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KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

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    KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

    Hallo ihr Lieben,

    ich bin das allererste Mal an einer Steuererklärung dran und sitze hier mit Herzrasen und könnte heulen und habe schon die KRISE!!!! (((
    Jetzt zu meiner Frage. Mein Mann zahlt seine KFZ Haftpflichtversicherung vierteljährlich und wir hatten zwischenzeitlich einen kleinen Unfall wodurch sich der Beitrag erhöht hat. Wie können/müssen wir den Betrag in der Steuererklärung angeben? Alle Summen zusammenrechnen und den Endbetrag eintragen oder wie soll man das errechnen, wenn wir anfangs einen Betrag von ca. 150€ gezahlt haben und nach dem Unfall ca. 190€ zahlen müssen?

    Danke für eure Geduld und Antworten

    #2
    AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

    haloo

    alle Beiträge vom ganzen jahr zusammen rechnen und eintragen
    INFO: nur haftpflicht gilt

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      #3
      AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

      Hallo,

      es zählen nur Jahresbeträge, also addieren.
      Kasko gehört nicht dazu.

      ...gleiche Gedanken...
      Gruß, Basteltyp

      ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
      ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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        #4
        AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

        Und trotz der ganzen Mühe mit dem Aufaddieren! - Steuerliche Auswirkungen haben diese Beiträge bei Arbeitnehmern zumeist nicht.

        Genau weiß man es aber erst nach der Vorausberechnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

          Ok Vielen Dank, werde es dann mal so eintragen.
          Wie ist es mit der KFZ Steuer die man im Jahr zahlt, kann man die auch von der Steuer absetzen?

          Lg

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            #6
            AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

            Zitat von Layali Beitrag anzeigen
            Ok Vielen Dank, werde es dann mal so eintragen.
            Wie ist es mit der KFZ Steuer die man im Jahr zahlt, kann man die auch von der Steuer absetzen?

            Lg
            nein, heißt ja auch steuer

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              #7
              AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

              ... weswegen in der Anlage Vorsorgeaufwand auch lediglich nach HaftpflichtVERSICHERUNG gefragt wird.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

                Hallo,

                >>>nein, heißt ja auch steuer

                Wenn man daraus schließen soll, dass man grundsätzlich keine Steuern von der Steuer absetzen könne, dann ist das falsch (in dem Fall KFZ-Steuer stimmt es aber natürlich).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  >>>nein, heißt ja auch steuer

                  Wenn man daraus schließen soll, dass man grundsätzlich keine Steuern von der Steuer absetzen könne, dann ist das falsch (in dem Fall KFZ-Steuer stimmt es aber natürlich).

                  Stefan
                  ist ja hier auch das auto gemeint oder nicht

                  Kommentar


                    #10
                    AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

                    Zitat von Yakisikli Beitrag anzeigen
                    ist ja hier auch das auto gemeint oder nicht
                    Hat aber so ausgesehen als hättest Du das aus einer allgemeinen Regel abgeleitet

                    Kommentar


                      #11
                      AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

                      Danke erstmal für all eure Antworten. Jetzt stellt sich mir eine weitere Frage. Wir mussten vor kurzem zum TÜV, weil wir ein ausländisches Auto in Deutschland anmelden wollten. Kann man diese Gebühren auch mit in die Steuererklärung schreiben? Wenn ja, wo? Wie sieht es mit vom TÜV veranlasste Reparaturen der Bremsscheiben aus, kann man die kosten dafür auch eintragen?
                      Ich bin euch wirklich sehr für eure Hilfe dankbar!!

                      Lg
                      Zuletzt geändert von Layali; 03.03.2015, 20:01.

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                        #12
                        AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

                        NEIN, wieso sollte man das können ?
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

                          http://haushalts-und-finanzoptimieru...vatperson.html

                          steht hier das man es kann! Hab ich gerade über Google gefunden

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                            #14
                            AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

                            Hallo,

                            na dann viel Spaß.
                            Die Seite lässt sich nicht öffnen Error 503

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: KFZ Versicherungsangabe vierteljährlich

                              Dann zeig dem Finanzamt die Fundstelle, denn die Finanzämter richten sich immer nach den Gesetzen, wenn man sie nicht an die entsprechenden Richtlinien verweist.

                              Mit Elster hat das jedenfalls nichts zu tun.

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