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1 1/2 Monat Arbeitslosengeld und Rest des Jahres Arbeitslohn = Nachzahlung?

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    1 1/2 Monat Arbeitslosengeld und Rest des Jahres Arbeitslohn = Nachzahlung?

    Guten Morgen,
    also ich habe gerade mal meine Lohnsteuererklärung nachrechnen lassen und dabei ist rausgekommen, dass ich 865,-EUR nachzahlen muss.
    Dies ist mir unverständlich, da ich nur vom 01012014-10022014 Arbeitslosengeld I in Höhe von ca. 1100 EUR erhalten habe. Den Rest des Jahres habe ich 32.000 EUR verdient und dies auch korrekt in die Formulare eingetragen.
    Das das Arbeitslosengeld der Progressionsversteuerung unterliegt ist mir klar, aber warum führt alles zusammen zu einer Nachzahlung?

    Mein Arbeitsort ist rund 27 km entfernt, gearbeitet habe ich letztes Jahr ca. 219 Tage - und dies auch so übernommen.
    Ledliglich allein schon wegen der Entfernungspauschale dachte ich, dass ich eine Rückzahlung erhalte.

    Ich hoffe hier kann jemand mein Anliegen nachvollziehen und mir erklären warum das so der Fall ist.

    MfG
    siiiLke

    #2
    AW: 1 1/2 Monat Arbeitslosengeld und Rest des Jahres Arbeitslohn = Nachzahlung?

    Vorzeichen richtig interpretiert?

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      #3
      AW: 1 1/2 Monat Arbeitslosengeld und Rest des Jahres Arbeitslohn = Nachzahlung?

      Hallo,

      eine Nachzahlung ist in einem solchen Fall auch für mich nicht nachvollziehbar.

      Zu dem Arbeitslosengeld: Richtig, das unterliegt der Progression. ABER: Der Arbeitgeber hat das praktisch schon berücksichtigt, indem er nach Lohnsteuertabelle abgerechnet hat. Das bedeutete, dass der gleiche Lohn für alle Monate angenommen wird (da fehlen aber nun etwa 1,5 Monate - und genau das wird durch die Lohnersatzleistungen ausgeglichen).
      Außerdem scheint das Arbeitslosengeld bei dir relativ niedrig zu sein, daher wirkt es sich noch weniger aus.

      Dazu kommen die Werbungskosten von knapp 1800 Euro, 800 Euro davon wirken sich aus.

      Fazit: Es muss einen anderen Grund für die Nachzahlung geben, ich hätte eine Erstattung erwartet (im dreistelligen Bereich - reine Bauchschätzung ohne Gewähr).

      - hast du die Anlage Vorsorgeaufwand?
      - steht vielleicht ein Minus vor den 865 Euro (dann wäre es eine Erstattung)
      - hat der Arbeitgeber korrekt abgerechnet (könntest du mal mit einer Lohnsteuertabelle überprüfen, aber bitte die monatlichen Abrechnungen, nicht die Jahressumme - und auch noch wichtig: keine Einkommensteuertabelle nehmen, das ist etwas anderes)
      - hat der Arbeitgeber vielleicht - fälschlicherweise - einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht? (dazu mal die Dezemberabrechnung studieren)

      EDIT: neysee war schneller, dafür hab ich mehr. :-)

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: 1 1/2 Monat Arbeitslosengeld und Rest des Jahres Arbeitslohn = Nachzahlung?

        Danke für die schnellen Antworten.

        Nach meinem Bauchgefühl wäre ich auch von einer Erstattung ausgegangen - ist nicht meine erste Lohnsteuererklärung ((: .
        Die Vorzeichen habe ich richtig "gedeutet" also es steht bei der Steuererrechung kein Minus davor.

        Die Anlage Vorsorgeaufwand habe ich nicht berücksichtigt, ist dies notwendig?

        - - - Aktualisiert - - -

        Ich habe jetzt mal einfach die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt und ein Häckchen bei "nein" gesetzt, dass ich keinen stpfl. Ehemann habe und dann kam bei der Steuerberrechnung ein Betrag von knapp 900 EUR Erstattung raus ((:

        Ich hoffe ich habe die Zeile 11 - wo ich das Häckchen gesetzt habe - richtig interpretiert.

        Liebe Grüße

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          #5
          AW: 1 1/2 Monat Arbeitslosengeld und Rest des Jahres Arbeitslohn = Nachzahlung?

          Zitat von siiiLke Beitrag anzeigen
          Ich habe jetzt mal einfach die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt und ein Häckchen bei "nein" gesetzt, dass ich keinen stpfl. Ehemann habe und dann kam bei der Steuerberrechnung ein Betrag von knapp 900 EUR Erstattung raus ((:

          Ich hoffe ich habe die Zeile 11 - wo ich das Häckchen gesetzt habe - richtig interpretiert.
          Nein, sicher nicht. An keiner Stelle wird gefragt, ob es einen steuerpflichtigen Ehemann gibt. Nur, ob sich jemand steuerfrei an der Krankenversicherung beteiligt, was bei einem sozialversicherungspflichtigen AN offensichtlich der Fall ist.

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            #6
            AW: 1 1/2 Monat Arbeitslosengeld und Rest des Jahres Arbeitslohn = Nachzahlung?

            Hallo,

            >>>Die Anlage Vorsorgeaufwand habe ich nicht berücksichtigt, ist dies notwendig?

            Ja, die ist eigentlich immer nötig (ich meine sie wird sogar automatisch eingefügt, ich weiß aber nicht ob das immer der Fall ist).


            >>>... und ein Häckchen bei "nein" gesetzt, dass ich keinen stpfl. Ehemann habe

            Wo hast du Nein angekreuzt? Wenn es um Zeile 11 geht, dann ist das falsch.
            Bevor ich weiter ins Detail gehe: Bist du überhaupt verheiratet?


            >>>ist nicht meine erste Lohnsteuererklärung

            Diese Aussage ist schon etwas widersprüchlich. Denn du willst doch sagen, dass du dich schon etwas auskennst, gleichzeitig kennst du aber nicht einmal die richtigen Begriffe (es heisst Einkommensteuererklärung - Lohnsteuererklärung ist etwas völlig anderes, die macht der Arbeitgeber).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: 1 1/2 Monat Arbeitslosengeld und Rest des Jahres Arbeitslohn = Nachzahlung?

              Also für die Einkommenssteuererklärung (Entfernungspauschale) hat mein Wissen immer gereicht.
              Das Problem mit dem Vorsorgeaufwand habe ich dieses Jahre das erste Mal :/

              Setze ich das Kreuz bei Ja in Zeile 11 muss ich in die nachfolgenden Felder überall Eintragungen vornehmen, dazu habe ich aber auf meiner Lohnsteuerbescheinigung keine Angabe, habe dort nun 0,00 eingetragen und es hat geklappt - ist dies so richtig?

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                #8
                AW: 1 1/2 Monat Arbeitslosengeld und Rest des Jahres Arbeitslohn = Nachzahlung?

                Hallo,

                das glaube ich nicht, dass du keine Angaben zur KV und PV auf deiner Lohnsteuerbescheinigung hast

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: 1 1/2 Monat Arbeitslosengeld und Rest des Jahres Arbeitslohn = Nachzahlung?

                  Ich bin raus.

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                    #10
                    AW: 1 1/2 Monat Arbeitslosengeld und Rest des Jahres Arbeitslohn = Nachzahlung?

                    Hallo,

                    >>>Das Problem mit dem Vorsorgeaufwand habe ich dieses Jahre das erste Mal :/

                    Die Anlage gab es aber schon immer, und sie ist auch fast immer nötig.


                    >>>Setze ich das Kreuz bei Ja in Zeile 11 muss ich in die nachfolgenden Felder überall Eintragungen vornehmen,

                    Wie bitte? Bei mir reicht es im einfachsten Fall, die Anlage einzufügen. Die wichtigen Felder - die grau unterlegten - füllen sich dann automatisch. Nur das Kreuz in Zeile 11 muss man noch machen. Und natürlich in der Anlage N die Lohnsteuerbescheinigung ausfüllen.


                    >>>dazu habe ich aber auf meiner Lohnsteuerbescheinigung keine Angabe,

                    Das glaube ich auch eher nicht (aber was weiß ich, wie manche Arbeitgeber die Mitarbeiter anmelden bzw. die Löhne abrechnen).
                    Steht denn gar nichts in den Zeilen 22 bis 28?

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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