spielt keine Rolle
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Nachzahlung - wie trage ich diese als "negative" Kirchensteuererstattung ein ?

        DANKE - hat mir sehr geholfen
        Gruss

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