Hallo zusammen,
aus der vorzeitigen Beendigung einer Rentenversicherung habe ich folgende Einzelsteuerbescheinigung erhalten:
"...Zeitraum XX.XX.2007 bis XX.XX.2014 folgende Kapitalerträge ISd § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG: -1.413,56€
Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG n.F. ermittelt sich der steuerpfl. Ertrag ... als Differenz zw. ausgezahlter Versicherungsleistung und darauf entrichteter Beträge..."
Meine Frage nun:
1. Zur Verrechnung mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen fehlen mir eben diese Einkünfte...
...Kann ich einen Verlustvortrag zur späteren Verrechnung mit Einkünften aus KapVermögen geltend machen?
2. Wo trage ich den Verlust in der Erklärung 2014 ein? Anlage KAP Zeile Zeile 14 und 17 war meine Idee:
Zeile 14 (Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag in Zeile 19) (Euro)): -1.413,56€
Zeile 17:Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag in Zeile 19) (Euro): 1.413,56€
Strickt das FA aus diesen Angaben einen Verlustvortrag?
Wie gesagt...nur die o.g. Angaben, keine Hinweise auf der Bescheinigung, wo der Sachverhalt einzutragen wäre. Auch keine bescheinigten Steuerabzugsbeträge o.ä., nur der eine Betrag!
Leider habe ich mit Hilfe der SuFu nur alte Beiträge gefunden, aus denen eine Antwort nicht wirklich hervorging.
Besten Dank und viele Grüße
-nero-
aus der vorzeitigen Beendigung einer Rentenversicherung habe ich folgende Einzelsteuerbescheinigung erhalten:
"...Zeitraum XX.XX.2007 bis XX.XX.2014 folgende Kapitalerträge ISd § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG: -1.413,56€
Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG n.F. ermittelt sich der steuerpfl. Ertrag ... als Differenz zw. ausgezahlter Versicherungsleistung und darauf entrichteter Beträge..."
Meine Frage nun:
1. Zur Verrechnung mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen fehlen mir eben diese Einkünfte...
...Kann ich einen Verlustvortrag zur späteren Verrechnung mit Einkünften aus KapVermögen geltend machen?
2. Wo trage ich den Verlust in der Erklärung 2014 ein? Anlage KAP Zeile Zeile 14 und 17 war meine Idee:
Zeile 14 (Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag in Zeile 19) (Euro)): -1.413,56€
Zeile 17:Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag in Zeile 19) (Euro): 1.413,56€
Strickt das FA aus diesen Angaben einen Verlustvortrag?
Wie gesagt...nur die o.g. Angaben, keine Hinweise auf der Bescheinigung, wo der Sachverhalt einzutragen wäre. Auch keine bescheinigten Steuerabzugsbeträge o.ä., nur der eine Betrag!
Leider habe ich mit Hilfe der SuFu nur alte Beiträge gefunden, aus denen eine Antwort nicht wirklich hervorging.
Besten Dank und viele Grüße
-nero-
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