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Pendlerpauschale oder doch lieber andere außergewöhnliche Belastungen?

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    Pendlerpauschale oder doch lieber andere außergewöhnliche Belastungen?

    Hallo,

    ich habe vor tagen mal gelesen, dass man die Pendlerpauschale auslassen kann, wenn man durch mögliche TÜV - Kosten und anderen KFZ Ausgaben mehr bei der Steuererklärung rausholen kann.

    Mein Mann fährt jeden Tag ca. 3km zur Arbeit und möchte sich dafür keine Fahrtkosten berechnen lassen, weil wir letztes Jahr viel mehr für TÜV und für den TÜV nötige Reparaturen ausgegeben haben. Es kamen noch Kennzeichen und Anmeldungskosten für einen ausländischen Wagen mit dazu.

    Können wir das Feld (Entfernungspauschale) frei lassen und somit für die anderen Kosten Geld zurück bekommen?

    #2
    AW: Pendlerpauschale oder doch lieber andere außergewöhnliche Belastungen?

    Zitat von Layali Beitrag anzeigen
    ich habe vor tagen mal gelesen, dass man die Pendlerpauschale auslassen kann, wenn man durch mögliche TÜV - Kosten und anderen KFZ Ausgaben mehr bei der Steuererklärung rausholen kann.
    Lies §9 EStG. Die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind durch die Pendlerpauschale abgegolten. So langsam frage ich mich, aus was für obskuren Quellen du dich bedienst. Da du offensichtlich entweder auf jeden Blödsinn reinfällst oder eigentlich andere Sachverhalte betreffende Text falsch interpretierst, wäre bei dir ein Lohnsteuerhilfeverein sicher nicht die schlechteste Wahl.

    Kommentar


      #3
      AW: Pendlerpauschale oder doch lieber andere außergewöhnliche Belastungen?

      Nein, das ist Quatsch. Für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale zwingend, Punkt.

      Falls Reisekosten anfallen, d.h. AUßERHALB von Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte, dann können die auf die DABEI gefahrenen tatsächlichen Auto-Km die tatsächlichen Kosten angesetzt werden (z.B. die von Dir genannten Kosten, SOWEIT sie auf diese km entfallen), hilfsweise 0,30 € pro km.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Pendlerpauschale oder doch lieber andere außergewöhnliche Belastungen?

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Lies §9 EStG. Die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind durch die Pendlerpauschale abgegolten. So langsam frage ich mich, aus was für obskuren Quellen du dich bedienst. Da du offensichtlich entweder auf jeden Blödsinn reinfällst oder eigentlich andere Sachverhalte betreffende Text falsch interpretierst, wäre bei dir ein Lohnsteuerhilfeverein sicher nicht die schlechteste Wahl.
        Danke, das haben wir auch schon überlegt..
        Werde die Entfernungspauschale mit eintragen.

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