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Abbruch der Steuerberechnung

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    Abbruch der Steuerberechnung

    Hallo zusammen,

    ich bekomme folgende Meldung nach der Steuerberechnung.

    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
    des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.

    Bei der Plausibilitätsprüfung erhalte ich folgende Hinweise kann aber den angezeigten Fehler "Anlage Kind: Kommt dieser Freibetrag in Betracht" nicht finden??

    Weiß jemand wieso?

    http://www.image-share.com/ijpg-2867-245.html
    http://www.image-share.com/ijpg-2867-248.html
    http://www.image-share.com/ijpg-2867-246.html

    #2
    AW: Abbruch der Steuerberechnung

    Die drei Hinweise sind grüne Hinweise die man ignorieren kann.
    Die sind für den Abbruch der Steuerberechnung nicht schuld.

    Hast du auch rote Hinweise?
    Wenn nein, was genau hast du auf der Anlage Kind genau eingetragen?
    Mfg

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      #3
      AW: Abbruch der Steuerberechnung

      Hallo,

      rote Meldungen bekomme ich keine.

      Folgend das was ich bei Anlage Kind eingetragen habe

      http://www.image-share.com/ijpg-2867-250.html

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        #4
        AW: Abbruch der Steuerberechnung

        Es fehlt beim Eintrag zum anderen Elternteil in Zeile 11 das Geburtsdatum
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Abbruch der Steuerberechnung

          @Charlie24
          hab ich eingetragen. Gleicher Fehler

          Kommentar


            #6
            AW: Abbruch der Steuerberechnung

            Hallo,

            es darf nur für 5 Monate Kindergeld 460 EUR eingetragen werden (7 Monate gearbeitet)
            und das Enddatum der Arbeit und das Anfangsdatum der 2. weiteren Ausbildung schneiden sich.
            Gruß, Basteltyp

            ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
            ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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              #7
              AW: Abbruch der Steuerberechnung

              Jetzt habe ich das Bild mal rauskopiert und etwas vergrößert und schließe mich @Basteltyp an

              Zu klären wäre nur noch, ob jetzt der Januar noch zur Berufsausbildung gehört, weil dann der Beginn der Erwerbstätigkeit auf den 01.02. verändert werden müsste.


              Diese Bildauflösung war einfach nicht gut genug für mein Sehvermögen!
              Zuletzt geändert von Charlie24; 25.02.2015, 21:43.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Abbruch der Steuerberechnung

                mit den von mir angemerkten Einträgen läuft die Berechnung.
                Gruß, Basteltyp

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                  #9
                  AW: Abbruch der Steuerberechnung

                  Hallo an alle,

                  die Berechnung läuft jetzt.
                  Vielen Dank an alle.

                  Echt ganz Klasse :-)

                  Obwohl der folgende Hinweis mit der Meldung "Kommt dieser Freibetrag in Betracht" immer noch angezeigt wird?
                  http://www.image-share.com/ijpg-2867-257.html

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Abbruch der Steuerberechnung

                    grüne Hinweise sind zur Kenntnisnahme und zum Wegklicken
                    Gruß, Basteltyp

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                      #11
                      AW: Abbruch der Steuerberechnung

                      :-) ok. Danke nochmals

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                        #12
                        AW: Abbruch der Steuerberechnung

                        Wenn das Kind beim andern Elternteil lebt, ist das natürlich keine auswärtige Unterbringung.

                        Ansonsten kommt dieser Hinweis bei volljährigen Kindern generell, bis man mit "nicht mehr anzeigen" reagiert
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Abbruch der Steuerberechnung

                          ah ok guter Hinweis.
                          Habe ich wieder einiges gelernt.

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