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Datum der Rechnung oder Datum der Leistungserbingung?

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    Datum der Rechnung oder Datum der Leistungserbingung?

    Hallo Elster-Gemeinde,

    ich lerne jedes Jahr wieder etwas Neues zur Steuererklärung und bin nun auch endlich auf dieses Forum gestoßen - ich hoffe, ihr könnt mir helfen, mich weiter zu entwickeln

    Leider habe ich dazu noch nichts gefunden, folgende Problemstellung:

    Es ist mir jetzt bekannt, dass Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können. Gibt es hierbei etwas zu beachten, will das Finanzamt eine ärztliche Stellungnahme bzw. Befund oder reicht die Rechnung aus? Und ich habe die Anwendungen in 2014 gehabt, allerdings erst in 2015 die Rechnung erhalten (mit Datum in 2014, wann die Leistung erbracht wurde). Zählt die Rechnung dann noch zu 2014 oder erst in 2015?

    Herzlichen Dank im Voraus, vielleicht kann ich künftig auch mal helfen!

    Beste Grüße von der Formularfront

    #2
    AW: Datum der Rechnung oder Datum der Leistungserbingung?

    Zitat von SuiGeneris Beitrag anzeigen
    Hallo Elster-Gemeinde,

    ich lerne jedes Jahr wieder etwas Neues zur Steuererklärung und bin nun auch endlich auf dieses Forum gestoßen - ich hoffe, ihr könnt mir helfen, mich weiter zu entwickeln

    Leider habe ich dazu noch nichts gefunden, folgende Problemstellung:

    Es ist mir jetzt bekannt, dass Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können. Gibt es hierbei etwas zu beachten, will das Finanzamt eine ärztliche Stellungnahme bzw. Befund oder reicht die Rechnung aus? Und ich habe die Anwendungen in 2014 gehabt, allerdings erst in 2015 die Rechnung erhalten (mit Datum in 2014, wann die Leistung erbracht wurde). Zählt die Rechnung dann noch zu 2014 oder erst in 2015?

    Herzlichen Dank im Voraus, vielleicht kann ich künftig auch mal helfen!

    Beste Grüße von der Formularfront
    Hallo,
    § 11 EstG - Abfluss, also im Jahr der Zahlung.
    Aber: Würden sich die agB überhaupt auswirken?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Datum der Rechnung oder Datum der Leistungserbingung?

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Hallo,
      § 11 EstG - Abfluss, also im Jahr der Zahlung.
      Aber: Würden sich die agB überhaupt auswirken?
      Danke für deine schnelle Antwort, das fing ja flott!

      Ich habe am Tag der Leistungserbringung bar gezahlt, allerdings die Quittung nicht mehr gehabt... als ich erfahren habe, dass man so etwas absetzen kann, habe ich eine Rechnung angefordert, die nun jedoch natürlich ein 2015er-Datum hat. Zählt dennoch 2015? In einer Rechnung steht, dass ich bereits bar gezahlt habe.

      Wie meinst du das, ob sich die agB auswirken? Ich habe aufgrund starker Beschwerden einiges an Gesundheitskosten gehabt, von Medikamenten bis eben zu den HPK. Nach erster Elster-Berechnung befeuert das schon ordentlich meine Laune

      Kommentar


        #4
        AW: Datum der Rechnung oder Datum der Leistungserbingung?

        Zitat von SuiGeneris Beitrag anzeigen
        Zählt dennoch 2015? In einer Rechnung steht, dass ich bereits bar gezahlt habe.

        Wie meinst du das, ob sich die agB auswirken? Ich habe aufgrund starker Beschwerden einiges an Gesundheitskosten gehabt, von Medikamenten bis eben zu den HPK. Nach erster Elster-Berechnung befeuert das schon ordentlich meine Laune
        Nochmal Hinweis auf stiller, Abfluss ist entscheidend, egal ob Du keine Rechnung hast oder die von den alten Ägyptern ausgestellt wurde oder von Captain Picard

        stiller meint, ob Du die zumutbare Eigenbelastung übersteigst. Wenn nicht, dann haben die kosten nämlich keinerlei steuerliche Auswirkung. Siehe mal die Steuerberechnung von Elsterformular.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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