Hallo liebes Elster-Forum,
ich habe ein Problem bei meiner EÜR 2013, Anlageverzeichnis Teil 2, Sammelposten 2009:
Anschaffungskosten 2.525,00€
Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums: 1.725,50€
AfA/Auflösungsbetrag: 252,50 €
Bei der Plausibilitätsprüfung macht er folgende Fehlermeldung:
Der eingetragene Auflösungsbetrag für den Sammelposten nach §6 Absatz 2a EStG weicht vom Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ab, obwohl der fünfjährige Auflösungszeitraum abgelaufen ist.
Mein damaliger Steuerberater hatte für den Sammelposten 2009 einen 10jährigen Auflösungszeitraum veranschlagt. Diesen hatte ich natürlich die letzten Jahre weiter geführt. Außerdem sehe ich auch keinen Grund, warum das nicht gehen sollte. 10jährige Auflösungszeiträume sind doch durchaus üblich!
Was der §6 Absatz 2a EStG damit zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen. Und ohne positive Plausibilitätsprüfung kann ich die Datei der Steuer nicht übermitteln...
Bei meinem zuständigen Finanzamt habe ich angerufen, aber leider keinen Lösungsvorschlag erhalten.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen...?
Vielen Dank & viele Grüße
Sebabbel
ich habe ein Problem bei meiner EÜR 2013, Anlageverzeichnis Teil 2, Sammelposten 2009:
Anschaffungskosten 2.525,00€
Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums: 1.725,50€
AfA/Auflösungsbetrag: 252,50 €
Bei der Plausibilitätsprüfung macht er folgende Fehlermeldung:
Der eingetragene Auflösungsbetrag für den Sammelposten nach §6 Absatz 2a EStG weicht vom Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ab, obwohl der fünfjährige Auflösungszeitraum abgelaufen ist.
Mein damaliger Steuerberater hatte für den Sammelposten 2009 einen 10jährigen Auflösungszeitraum veranschlagt. Diesen hatte ich natürlich die letzten Jahre weiter geführt. Außerdem sehe ich auch keinen Grund, warum das nicht gehen sollte. 10jährige Auflösungszeiträume sind doch durchaus üblich!
Was der §6 Absatz 2a EStG damit zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen. Und ohne positive Plausibilitätsprüfung kann ich die Datei der Steuer nicht übermitteln...
Bei meinem zuständigen Finanzamt habe ich angerufen, aber leider keinen Lösungsvorschlag erhalten.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen...?
Vielen Dank & viele Grüße
Sebabbel
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