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steuerfreier Teil der Rente

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    steuerfreier Teil der Rente

    Besteht die Möglichkeit, den einmal festgesetzten -und damit auf immer- steuerpflichtigen Teil der Rente manuell zu änderen.
    Das Elster-System ermittelt mir den Stand von heute -und der ist falsch

    #2
    AW: steuerfreier Teil der Rente

    Hallo,

    die "manuelle" Anpassung läuft über die Eintragungen in Zeile 6 der Anlage R ("Rentenanpassungsbetrag"). Hiermit ist der Unterschied zwischen dem aktuellen Bruttobetrag der Rente (Eintragung Zeile 5) und dem Bruttobetrag, der für die Berechnung des steuerfreien Teils herangezogen wurde, gemeint.

    Nach einer Eintragung in Zeile 6 wird der steuerfreie Teil entsprechend gemindert.

    Künftig sollten die Rentenkassen diesen Betrag auch in ihren Bescheinigungen ausweisen.

    Viel Spaß beim Ausprobieren.

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      #3
      AW: steuerfreier Teil der Rente

      Danke, das hat wunderbar geklappt.

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