Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Falsche Steuerklasse

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Falsche Steuerklasse

    Hallo ihr Lieben,

    mein Mann hat im August 2014 wieder mit der Arbeit begonnen und bekam die Steuerklasse 4. Da ich aber selbst nicht arbeite und er der Alleinverdiener ist, sind wir zum Finanzamt und dort stellte man fest, dass er eigentlich die Steuerklasse 3 hat. Die Klasse wurde daraufhin geändert, jedoch war diese erst ab Oktober gültig. Nun sitze ich hier und mache eine elektronische Steuererklärung für das Jahr 2014.
    Wie kann ich den Fehler der steuerklasse vermerken? Beachtet diesen Fehler das Finanzamt automatisch und zahlt die zu viel gezahlten Steuern zurück oder wie muss ich korrekt vorgehen um die zu viel gezahlten Steuern für die 3 Monate wieder zu bekommen?

    Danke für eure Antworten

    #2
    AW: Falsche Steuerklasse

    Die Steuerklasse ist unterjährig NUR für die korrekte Besteuerung durch den Arbeitgeber notwendig, bei der Erklärung gibt es keine Steuerklassen sondern Splitting- oder Grundtarif..............
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Falsche Steuerklasse

      Gut und wo bekommen wir dann unser Geld wieder zurück? Was müssen wir tun?
      Entschuldigen Sie bitte die Fragen, wir machen die Steuererklärung jetzt zum 1. Mal...

      Kommentar


        #4
        AW: Falsche Steuerklasse

        Ganz normal eine vollständig ausgefüllte Einkommensteuererklärung für 2014 abgeben ist nicht nur die sinnvollste, sondern die einzige Möglichkeit, die richtige Steuerhöhe für 2014 feststellen zu lassen. Bei euch wird das -vermutlich- zu Erstattungen führen, wenn keine Besonderheiten wie z.B. Lohnersatzleistungen bestehen. Ob Ihr ALLES rausbekommt, wird sich aber erst zeigen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Falsche Steuerklasse

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Ganz normal eine vollständig ausgefüllte Einkommensteuererklärung für 2014 abgeben ist nicht nur die sinnvollste, sondern die einzige Möglichkeit, die richtige Steuerhöhe für 2014 feststellen zu lassen. Bei euch wird das -vermutlich- zu Erstattungen führen, wenn keine Besonderheiten wie z.B. Lohnersatzleistungen bestehen. Ob Ihr ALLES rausbekommt, wird sich aber erst zeigen.
          Vielen Dank!

          Kommentar

          Lädt...
          X