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Steuerberechnungsmodul für 2014 schon freigeschaltet?

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    Steuerberechnungsmodul für 2014 schon freigeschaltet?

    Weis jemand von euch, ob die Funktion Steuerberechnung beim Elsterprogramm 2014 schon vom Finanzamt freigeschaltet wurde?
    Habe die Steuererklärung gemacht und es wird nix berechnet.
    Plausibilität lief ohne Probleme.

    Danke!
    Wissbegierig

    #2
    AW: Steuerberechnungsmodul für 2014 schon freigeschaltet?

    Hallo wissbegierig,

    also die Steuerberechnung ist schon freigeschaltet für 2014 -> mit Erscheinungstermin funktioniert auch die Steuerberechnung.
    Aber wir sind auch wissbegierig -> mit welchem Elsterprogramm arbeitest du denn ?

    Mit Elsterformular ? Oder im ElsterOnlineportal ? Welche Steuererklärung machst du denn? Umsatzsteuer? Gewerbesteuer ? Einkommensteuer ?

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnungsmodul für 2014 schon freigeschaltet?

      Ich haben gerade nochmal geschaut. Es ist das Elsterformular.
      Wusste gar nicht, das das einen Unterschied macht.
      Übrigens ist es die Einkommensteuererklärung für 2014.

      Hilft dir das weiter? Was kann ich da denn machen?

      Gruß
      Wissbegierig

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnungsmodul für 2014 schon freigeschaltet?

        Verstehe Dich jetzt nicht:

        Elsterformular für 2014 gibt es seit Mitte Januar 2015 und es gab sogar schon ein Update. Das Steuerberechnungsmodul funktioniert grundsätzlich bis auf einzelne Macken, würde aber die Übermittlung ans Finanzamt nicht verhindern.

        Das Steuerberechnungsmodul in den Finanzämtern für 2014 läuft auch. Somit steht Deiner Erklärungsabgabe und anschließendem Bescheid nichts im Wege.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnungsmodul für 2014 schon freigeschaltet?

          Zitat von wissbegierig Beitrag anzeigen
          Was kann ich da denn machen?
          Wir wissen ja nicht, was du machst, und was bei dir beim Versuch der Berechnung passiert.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerberechnungsmodul für 2014 schon freigeschaltet?

            Zitat von neysee Beitrag anzeigen
            Wir wissen ja nicht, was du machst, und was bei dir beim Versuch der Berechnung passiert.
            ... eben halt nix. Er zeigt eine Fehlermeldung an. Ich geh ins Menüteil "Extras" und dann zur "Steuerberechnung".
            Wollte halt vorher wissen, was an Steuererstattung rauskommt. Da sie fast alle Jahre gleich ausfällt, evt. daran Fehler in meiner Eingabe zur Steuererklärung erkennen und somit nochmals überprüfen, ehe ich sie ans Finanzamt abschicke.

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerberechnungsmodul für 2014 schon freigeschaltet?

              Er zeigt eine Fehlermeldung an.
              Wenn du so freundlich wärst, den Text dieser Fehlermeldung hier mitzuteilen, könnte dir vielleicht jemand helfen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerberechnungsmodul für 2014 schon freigeschaltet?

                eine Plausibilitätskontrolle zuvor schadet auch nicht.........
                Grüsse
                Kontierung

                in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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