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Anlage KAP 2014 - Zinserträge und Sparer-Pauschbetrag

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    Anlage KAP 2014 - Zinserträge und Sparer-Pauschbetrag

    Hallo Forumsgemeinde

    Ich komm bei einem "Sachverhalt" einfach nicht weiter. Das Forum und das Internet geben hierzu nur wenig her (vielleicht bin ich auch einfach zu doof ) und jetzt melde ich mich hier.

    Nehmen wir einfach mal an, dass Person A Festzinszertifikate gekauft hat. Nach einem Jahr erhielt A einen Ausdruck über die Zinsgutschrift. Darin stand folgendes:

    Zinsertrag 757,50+ €

    Kapitalertragssteuerpflichtiger Ertrag 757,50 €
    Eingebuchte sonstige negative Kapitalerträge 300- €
    Verrechneter Sparer-Pauschbetrag 457,50- €
    Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer 0,00 €

    Frage 1) Muss A die ganzen 757,50 € in Zeile 7 (Anlage KAP) mit anderen Kapitalerträgen aufsummieren?
    Frage 2) Darf A "nur" die 457,50 € in Zeile 7 mit anderen Kapitalerträgen aufsummieren und die 300 € nicht angeben?
    Frage 2.1.) Darf A im Falle einer positiven Antwort zu Frage 2 "nur" den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag von 457,50 € in Zeile 12 angeben?

    Freue mich über jede Antwort.

    Danke und viele Grüße

    Maniace
    Zuletzt geändert von Maniace; 06.03.2015, 13:48.

    #2
    AW: Anlage KAP 2014 - Zinserträge und Sparer-Pauschbetrag

    Nach einem Jahr erhielt A einen Ausdruck über die Zinsgutschrift.
    Wenn A die Anlage KAP in seine Steuererklärung aufnehmen will, soll bzw. muss er sich von seiner Bank eine Steuerbescheinigung für das gesamte Jahr ausstellen lassen, die alle Konten und alle Kapitalerträge umfasst.

    Da sind die steuerpflichtigen Beträge aufsummiert eingetragen und da steht auch, welche Beträge in welche Zeile der Anlage KAP gehören. Einzelne Zinsgutschriften interessieren das Finanzamt nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage KAP 2014 - Zinserträge und Sparer-Pauschbetrag

      Charlie 24 hat völlig recht. Die Steuerbescheinigung KÖNNTE dann so aussehen wie bei Bejahung von 2 und 2.1, aber bei Besonderheiten kann es eben auch Besonderheiten geben.

      Du hast in dem Fall wohl Glück, dass in dem Jahr ERST die negativen Erträge anfielen und dann erst die 757,50 €. Im umgekehrten Fall hätte die Bank erst einmal den FSA auf die 757,50 € angewandt usw. Aber das ist müßig, warte auf die Steuerbescheinigung bzw. fordere sie an, sofern die Bank sie nicht kundenfreundlicherweise freiwillig erstellt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Anlage KAP 2014 - Zinserträge und Sparer-Pauschbetrag

        Vielen Dank für die Antworten. Das hilft mir auf jeden Fall weiter. Werde eure Tipps prüfen und hier dann posten

        Danke!

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          #5
          AW: Anlage KAP 2014 - Zinserträge und Sparer-Pauschbetrag

          Hallo,

          >>>Du hast in dem Fall wohl Glück, dass in dem Jahr ERST die negativen Erträge anfielen und dann erst die 757,50 €.

          Nein, das stimmt nicht, es spielt keine Rolle in welcher Reihenfolge Gewinne und Verluste auftreten. Im Fall der Fälle (Verlust erst später) wird der Freibetrag wieder aufgefüllt bzw. bereits abgeführte Steuern erstattet. Verlust geht immer vor Freibetrag.

          Ansonsten schließe ich mich an, da die Steuerbescheinigung sowieso erforderlich ist sollte auch auf diese gewartet werden, und dann ist wahrscheinlich alles klar.
          Trotzdem mal meine Einschätzung: Es müssen nur die 457,50 Euro erklärt werden, sowohl in Zeile 7 als auch in Zeile 12.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Anlage KAP 2014 - Zinserträge und Sparer-Pauschbetrag

            Danke für die Antworten! A hat der Bank eine Email geschickt.

            Ich poste hier mal die Antwort von der Bank von A. Ich denke, ihr wusstet das eh. Vielleicht hilft es aber anderen Usern die genauso im Dunkeln tappten wie A:

            "Sehr geehrter Herr A,

            vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie wünschen die Jahressteuerbescheinigung 2014. Ich habe den Versand veranlasst, Sie erhalten diese in Kürze per Post.

            Der in Ihrer Steuerbescheinigung ausgewiesene Ertrag bezieht sich auf alle Konten und Depots bei der A-Bank. Somit sind hierauf die Erträge aus dem Sparbereich und dem Wertpapierbereich zusammen ausgewiesen.

            Bitte beachten Sie: Führen wir für Ihre Kapitalerträge insgesamt weniger als 5,00 Euro Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab, entfällt der automatische Versand der Steuerbescheinigung.

            Mit freundlichen Grüßen"

            ....to be continued...

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              #7
              AW: Anlage KAP 2014 - Zinserträge und Sparer-Pauschbetrag

              Um das mal für die Mitleser klarzustellen:

              Die (deutschen) Banken sind VERPFLICHTET ab dem Kalenderjahr 2009 Steuerbescheinigungen ausstellen, WENN dies vom Kunden verlangt wird. Dabei ist es völlig schnuppe, ob wegen Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung Abgeltungssteuer überhaupt einbehalten wurde oder nicht oder ob es 3 Mrd € sein. Punkt, Schluss.

              Innerhalb dieses Rahmens handeln die Banken nun aber sehr unterschiedlich kunden(un)freundlich. Bank A macht überhaupt nix ohne Aufforderung und druckt das Ding nur in der Filiale aus, wenn du vor dem Kundenberater stehst. Bank B schickt das Teil immer automatisch ohne jede Anfrage. Bank C wie bei Dir macht es grundsätzlich automatisch, bei Abgeltungssteuer unter 5 € möchte sie aber eine Anforderung. Bank D stellt Dir das Ding als pdf-Datei zur Verfügung, obwohl sie genau weiß, dass das für das Finanzamt kein Original ist, und verschickt das Papieroriginal erst auf Anforderung ääh Beschwerde. Bank E verlangt eine einmalige Anforderung und macht das dann immer. usw. usw.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                AW: Anlage KAP 2014 - Zinserträge und Sparer-Pauschbetrag

                Die (deutschen) Banken sind VERPFLICHTET ab dem Kalenderjahr 2009 Steuerbescheinigungen ausstellen, WENN dies vom Kunden verlangt wird
                Innerhalb dieses Rahmens handeln die Banken nun aber sehr unterschiedlich kunden(un)freundlich
                Das kann ich nur bestätigen! Aber da ist der Gesetzgeber nicht ganz unschuldig, denn die Regeln sind nicht so eindeutig, wie sie m. E. sein müssten.

                So verschanzt sich z. B. die Postbank hinter einer Geringfügigkeitsgrenze, wenn sie schreibt:

                "Der Versand der Jahressteuerbescheinigungen für das Jahr 2013 erfolgte im März 2013. Sie erhalten die Bescheinigung automatisch, wenn der Steuereinbehalt mind. 10,00 Euro beträgt."

                Oder aktuell für 2014: "Die Jahressteuerbescheinigung erstellen wir automatisch, wenn mindestens 5 Euro Steuern einbehalten wurden."

                Das interessiert mich aber eigentlich nicht, wenn ich mein Geld bei sechs oder sieben Banken angelegt habe und angesichts niedriger Zinsen auch notgedrungen umschichte.

                Es hilft mir auch nichts und es ist ziemlich lästig, alle Jahre solche Steuerbescheinigungen extra anfordern zu müssen.
                Erfreulicherweise kann man bei den meisten Banken einen "Dauerauftrag" für die Jahressteuerbescheinigung einrichten. Die Postbank gehört nicht dazu.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage KAP 2014 - Zinserträge und Sparer-Pauschbetrag

                  Servus an alle und vielen Dank für die Antworten!

                  A hat jetzt mittlerweile eine Steuerbescheinigung aller Kapitalerträge der A-Bank bekommen. So wie ihr richtig vermutet hattet, liegen die Kapitalerträge von A bei 519,30 € für alle Konten bei der A-Bank und somit in Zeile 7 der Anlage KAP sowie der Sparer-Pauschbetrag von 519,30 € in Zeile 12 oder 13. A wird vermutl. summiert mit anderen Kapitalerträgen bei etwas über 801 € ankommen und wird die Eträge entsprechend erklären

                  Vielen Dank

                  Maniace und A

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