Hallo Elster-Gemeinde,
ich lerne jedes Jahr wieder etwas Neues zur Steuererklärung und bin nun auch endlich auf dieses Forum gestoßen - ich hoffe, ihr könnt mir helfen, mich weiter zu entwickeln
Leider habe ich dazu noch nichts gefunden, folgende Problemstellung:
Es ist mir jetzt bekannt, dass Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können. Gibt es hierbei etwas zu beachten, will das Finanzamt eine ärztliche Stellungnahme bzw. Befund oder reicht die Rechnung aus? Und ich habe die Anwendungen in 2014 gehabt, allerdings erst in 2015 die Rechnung erhalten (mit Datum in 2014, wann die Leistung erbracht wurde). Zählt die Rechnung dann noch zu 2014 oder erst in 2015?
Herzlichen Dank im Voraus, vielleicht kann ich künftig auch mal helfen!
Beste Grüße von der Formularfront
ich lerne jedes Jahr wieder etwas Neues zur Steuererklärung und bin nun auch endlich auf dieses Forum gestoßen - ich hoffe, ihr könnt mir helfen, mich weiter zu entwickeln
Leider habe ich dazu noch nichts gefunden, folgende Problemstellung:
Es ist mir jetzt bekannt, dass Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können. Gibt es hierbei etwas zu beachten, will das Finanzamt eine ärztliche Stellungnahme bzw. Befund oder reicht die Rechnung aus? Und ich habe die Anwendungen in 2014 gehabt, allerdings erst in 2015 die Rechnung erhalten (mit Datum in 2014, wann die Leistung erbracht wurde). Zählt die Rechnung dann noch zu 2014 oder erst in 2015?
Herzlichen Dank im Voraus, vielleicht kann ich künftig auch mal helfen!
Beste Grüße von der Formularfront
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