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Altersentlastungsbetrag

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    Altersentlastungsbetrag

    Hallo zusammen,

    folgende Frage habe ich zum Altersentlastungsbetrag.
    Für 2013 sind von Elster und dem FA EUR 1.900,00 angegeben worden.
    Für 2014 berechnet Elster nichts. Den Antrag habe ich noch nicht weggeschickt, deswegen natürlich noch keine Information vom FA.
    Der Gesamtbetrag der Einkünfte für meine Frau (ab 01.04.2009 Rente) und mich (ab 01.10.2005 Pension und Rente) beträgt EUR 36.205.

    Meine Frage ist:

    Warum gibt es hier keinen Altersentlastungsbetrag? Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
    Für eine Erklärung wäre ich sehr dankbar.

    Im Voraus besten Dank.
    ottootto

    #2
    AW: Altersentlastungsbetrag

    http://de.wikipedia.org/wiki/Altersentlastungsbetrag
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24a.html
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Altersentlastungsbetrag

      Hallo Kontierung,

      Danke für die schnelle Antwort.

      Wenn ich entsprechend der Erläuterungen Ihrer 2. Internetadresse verstanden habe, wird der Altersentlastungsbetrag nicht gewährt, wenn man nur Rente oder Pension oder beides erhält.

      Bei Bezügen für zusätzliche Tätigkeiten als Rentner oder Pensionär oder bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird demnach der Altersentlastungsbetrag von max. EUR 1.900 bei der Einkommen-steuerberechnung berücksichtigt.

      Ist diese Sichtweise richtig?
      Für eine Nachricht wäre ich sehr dankbar.

      Besten Dank und mit freundlichen Grüßen

      ottootto

      Kommentar


        #4
        AW: Altersentlastungsbetrag

        Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird der Altersentlastungsbetrag nur gewährt, wenn die Günstigerprüfung beantragt wird.

        Ansonsten ist die Sichtweise grundsätzlich richtig. Grundsätzlich deshalb, weil es auch Renteneinkünfte gibt, bei denen der Altersentlastungsbetrag greift. Dazu gehört z. B. die sog. Riesterrente.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Altersentlastungsbetrag

          Charlie24.

          Danke für die Antwort.
          Einen schönen Sonntag wünsche ich.
          ottootto

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