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EÜR 2013 Fehler

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    EÜR 2013 Fehler

    Hallo liebes Elster-Forum,

    ich habe ein Problem bei meiner EÜR 2013, Anlageverzeichnis Teil 2, Sammelposten 2009:
    Anschaffungskosten 2.525,00€
    Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums: 1.725,50€
    AfA/Auflösungsbetrag: 252,50 €

    Bei der Plausibilitätsprüfung macht er folgende Fehlermeldung:
    Der eingetragene Auflösungsbetrag für den Sammelposten nach §6 Absatz 2a EStG weicht vom Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ab, obwohl der fünfjährige Auflösungszeitraum abgelaufen ist.

    Mein damaliger Steuerberater hatte für den Sammelposten 2009 einen 10jährigen Auflösungszeitraum veranschlagt. Diesen hatte ich natürlich die letzten Jahre weiter geführt. Außerdem sehe ich auch keinen Grund, warum das nicht gehen sollte. 10jährige Auflösungszeiträume sind doch durchaus üblich!
    Was der §6 Absatz 2a EStG damit zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen. Und ohne positive Plausibilitätsprüfung kann ich die Datei der Steuer nicht übermitteln...
    Bei meinem zuständigen Finanzamt habe ich angerufen, aber leider keinen Lösungsvorschlag erhalten.

    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen...?

    Vielen Dank & viele Grüße
    Sebabbel
    Zuletzt geändert von Sebabbel; 02.03.2015, 13:30.

    #2
    AW: EÜR 2013 Fehler

    Ein Sammelposten nach Phar. 6 Abs. 2a EStG ist zwingend auf 5 Jahre abzuschreiben. Siehe Satz 2.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      Hallo & Danke! Jetzt hab ich es auch gesehen. Steht allerdings in den Anmerkungen zu 2a), was mir nicht gleich ins Auge stach...

      Jetzt hab ich auch noch die Steuererklärung von 2009 rausgesucht, die mein Steuerberater damals für mich gemacht hatte.
      Er hatte das damals nicht als Sammelposten bezeichnet, obwohl es de facto einer war (mehrere technische Geräte zwischen 150 und 1000 EUR, die zusammen für einen Zweck bestimmt waren).
      Ich hatte die folgenden Jahre meine Steuererklärungen selbst gemacht und diese Ausgaben dann als Sammelposten angegeben...

      Eines von beidem muss also falsch gewesen sein. Entweder 10 Jahre Auflösungszeitraum, ODER Sammelposten (dann mit 5 Jahren)
      Die Frage ist nur jetzt: Wie trage ich das jetzt ein?
      Kann ich die restlichen 1.725,50€ komplett für 2013 absetzen?
      Oder ändere ich den Status und berechne das nicht mehr als Sammelposten?

      Außerdem habe ich noch einen ähnlichen Sammelposten von 2010, den ich selbst angelegt hatte.
      Würde ich da den restlichen Betrag für 2013 und 2014 aufteilen?

      Kommentar


        #4
        AW: EÜR 2013 Fehler

        Bitte den Steuerberater fragen!

        Mit ELSTER hat das rein gar nichts zu tun!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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