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Steuerklasse I - Nachzahlung??

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    Steuerklasse I - Nachzahlung??

    Liebe Mitgliedern,

    Ich habe gestern meine Steuerklärung für 2014 angefangen - ~22000 Bruttoeinkommen, ~21000 zu versteuernde Einkommen = 2900eur Steuern zu zahlen aber mir wurde nur 2100 vom Lohn einbehalten.
    Liegt es an meine Gehaltserhöhung um 200€ von Juni bzw. Weihnachstgeld von November (500€ Netto extra)? Ich habe bisher immer Geld zurückgekriegt und jetzt muss ich auf einmal 800€ zurückzahlen? Wie ist das möglich?

    Falls das möglich wäre, könnte ich vielleicht mein Kfz-Versicherung absetzten lassen?
    Ich habe nur bis 31. Mai mein Auto genutzt um zur Arbeit zu fahren, seit 1. Juni - 31. Dezember bin ich mit ÖVM (Jobticket) gefahren

    Kann man Halfpflichtversicherung bzw. Amtshalfpflichtversicherung absetzten lassen?

    Bin ich dazu verpflichtet meine Steuererklärung einzureichen?
    Könnte ich vielleicht bis 2016 warten und zusammen mit die Erklärung von 2015 einreichen? Viellecht könnten 2014&2015 sich ein bisschen ausgleichen....
    Dürfte man die Steuererklärung von 2015 einreichen ohne das die von 2014 eingereicht ist?
    Ich will echt eine produktive Teil der Gesellschaft sein aber 800€ Nachzahlung ist extrem für mein 1300€ Monatsgehalt.

    Vielen Dank im Vorraus, ich bin erst seit ein Paar Jahren zurück in Deutschland und bin ein bisschen überfördert mit das ganze.

    Liebe Grüßen, A
    Zuletzt geändert von adsc; 05.03.2015, 10:07.

    #2
    AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

    Hallo,

    Hast du Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt?
    In Zeile 11 Anlage Vorsorgeaufwand Häkchen bei -ja- setzen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

      Zitat von adsc Beitrag anzeigen
      Ich habe gestern meine Steuerklärung für 2014 angefangen - ~22000 Bruttoeinkommen, ~21000 zu versteuernde Einkommen
      Siehe Beitrag von Figul.

      Bei den angegebenen Zahlen muss da der Hund begraben sein, denn wenn bei 22T€ Brutto das zvE bei 21T€ liegt, kann neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag nicht mehr wirklich was abgezogen worden sein.

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        #4
        AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

        Vielen Dank!

        Ich habe bei Zeile 11 von der Vorsorgeaufwand Ja angekreutz und bin jetzt bei -49€ (also ich würde 50€ zurückkriegen)

        Was heisst dass man "Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse/Arbeitgeberbeiträge/Beihilfen" aber genau?
        Zuletzt geändert von adsc; 05.03.2015, 10:08.

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          #5
          AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

          Zitat von adsc Beitrag anzeigen
          Vielen Dank!

          Ich habe bei Zeile 11 von der Vorsorgeaufwand Ja angekreutz und bin jetzt bei -49€ (also ich würde 50€ zurückkriegen)

          Was heisst dass man "Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse/Arbeitgeberbeiträge/Beihilfen" aber genau?
          Die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung usw. sind steuerfreie Zuschüsse. ( Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag )
          Zuletzt geändert von Jambo; 05.03.2015, 00:16. Grund: Ergänzung

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            #6
            AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

            Ok... aber ich verstehe nicht so wirklich wie das relevant ist für meine Steuererklärung ob meine Arbeitgeber Steuerfrei zahlt oder nicht ... ??
            Was ist dann eigentlich mit meine VBL extra (freiwillige Versicherung) wenn mein Arbeitgeber das zahlt?

            Danke!

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              #7
              AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

              Hallo adsc,

              du hattest keine Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt -> damit keine Berücksichtigung deiner gezahlten RV, KV und PV Beiträge
              du hast die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt mit Häkchen bei JA -> deine gezahlten Beiträge werden als Sonderausgaben berücksichtigt -> steuerliche Auswirkung für dich.

              Wenn dein Arbeitgeber keine Beiträge für dich zahlen würde, müsstest du alles allein tragen und hättest damit einen noch höheren Sonderausgabenabzug -> mit größerer steuerlicher Auswirkung.

              Tschüß

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                #8
                AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

                Oh je, in die letzte 2 Steuererklärung habe ich die Anlage Vorsorge auch nicht angehängt!
                Kann ich das irgendwie korriegieren?

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                  #9
                  AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

                  Zitat von adsc Beitrag anzeigen
                  Ok... aber ich verstehe nicht so wirklich wie das relevant ist für meine Steuererklärung ob meine Arbeitgeber Steuerfrei zahlt oder nicht ... ??
                  Der Gesetzgeber hat sich entschieden, dass für diejenigen, die davon profitieren, dass ich z.B. ihr AG steuerfrei an der KV/PV beteiligt, im Gegenzug niedrigere Höchstbeiträge bei dem sonstigen Vorsorgeaufwand gelten.

                  Zitat von adsc Beitrag anzeigen
                  Was ist dann eigentlich mit meine VBL extra (freiwillige Versicherung) wenn mein Arbeitgeber das zahlt?
                  Das hängt davon ab, ob die Beiträge im Bruttoentgelt enthalten sind oder nicht, sprich, ob es sich um eine Entgeltumwandlung nach §3 Nr. 63 EStG handelt, oder die VBL extra nach §79ff und §10a EStG gefördert werden soll.

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                    #10
                    AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

                    Hallo adsc,

                    wann hast du denn die letzten zwei Steuererklärungen verschickt ?
                    Hast du schon einen Bescheid dazu ?
                    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Finanzamt keine Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt -> denn die werden doch elektronisch übermittelt.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

                      Nee, die VBLextra beiträge werden nicht von mein Bruttoentgelt abgezogen.

                      "Nachweis über Ihre Anwartschaft aus der VBLextra.
                      (§ 19 Abs. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen VBLextra – AVBextra 03)"
                      Zuletzt geändert von adsc; 05.03.2015, 10:37.

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                        #12
                        AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

                        Ok, ich hätte besser gefragt: Werden die Beiträge steuerfrei gezahlt oder unterliegen sie der Lohnsteuer?

                        Wobei wir uns immer mehr vom Thema Elster weg und hin zu Steuerberatung bewegen, konkreter werde ich also nicht werden. Insbesondere gibt es eine wunderschöne Verbraucherinformation der VBL zum Thema VBL extra, in der alles erklärt wird.

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                          #13
                          AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

                          Die Steuererklärung für 2013 und 2013 habe ich im März/April des Jahr dadrauf geschickt und schon die Rückzahlungen bekommen...

                          - - - Aktualisiert - - -

                          @neysee

                          Da hast du Recht, vielen Dank!!!

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                            #14
                            AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

                            Zitat von adsc Beitrag anzeigen
                            Die Steuererklärung für 2013 und 2013 habe ich im März/April des Jahr dadrauf geschickt und schon die Rückzahlungen bekommen
                            Dann muss sich aus dem Bescheid ergeben, ob die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt wurden. Es wäre sehr überraschend, wenn dies nicht erfolgt wäre, insbesondere, da es keine Nachzahlungen gab.

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                              #15
                              AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

                              Hallo adsc,
                              und hast du mal in den Bescheid geschaut -> waren Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt -> vermutlich, weil du schreibst von Rückzahlungen.

                              Tschüß

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