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Kinderbetreuungskosten Anlage Kind Seite 3

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    Kinderbetreuungskosten Anlage Kind Seite 3

    Hallo!

    Ich mache zum ersten mal eine Steuererklärung und komme auch ganz gut zurecht aber die Logik der Seite 3 Anlage Kind erschließt sich mir nicht!

    Wir sind verheiratet und meine Frau und ich sind das ganze Jahr über erwerbstätig gewesen (angestellt). Wir haben zwei Kinder welche das ganze Jahr über im Kindergarten bzw. Hort waren! Also eigentlich ganz trivial wenn ich mir die anderen hier im Forum besprochenen Fälle so anschaue und trotzdem komme ich nicht klar!

    In Zeile 61 trage ich ein wie viel wir für das betreffende Kind insgesamt Betreungskosten gezahlt haben! Soweit klar!

    In Zeile 62, x bei Mutter 0101/3112 Erwerbstätigkeit und dort noch mal die Gesamtkosten rein!

    Zeile 63 bis 68 leer!

    In Zeile 69 x bei "anderer Elternteil" 0101/3112 erwerbstätig und keine Kosten, stehen ja schon zu 100 Prozent bei der Mutter drin! Geh ich auch noch mit!

    Was ist jetzt aber mit Zeile 77 bis 86? Muss ich dort noch mal was angeben?

    Habe mal in Zeile 77 x bei "Mutte"r gesetzt und in Zeile 81 in der Spalte "Aufwendungen" die gesamten Betreungskosten eingetragen. In der Spalte "davon wie Betriebsaugaben abgezogen /wie Werbungskosten zu berücksichtigen" dann 2/3 des Gesamtbetrages eingetragen.

    In Zeile 82 noch ein Kreuz gemacht und in 86 zwei mal 0 eingetragen!

    Gemeinsamer Haushalt in Zeile 87 habe ich angegeben!

    Ist das so korrekt? Macht es Sinn die Kosten nicht aufzuteilen oder ist dass egal? Muss ich die Zeilen 77 bis 86 überhaupt ausfüllen oder reichen die Zeilen 62 bis 76? Ich vermute allerdings die Kosten werden nicht berücksichtigt wenn ich sie nicht als Werbungskosten geltend mache!?

    Über ein wenig Hilfe würde ich mich sehr freuen!

    Danke schon mal!

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten Anlage Kind Seite 3

    Hallo,

    in den Zeilen 77 bis 86 muss tatsächlich die Verteilung der Ausgaben auf die einzelnen (möglichen) Einkunftsarten eingegeben werden. Letztendlich ist es für die Höhe der Steuer grundsätzlich unerheblich, ob die Aufwendungen nur bei dem Vater oder nur bei der Mutter angesetzt werden, wenn beide berufstätig waren.

    Die Eintragungen hören sich soweit auch schon gut an.

    Nur noch zwei Fragen:
    1. Wurde in der Zeile 69 bei Aufwendungen "0,- €" eingetragen?
    2. Wurde in der Zeile 87 auch ausgefüllt, dass das Kind das ganze Jahr zum Haushalt gehört hat?

    Ansonten einfach mal die beiden Eintragungen ausprobieren.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten Anlage Kind Seite 3

      Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
      Hallo,
      1. Wurde in der Zeile 69 bei Aufwendungen "0,- €" eingetragen?
      2. Wurde in der Zeile 87 auch ausgefüllt, dass das Kind das ganze Jahr zum Haushalt gehört
      laut Text des Threaderstellers ja, versteckt sich etwas im gesamten Inhalt ;-)

      ansonsten ist den Ausfuehrungen wenig hinzuzufuegen, sollte so wie angegeben passen.

      für zusammenveranlagte nichtselbständig Erwerbstaetige scheint das zugegebenermaßen etwas umstaendlich auszufuellen, aber es gibt ja auch andere komplexere Kombinationen, zB Selbststaendige, Studenten oder den Wechsel der Einkommensart im laufenden jahr, oder eine Trennung der Eltern zwischendrin etc.
      Da dafür natuerlich auch Angabemöglichkeiten vorhanden sein müssen, kann man eben im oberen Bereich erstmal angeben wer wieviel getragen hat, und dann in den unteren zeilen wie sich der jeweilige Betrag auf die verschiedenen Einkommensarten aufteilt...

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten Anlage Kind Seite 3

        Danke für die Antworten! Ich werde das Ding mal fertigmachen und dann durchrechnen lassen!

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