Hallo!
Ich mache zum ersten mal eine Steuererklärung und komme auch ganz gut zurecht aber die Logik der Seite 3 Anlage Kind erschließt sich mir nicht!
Wir sind verheiratet und meine Frau und ich sind das ganze Jahr über erwerbstätig gewesen (angestellt). Wir haben zwei Kinder welche das ganze Jahr über im Kindergarten bzw. Hort waren! Also eigentlich ganz trivial wenn ich mir die anderen hier im Forum besprochenen Fälle so anschaue und trotzdem komme ich nicht klar!
In Zeile 61 trage ich ein wie viel wir für das betreffende Kind insgesamt Betreungskosten gezahlt haben! Soweit klar!
In Zeile 62, x bei Mutter 0101/3112 Erwerbstätigkeit und dort noch mal die Gesamtkosten rein!
Zeile 63 bis 68 leer!
In Zeile 69 x bei "anderer Elternteil" 0101/3112 erwerbstätig und keine Kosten, stehen ja schon zu 100 Prozent bei der Mutter drin! Geh ich auch noch mit!
Was ist jetzt aber mit Zeile 77 bis 86? Muss ich dort noch mal was angeben?
Habe mal in Zeile 77 x bei "Mutte"r gesetzt und in Zeile 81 in der Spalte "Aufwendungen" die gesamten Betreungskosten eingetragen. In der Spalte "davon wie Betriebsaugaben abgezogen /wie Werbungskosten zu berücksichtigen" dann 2/3 des Gesamtbetrages eingetragen.
In Zeile 82 noch ein Kreuz gemacht und in 86 zwei mal 0 eingetragen!
Gemeinsamer Haushalt in Zeile 87 habe ich angegeben!
Ist das so korrekt? Macht es Sinn die Kosten nicht aufzuteilen oder ist dass egal? Muss ich die Zeilen 77 bis 86 überhaupt ausfüllen oder reichen die Zeilen 62 bis 76? Ich vermute allerdings die Kosten werden nicht berücksichtigt wenn ich sie nicht als Werbungskosten geltend mache!?
Über ein wenig Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Danke schon mal!
Ich mache zum ersten mal eine Steuererklärung und komme auch ganz gut zurecht aber die Logik der Seite 3 Anlage Kind erschließt sich mir nicht!
Wir sind verheiratet und meine Frau und ich sind das ganze Jahr über erwerbstätig gewesen (angestellt). Wir haben zwei Kinder welche das ganze Jahr über im Kindergarten bzw. Hort waren! Also eigentlich ganz trivial wenn ich mir die anderen hier im Forum besprochenen Fälle so anschaue und trotzdem komme ich nicht klar!
In Zeile 61 trage ich ein wie viel wir für das betreffende Kind insgesamt Betreungskosten gezahlt haben! Soweit klar!
In Zeile 62, x bei Mutter 0101/3112 Erwerbstätigkeit und dort noch mal die Gesamtkosten rein!
Zeile 63 bis 68 leer!
In Zeile 69 x bei "anderer Elternteil" 0101/3112 erwerbstätig und keine Kosten, stehen ja schon zu 100 Prozent bei der Mutter drin! Geh ich auch noch mit!
Was ist jetzt aber mit Zeile 77 bis 86? Muss ich dort noch mal was angeben?
Habe mal in Zeile 77 x bei "Mutte"r gesetzt und in Zeile 81 in der Spalte "Aufwendungen" die gesamten Betreungskosten eingetragen. In der Spalte "davon wie Betriebsaugaben abgezogen /wie Werbungskosten zu berücksichtigen" dann 2/3 des Gesamtbetrages eingetragen.
In Zeile 82 noch ein Kreuz gemacht und in 86 zwei mal 0 eingetragen!
Gemeinsamer Haushalt in Zeile 87 habe ich angegeben!
Ist das so korrekt? Macht es Sinn die Kosten nicht aufzuteilen oder ist dass egal? Muss ich die Zeilen 77 bis 86 überhaupt ausfüllen oder reichen die Zeilen 62 bis 76? Ich vermute allerdings die Kosten werden nicht berücksichtigt wenn ich sie nicht als Werbungskosten geltend mache!?
Über ein wenig Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Danke schon mal!
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