Hallo, ich habe zum 01.01.2015 ein Nebengewerbe angemeldet. Die Gründung hatte ich eigentlich bereits letztes Jahr geplant, konnte diese dann aber leider doch nicht wie geplant durchführen (Jobwechsel im Hauptberuf).
Allerdings habe ich 2014 alles für die Gründung vorbereitet. Ich habe mir gegen Anfang des Jahres Bücher zur Unternehmensgründung besorgt, kostenlos Aufträge (Nebengewerbe als Fotograf) durchgeführt um an Referenzen und an "Werbefotos" zu kommen und mir auch ein Büro in meiner Eigentumswohnung (3 Zimmer Wohnung) passend eingerichtet. Als das Büro dann fertig war habe ich mit der Erstellung meiner Homepage begonnen und zudem noch einiges an zusätzlich notwendiger Ausrüstung angeschafft.
Durch diese "Vorleistung" werde ich vermutlich bereits im ersten Jahr einen deutlichen Gewinn erwirtschaften.
Daher möchte ich nun aber auch meine Ausrüstung abschreiben, um die Steuerlast etwas zu reduzieren.
Allerdings wurden die meisten Gegenstände bereits vor 2014 angeschafft. Ab 2014 wurden Sie dann gewerblich - bzw. zur Vorbereitung der Unternehmensgründung - genutzt.
Kann ich diese Gegenstände daher in der Steuererklärung von 2014 angeben und abschreiben?
Es handelt sich zum Großteil um GWG, lediglich eine Kamera ist dabei die einen Restwert von etwa 900€ hat.
Wenn ja, wie gehe ich in diesem Fall richtig vor - bzw. wie führe ich diese in der Steuererklärung auf? Reicht es, den Wert zu einem Stichtag (z.B. 01.01.2014) zu ermitteln und diese dann ab diesem Tag mit dem Restwert (ist leicht gem. Gebrauchtpreislisten zu ermitteln) abzuschreiben?
Allerdings habe ich 2014 alles für die Gründung vorbereitet. Ich habe mir gegen Anfang des Jahres Bücher zur Unternehmensgründung besorgt, kostenlos Aufträge (Nebengewerbe als Fotograf) durchgeführt um an Referenzen und an "Werbefotos" zu kommen und mir auch ein Büro in meiner Eigentumswohnung (3 Zimmer Wohnung) passend eingerichtet. Als das Büro dann fertig war habe ich mit der Erstellung meiner Homepage begonnen und zudem noch einiges an zusätzlich notwendiger Ausrüstung angeschafft.
Durch diese "Vorleistung" werde ich vermutlich bereits im ersten Jahr einen deutlichen Gewinn erwirtschaften.
Daher möchte ich nun aber auch meine Ausrüstung abschreiben, um die Steuerlast etwas zu reduzieren.
Allerdings wurden die meisten Gegenstände bereits vor 2014 angeschafft. Ab 2014 wurden Sie dann gewerblich - bzw. zur Vorbereitung der Unternehmensgründung - genutzt.
Kann ich diese Gegenstände daher in der Steuererklärung von 2014 angeben und abschreiben?
Es handelt sich zum Großteil um GWG, lediglich eine Kamera ist dabei die einen Restwert von etwa 900€ hat.
Wenn ja, wie gehe ich in diesem Fall richtig vor - bzw. wie führe ich diese in der Steuererklärung auf? Reicht es, den Wert zu einem Stichtag (z.B. 01.01.2014) zu ermitteln und diese dann ab diesem Tag mit dem Restwert (ist leicht gem. Gebrauchtpreislisten zu ermitteln) abzuschreiben?
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